…mit Ausnahme der Vermietung) objektiv erst nach mehreren Jahren heraus, dass sie niemals erfolgbringend sein kann, kann sie dennoch bis zu diesem Zeitpunkt als Einkunftsquelle anzusehen sein. Erst wenn die Tätigkeit dann nicht eingestellt wird, ist sie für Zeiträume ab diesem Zeitpunkt als Liebhaberei zu…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Einzelrichter im Beisein des Schriftführers über die als Beschwerde zu erledigende Berufung der X-GmbH vom 06.06.2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 03.05.2012 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Feststellung einer Unternehmensgruppe nach…
…die bereits seit zehn Jahren andauernde Verlustsituation musste der Bw zu Beginn des Streitzeitraumes bewußt sein, dass ihre durch einen Hauptberuf und zusätzlich durch private Umstände zeitlich eingeschränkte Rechtsanwaltstätigkeit niemals erfolgbringend sein kann, zumal sie ihren Standort selbst als "mäßig" und - wie das Vorbringen der…
… 1 Abs. 1 LVO kann es durchaus sein, dass sich erst nach mehrjähriger Betätigung objektiv herausstellt, dass sie niemals erfolgbringend sein kann. Bis zu dem Zeitpunkt ist von einer Einkunftsquelle auszugehen. Wird jedoch dann die Betätigung nicht eingestellt, ist ab dann Liebhaberei anzunehmen (VwGH 28…
…sich bei einer Tätigkeit nach § 1 Abs. 1 Liebhabereiverordnung objektiv erst nach mehreren Jahren heraus, dass sie niemals erfolgbringend sein kann, kann sie dennoch bis zu diesem Zeitpunkt als Einkunftsquelle anzusehen sein. Erst wenn die Tätigkeit dann nicht eingestellt wird, ist sie für Zeiträume ab…
…147). Materiellrechtlich ist ab jenem Zeitpunkt vom Fehlen der (objektivierbaren) Gesamtgewinn- bzw. Gesamtüberschusserzielungsabsicht (und damit von Liebhaberei) auszugehen, zu dem der Abgabenpflichtige hätte erkennen müssen, dass seine Betätigung niemals erfolgbringend sein würde (vgl. VwGH 16.05.2007, 2002/14/0083). Bei den Umständen, die im…
…gewähren, wenn systembedingt mit Beendigung der Betätigung vor dem Erzielen des Gesamtgewinnes zu rechnen ist (VwGH 22.2.2000, 96/14/0038). Eine Betätigung ist "niemals erfolgbringend", wenn von Beginn an keine Hoffnung auf einen Gesamterfolg besteht (UFS 16.10.2007, RV/0205-G/07)…
…2008: 40.500,00 €)) hätte erkennen müssen, dass seine Betätigung niemals erfolgbringend sein würde, sodass mangels Einstellung der Tätigkeit ab diesem Zeitpunkt Liebhaberei anzunehmen ist ("niemals erfolgbringend" bedeutet, dass sich der Abgabepflichtige zu Beginn des Streitzeitraums bei im Wesentlichen unveränderter Fortsetzung keine Hoffnung auf…
…sich bei einer Tätigkeit nach § 1 Abs. 1 LVO objektiv erst nach mehreren Jahren heraus, dass sie niemals erfolgbringend sein kann, kann sie dennoch bis zu diesem Zeitpunkt als Einkunftsquelle anzusehen sein. Erst wenn die Tätigkeit dann nicht eingestellt wird, ist sie für Zeiträume ab…
…Frühjahrsmesse, Weihnachtszeit). In zusammenfassender rechtlicher Analyse ist im Streitfall der Schluss zu ziehen, dass eine Gesamtgewinnerzielungsabsicht – jedenfalls ab 2007 (hier mag die ab 2006 im C-Park installierte und ebenfalls nicht erfolgbringende Verkaufsplatzbegründung richtungsweisend sein) – nicht mehr nachvollziehbar ist und daher Liebhaberei vorliegt (§ 2 Abs…
