…des Berufungswerbers (angeblich) erbrachten Tätigkeiten geradezu typisch für die familienhafte Mitwirkung sind, ist es dem Berufungswerber mangels einer klaren, eindeutigen und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt aufweisenden sowie einem Fremdvergleich standhaltenden Vereinbarung gegenständlich nicht gelungen, eine über die eheliche Mitwirkungspflicht hinausgehende Tätigkeit der Ehegattin nachzuweisen bzw…
…unbeanstandet durchgeführten Lohnsteuer- bzw Beitragsprüfungen hinzuweisen, sowie auf mehrere als Zeugen angeführte Personen. Vorliegendenfalls habe es sich hier somit um ein nach außen erkennbares und dokumentiertes Dienstverhältnis und nicht bloß um eine Unterstützung im Rahmen einer familienhaften Mitwirkung gehandelt. Zwischenzeitliche Unterbrechungen waren dabei nur dann…
…zur umfassenden ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet, die auch die Pflicht zum Beistand umfasst. Diese Beistandspflicht ist teils immaterieller, teils materieller Natur. Zum ersten Bereich gehören die Pflege im Krankheitsfall, die Erteilung von Rat und psychischer Beistand in allen Lebenslagen. Die materielle Beistandspflicht betrifft die Mitwirkung im…
…Tätigkeit der Ehefrau im Betrieb des Bf. kein Dienstverhältnis zugrunde liege. Die Ehefrau sei vielmehr aufgrund der ehelichen Mitwirkungspflicht im Sinne des § 90 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) im Rahmen der Zumutbarkeit und Üblichkeit verpflichtet und erhalte dafür eine angemessene Vergütung im Sinne des § 98 ABGB…
…auch im Sinne der geforderten Publizität für Dritte nachvollziehbar belegt werden. Für die steuerliche Anerkennung der Vereinbarung sei weiters erforderlich, dass der nahe Angehörige eine sonst notwendige Arbeitskraft ersetze. Eine familienhafte Mitarbeit etwa als Ausfluss der ehelichen Mitwirkungspflicht dürfe nicht Vertragsgegenstand sein, was z.B…
…zeigen, dass der VwGH manche Tätigkeiten eines Ehegatten für den anderen Ehegatten als noch im Rahmen der ehelichen Mitwirkungspflicht beurteilt. Im Gespräch mit dem Abgabepflichtigen schien es dem Prüfer so (oder der Pflichtige stellte sich nur so) als ob diesem solche Entscheidungen fremd wären. Um…
…Allgemeinen schlicht die Hausverwaltungsgesellschaft um einen Ersatz, wenn ein Hausbesorger selbst keinen Vertreter namhaft machen hätte können, was insbesondere bei längeren Ausfällen der Fall war. Im Ergebnis kann die gegenständliche Vertretungstätigkeit nicht unter die eheliche Mitwirkungspflicht im Sinne des § 90 Abs. 2 ABGB subsumiert werden. …
…LK bei Wüstenrot als freie Dienstnehmerin beschäftigt sei, was für den Gesellschafter KK zusätzlich einen vermehrten Zeitaufwand für die Gesellschaft erforderlich mache, der weit über die eheliche Mitwirkungspflicht hinausgehe. Mangels Hinweis auf die die Zustellfiktion gemäß § 101 Abs. 3 BAO in der Berufungsvorentscheidung vom 31…
…handelt es sich nach allgemeiner Lebenserfahrung jedenfalls nicht um typische Tätigkeiten, die eine Unternehmerinitiative zum Ausdruck bringen mögen und die den Betriebserfolg maßgeblich beeinflussen können. Vielmehr sind diese Arbeiten unter die eheliche Mitwirkungspflicht zu subsumieren. Ob der behaupteten Unterstützung bei der Personaleinstellung und beim Einkauf…
…Termine evident gehalten würden. Schriftverkehr oder sonstige Büroarbeiten, die von der Ehefrau angeblich erbracht worden seien, hätten nicht vorgewiesen werden können. Diese Form der Dienstverrichtung stelle nach Ansicht des FAes die klassische eheliche Mitwirkungspflicht, wie sie in § 90 ABGB definiert sei, dar. Ergänzend sei noch…
