…zu Unrecht der Milderungsgrund des ordentlichen Lebenswandels angewendet worden. Dieser weise nämlich eine einschlägige Vorstrafe auf, welche bei der Strafbemessung als erschwerend gewertet hätte werden müssen. Auch würde die verhängte Geldstrafe dem gesetzten Verschulden nicht gerecht werden. Die vom Spruchsenat verhängte Geldstrafe würde weit unter…
… 33 Abs. 2 lit. a FinStrG laut Punkt 2) des Spruches des angefochtenen Erkenntnisses bestehen daher keinerlei Bedenken. Aufgrund der bereits angeführten einschlägigen Vorstrafe im Zusammenhalt mit dem Umstand, dass der Bw. in den Tatzeiträumen zu Punkt 1) und 2) des angefochtenen Erkenntnisses seine steuerlichen…
…aufgrund seiner jahrelangen Tätigkeit als Unternehmer die ihm vorgeworfenen Finanzvergehen begangen habe. Bei der Strafbemessung wertete der Spruchsenat als mildernd keinen Umstand, als erschwerend hingegen mehrere einschlägige Vorstrafen. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die vorliegende frist- und formgerechte Berufung des Bw. vom 17. Dezember 2003…
…2 lit. a FinStrG werden gemäß § 33 Abs. 5 FinStrG mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des Verkürzungsbetrages geahndet. Als Erschwerungsgrund hat die Finanzstrafbehörde zu Recht die einschlägige Vorstrafe berücksichtigt. Nicht berücksichtigt wurde die Sorgepflicht für den behinderten Sohn. Bedenkt man, dass im gegenständlichen Fall…
…in seinem Einspruch, dass die Geldstrafe überhöht sei, nicht gefolgt werden. Bei der Strafbemessung wurde kein Umstand als mildernd gewertet; als erschwerend hingegen zwei einschlägige Vorstrafen. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung vom 1. August 2002 führt der Bw. aus, dass die Bestrafung wegen Finanzordnungswidrigkeit…
…als erschwerend hingegen die einschlägigen Vorstrafen an. Ausgehend von diesen Strafzumessungsgründen erscheine dem Senat die verhängte Geldstrafe schuld- und tatangemessen und es würden diese Strafzumessungserwägungen auch auf die verhängte Ersatzfreiheitsstrafe zutreffen. Gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates richtet sich die vorliegende frist- und formgerechte Berufung der…
…Schadensgutmachung, als erschwerend hingegen die einschlägigen Vorstrafen und den langen Deliktszeitraum an. Bei Bedachtnahme auf diese Strafbemessungsgründe und die Täterpersönlichkeit sei die ausgesprochene Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe schuld- und tatangemessen. Gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates richten sich die vorliegenden frist- und formgerechten Berufungen des Bw. und…
…beseitigen. Objektiv ist daher davon auszugehen, dass Vorauszahlungen für den im Bescheid angegebenen Tatzeitraum nicht zu den gesetzlich vorgesehenen Terminen entrichtet oder gemeldet wurden. Der handelsrechtliche Geschäftsführer des belangten Verbandes weist bereits zahlreiche einschlägige Vorstrafen auf (10 Seiten Vorstrafenanfrage, die letzte Bestrafung vor der verfahrensgegenständlichen…
…werden. Bedenkt man weiters, dass bei der Strafbemessung durch den Spruchsenat richtigerweise von zwei einschlägige Vorstrafen auszugehen gewesen wäre und andererseits auch der Erschwerungsgrund des oftmaligen Tatentschlusses über einen längeren Tatzeitraum zu Unrecht unberücksichtigt blieb, so bleibt trotz äußerst eingeschränkter wirtschaftlicher Situation des Bw. für…
…jedoch zum Schluss gekommen, dass von der Kannbestimmung des § 41 FinStrG bei der Strafbemessung kein Gebrauch gemacht wird (siehe Ausführungen zu den Milderungsgründen) Erschwerend werden daher 4 einschlägige Vorstrafen und der mehrmalige Tatentschluss gewertet. Dem steht mildernd gegenüber, dass die Bf. sich nunmehr schuldeinsichtig verantwortet…