…99/15/0209; 15.2.06, 2002/13/0095) und bleibt solch eine bis zur objektiven Feststellung, dass die Betätigung niemals erfolgbringend ist (VwGH 28.2.02, 96/15/0219; 16.5.07, 2002/14/0083). Auch rechtfertigt nicht allein das Auftreten von Verlusten die…
…sich bei einer Tätigkeit nach § 1 Abs. 1 LVO objektiv nach mehreren Jahren heraus, dass sie niemals erfolgbringend sein kann, kann sie dennoch bis zu diesem Zeitpunkt als Einkunftsquelle anzusehen sein. Erst wenn die Tätigkeit dann nicht eingestellt wird, ist sie für Zeiträume ab diesem…
…an der Sache ("Forschergeist"). Stellt sich bei einer Tätigkeit nach § 1 Abs 1 LVO objektiv erst nach mehreren Jahren heraus, dass sie niemals erfolgsbringend sein kann, kann sie dennoch bis zu diesem Zeitpunkt als Einkunftsquelle anzusehen sein. Erst wenn die Tätigkeit dann nicht eingestellt wird…
…einer Tätigkeit nach § 1 Abs. 1 LVO (mit Ausnahme der Vermietung) objektiv erst nach mehreren Jahren heraus, dass sie niemals erfolgbringend sein kann, kann sie dennoch bis zu diesem Zeitpunkt als Einkunftsquelle anzusehen sein. Erst wenn die Tätigkeit nicht eingestellt wird, ist sie für die…
…sich bei einer Tätigkeit nach § 1 Abs. 1 LVO objektiv nach mehreren Jahren heraus, dass sie niemals erfolgbringend sein kann, kann sie dennoch bis zu diesem Zeitpunkt als Einkunftsquelle anzusehen sein. Erst wenn die Tätigkeit dann nicht eingestellt wird, ist sie für Zeiträume ab diesem…
…dem Liebhaberei vorliegt Stellt sich bei einer Tätigkeit nach § 1 Abs 1 LVO objektiv nach mehreren Jahren heraus, dass sie unter keinen Umständen erfolgbringend sein kann, kann sie dennoch bis zu diesem Zeitpunkt als Einkunftsquelle anzusehen sein. Erst wenn die Tätigkeit dann nicht eingestellt wird…
…Stellt sich bei einer Tätigkeit nach § 1 Abs 1 LVO (mit Ausnahme der Vermietung) objektiv erst nach mehreren Jahren heraus, dass sie niemals erfolgbringend sein kann, kann sie dennoch bis zu diesem Zeitpunkt als Einkunftsquelle anzusehen sein (VwGH 27.6.2018, Ra 2017/15/0109).…
…Dies bedeute, dass die Tätigkeit von Beginn an nicht erfolgbringend ausgeübt habe werden können. Die im Schreiben vom 14.11.2014 angeführte Weitergabe des Kundenstockes an den in Ausbildung befindlichen Sohn (15 Jahre alt) bedeute eine von vornherein zeitlich begrenzt geplante Betätigung. Auf der 5…
…sich bei einer Tätigkeit nach § 1 Abs. 1 LVO objektiv erst nach mehreren Jahren heraus, dass sie niemals erfolgbringend sein kann, kann sie dennoch bis zu diesem Zeitpunkt als Einkunftsquelle anzusehen sein. Erst wenn die Tätigkeit dann nicht eingestellt wird, ist sie für Zeiträume ab…
…einer Tätigkeit nach § 1 Abs. 1 LVO (mit Ausnahme der Vermietung) objektiv erst nach mehreren Jahren heraus, dass sie niemals erfolgbringend sein kann, kann sie dennoch bis zu diesem Zeitpunkt als Einkunftsquelle anzusehen sein. Erst wenn die Tätigkeit nicht eingestellt wird, ist sie für die…