…gezwungen, eigene Kosten aufzuwenden, um die im Rahmen seines wissenschaftlichen Auftrages als Bundesbediensteter erforderlichen Dienstpflichten zu erfüllen. Die Tätigkeit der Ehegattin könne nicht als typische eheliche Mitwirkung eingestuft werden. Dies insbesondere deshalb nicht, da es sich nicht lediglich um einfache Verwaltungsarbeiten handle, sondern um eine…
…Metroeinkäufe, Überprüfung der Krankenkassenabrechnungen, tägliche Post) und diese Tätigkeiten jedenfalls zumindest teilweise unter die eheliche Mitwirkungspfiicht fallen. Weiters ist aufgrund der steuerlich geltend gemachten Aufwendungen zu schließen, dass der Gatte in den beschwerdegegenständlichen Jahren noch einen Kfz-Handel betrieb (dieser Kfz-Handel wurde im Zeitraum…
…jeweilige Wohnung im angetretenen Zustand zu erhalten und zurückzugeben hatten, und des Fehlens entsprechender Aufzeichnungen hinsichtlich der behaupteten Tätigkeiten der Ehegattin konnte der Berufungswerber im Übrigen auch keine über die im Familienrecht begründete Mitwirkungspflicht (eheliche Beistandspflicht) hinausgehende Tätigkeit seiner Ehegattin nachweisen bzw. hinreichend glaubhaft machen…
…der Außenprüfung zum Ausdruck, dass eine über die eheliche Beistandspflicht hinausgehende Mitwirkung der Ehefrau vorliege, da die von ihr erbrachten Leistungen mehr als unterstützende Hilfstätigkeiten darstellten und keine bloße Mitwirkung im Rahmen der Zumutbarkeit und Üblichkeit vorliege. Es sei nicht zutreffend, die steuerliche Anerkennung dieser…
…die sonstigen ehelichen Ersparnisse" im Wesentlichen bestimmt wird, dass diese Vermögenswerte bereits einvernehmlich aufgeteilt wurden, hiezu keine Ansprüche mehr gegeneinander vorliegen und auf jede Antragstellung iSd § 81 f EheG verzichtet wird. Anschließend wird ausdrücklich auch das Nichtbestehen wechselseitiger Ansprüche auf Abgeltung der Mitwirkung eines Ehegatten…
…zur umfassenden ehelichen Lebensgemeinschaft, besonders zum gemeinsamen Wohnen, sowie zur Treue, zur anständigen Begegnung und zum Beistand verpflichtet. Im Erwerb des anderen hat ein Ehegatte mitzuwirken, soweit ihm dies zumutbar und es nach den Lebensverhältnissen der Ehegatten üblich ist. Die Pflicht zur Mitwirkung im selbständigen…
…und seitens der Eltern aus dem Mitarbeiterstand UNO Bediensteten gerichtet war. In dieser Allgemeinheit übersteigt diese jedoch nicht die im Familienverband als üblich zu bezeichnende Mitwirkung dieser, und die der Gattin im Sinne der ehelichen Beistandspflicht im Erwerb des anderen. Damit hat es der Bw…
…eheliche Ersparnisse und das eheliche Gebrauchsvermögen bereits aufgeteilt. Die Gerichtsgebühren für die Scheidung gern. § 55a Ehegesetz tragen die Ehegatten je zur Hälfte 5.) Die Ehegatten erklären auf weitere Ansprüche gegeneinander hinsichtlich des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse (§ 81ff Ehegesetz) sowie hinsichtlich Abgeltung der Mitwirkung…
…Geld zu borgen. Bei einer Leistung im Rahmen der ehelichen Beistandspflicht liege daher keine Schenkung vor. Die abweisende Berufungsvorentscheidung vom 12. Jänner 2004 führt aus, die Hingabe eines zinslosen Darlehens sei grundsätzlich eine freigebige Zuwendung. Bei Mitwirkung im Erwerb des Ehegatten bestehe gemäß § 98 ABGB…
…§ 138, 161 BAO, in dem er den Bf unter ausdrücklichem Hinweis auf die diesen treffenden Rechtspflichten (Mitwirkungs-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht) im Wesentlichen aufforderte, binnen einer als angemessen angesehenen Frist von 4 Wochen (d.h. bis 24.4.2006) seine derzeitigen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (Einkommens…