…Umsätze betrafen, die aufgrund der Buchhaltung nachprüfbar waren, nicht aber die Erlösverkürzungen. Bei der Strafbemessung war a) mildernd: Teilgeständnis; b) erschwerend: langer Tatzeitraum und eine Vorstrafe (die 2. Verurteilung ist mangels Zustellung der Strafverfügung an den Beschuldigten nicht als solche zu werten). § 33 Abs. 5…
…sind die §§ 32 bis 35 Strafgesetzbuch (StGB) sinngemäß anzuwenden. In Verfahren wegen Hinterziehung oder Verkürzung der Parkometerabgabe kommen als besondere Erschwerungsgründe etwa einschlägige Vorstrafen in Betracht, als besondere Milderungsgründe etwa ein bisheriger ordentlicher Lebenswandel, zu dem die Tat in auffälligem Widerspruch steht, wenn die Tat…
…erwachsen und 2028 zu tilgen. In der weiteren Verwaltungsübertretung nach der Wiener Bauordnung zu N-5 wurde diese rechtskräftige und noch nicht getilgte nicht einschlägige Vorstrafe als erschwerend bei der Strafbemessung berücksichtigt. Beweiswürdigung: Der Sachverhalt ergibt sich aus der Aktenlage und wird auch vom Bf…
…1 FinStrG (Bestrafung laut Pkt. 15.2.6. und 15.2.7.) - unter Ausschluss von Pkt. 15.2.2. als Zusatzstrafe - überdies vier weitere einschlägige Vorstrafen aufweist (Bestrafungen laut Pkt. 15.2.1., 15.2.3., 15.2.4. und 15.2.5.). Auch wenn…
…beiden 15-Minuten-Parkscheine sind in der Transaktionsübersicht in Handyparken ersichtlich. Ein Auszug wurde zum Verwaltungsakt genommen. Aus dem im Akt erliegenden Vorstrafenauszug des Beschwerdeführers ist eine einschlägige Vorstrafe ersichtlich. In der Beschwerde wird vorgebracht, dass die Unterschrift auf der Organstrafverfügung fehle und somit die…
…17 und 19 Jahren sowie von einem schlechten Gesundheitszustand sah der Spruchsenat zu Recht als mildernd das teilweise Geständnis, dem gegenüber als erschwerend die einschlägige Vorstrafe. Unberücksichtigt blieb dabei der Erschwerungsgrund des mehrmaligen Tatentschlusses in Bezug auf die Nichtabgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen 10-12/2017 und…
…Wochen festgesetzt. Gemäß § 185 FinStrG hat der Beschuldigte die Kosten des Strafverfahrens in Höhe von € 500,--(in Worten: Euro fünfhundert) zu tragen. Zur Begründung wird im Erkenntnis ausgeführt: "Der am ***1*** geborene ***Bf1*** weist zwei im engsten Sinne einschlägige Vorstrafen auf, weil er (zunächst)…
…der L-KG), sowie eines laut Landesgericht Salzburg lediglich untergeordneten Beitrages zu den Abgabenhinterziehungen bei den Faktengruppen L-KG und M-OG als erschwerend gegenüber die vielfachen deliktischen Angriffe des Beschuldigten über einen langen Zeitraum hinweg sowie die einschlägige Vorstrafe (Strafverfügung vom 3. März 2014)…
…Allerdings ist das Tatsachengeständnis des Beschwerdeführer s als Milderungsgrund zu berücksichtigen. Eine zum Tatzeitpunkt rechtskräftige und gegenwärtig noch nicht getilgte einschlägige Vorstrafe wegen der Verwendung eines manipulierten Parkscheines (entfernte Entwertungen) ist als erschwerend zur berücksichtigen. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschwerdeführer s sind aufgrund seiner Angaben…
…Fotografien ist ein Parkschein ersichtlich. Der Beschwerdeführer ist auf diesen Fotografien nicht zu sehen. Aus dem im Verwaltungsakt erliegenden Vorstrafenauszug des Beschwerdeführers ist keine einschlägige Vorstrafe ersichtlich. Der Aufforderung zur Bekanntgabe des Fahrzeuglenkers kam der Beschwerdeführer nach und gab bekannt, das Fahrzeug zum fraglichen Zeitpunkt…