Es ist wohl richtig, dass durch den Kapitalertragsteuerabzug endbesteuerte inländische Sparguthaben im Fall eines Erbüberganges keiner Erbschaftsteuerpflicht mehr unterliegen, während der deutschen Kapitalertragsteuer unterworfene deutsche Sparguthaben im Fall des Erbüberganges inländische Steuerpflicht auslösen. Allerdings kann in der Besteuerung des laufenden Kapitalertrages im Ausland einerseits und…
…in einer solchen deutschen Kapitalgesellschaft an, so werden die an sie ausgeschütteten Fondserträgnisse der Zuteilungsregel des Artikels 10a des DBA-Ö/D unterstellt und unterliegen folglich in Österreich der Besteuerung, wobei eine allfällige deutsche Kapitalertragsteuer (die nach deutschem Recht die aus dem deutschen Liegenschaftsbesitz stammenden…
…3 dEStG in Deutschland bereits vorbesteuerten deutschen Gewinnausschüttung, die in der Folge von der österreichischen GmbH an den österreichischen Gesellschafter weiter ausgeschüttet und hierbei der 27,5-prozentigen österreichischen Kapitalertragsteuer unterworfen wird, die vorbelastende deutsche Kapitalertragsteuer mit 15% der deutschen Bruttogewinnausschüttung auf die aus Anlass…
…mit Art. 15 DBA-Deutschland die deutsche Kapitalertragsteuer, die gemäß dem DBA auf 15% einzuschränken ist, anzurechnen. Verlegt der deutsche Industrielle in etwa 10 bis 15 Jahren pensionsbedingt seinen Wohnsitz nach Malta, dann ist dies mit dem Eintritt der Wegzugsbesteuerung hinsichtlich der während der Österreich…
…und deutsche Spekulationsgewinne abwirft, dann besteht für die in Österreich ansässigen Gesellschafter das Recht, auf Grund von Artikel 11 DBA-Deutschland Freistellung oder Rückerstattung in Bezug auf die deutsche Zinsabschlagsteuer geltend zu machen und gemäß Artikel 10 DBA-Deutschland eine Reduktion der deutschen Kapitalertragsteuer auf…
…in einer solchen deutschen Kapitalgesellschaft an, so werden die an sie ausgeschütteten Fondserträgnisse der Zuteilungsregel des Artikels 10a des DBA-Ö/D unterstellt und unterliegen folglich in Österreich der Besteuerung, wobei eine allfällige deutsche Kapitalertragsteuer (die nach deutschem Recht die aus dem deutschen Liegenschaftsbesitz stammenden…
…daher die deutsche Kapitalertragsteuer samt Zuschlag insoweit auf die österreichische Einkommensteuer der Beteiligten anzurechnen , als die deutsche Abzugssteuerbelastung 15% der Bruttoerträge nicht überschreitet (Art. 10a Abs. 2 lit. b in Verbindung mit Art. 15 Abs. 2 DBA-Deutschland); der überschreitende Teil der deutschen KESt ist…
…Person 100% der Anteile einer österreichischen GmbH, die ihrerseits zu 80% an einer deutschen GmbH beteiligt ist, und gewährt Deutschland der österreichischen Mutter-GmbH keine Vollentlastung von der deutschen Kapitalertragsteuer, sondern wird die deutsche Kapitalertragsteuer auf der Grundlage von § 50d dEStG erhoben und nur insoweit…
…von deutschen Aktienfonds wird aber Österreich die Verpflichtung zur Steuerherabsetzung auferlegt. Sollte es so sein, dass die Ausschüttungen der deutschen Kapitalanlagefonds der deutschen Kapitalertragsteuer unterliegen, sollte sonach gewährleistet sein, dass bei Weiterfluss der österreichischen Dividendenerträge in Steueroasen oder in Länder mit ähnlichen Sonderbesteuerungsregimen deutsche Kapitalertragsteuer…
…in einer solchen deutschen Kapitalgesellschaft an, so werden die an sie ausgeschütteten Fondserträgnisse der Zuteilungsregel des Artikels 10a des DBA-Ö/D unterstellt und unterliegen folglich in Österreich der Besteuerung, wobei eine allfällige deutsche Kapitalertragsteuer (die nach deutschem Recht die aus dem deutschen Liegenschaftsbesitz stammenden…
…stattfindender Wertzuwachs erfasst wird. Unter den gegebenen Umständen ist daher nicht erkennbar, dass das österreichisch-deutsche DBA Deutschland zur Erhebung einer Kapitalertragsteuer von dem Abschichtungsbetrag berechtigt und dass folglich auch keine österreichische Abkommensverpflichtung besteht, eine deutsche Kapitalertragsteuer anzurechnen. 19. August 2005 Für den Bundesminister: Dr…
…Im Erstbescheid seien bereits die kompletten anrechenbaren Zwischensteuern gutgeschrieben worden. Auf den zweiten Punkt im Vorlageantrag der Berücksichtigung einer deutschen Kapitalertragsteuer in Höhe von Euro 825,00 (15 % von 5.500,00) wurde im Vorlagebericht vom FA nicht eingegangen. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: § 10 Abs…
…Null ergebe). In Summe lägen daher Progressionseinkünfte von 9.903,48 € (deutsche Sozialversicherungsrente) vor. Kapitaleinkünfte Laut Mitteilungen der Kreissparkasse D seien 2006 Zinsen in Höhe von 433,70 € - ohne Einbehaltung von Kapitalertragsteuer - bezahlt worden. Außergewöhnliche Belastungen Diese seien in beantragtem Ausmaß gewährt worden…
…DBA-BRD durch Anrechnung der im Quellenstaat Deutschland einbehaltenen Kapitalertragsteuer zu vermeiden. Mangels Beteiligung am Liquidationserlös und Gesellschafterrechte unterliegen die Erträge aus der Gewinnbeteiligung der gegenständlichen Genussscheine Art. 11 Abs. 2 DBA-BRD, weshalb die Deutsche Quellensteuer in Höhe von 288,25 € nach Art…
…ihr zu 100% gehörenden deutschen Holdinggesellschaft halten lässt, dann sind aus diesem Umstand ebenfalls keine Rechtsmissbrauchsumstände erkennbar. Damit steht unter solchen Umständen § 1 Z 1 der Verordnung BGBl. Nr. 56/1995 einer unmittelbaren Kapitalertragsteuerentlastung anlässlich der Ausschüttung an die genannte deutsche Holdinggesellschaft nicht entgegen (EAS…
Deutsche Zweitwohnsitzer sind ab 1. Jänner 2003 berechtigt, gemäß Art. 11 DBA-Deutschland Entlastung von der österreichischen Kapitalertragsteuer auf ihren Kapitalerträgen aus inländischen Bankguthaben zu verlangen. In Bezug auf Anleihezinsen bestand bereits nach dem DBA-1954 eine vollständige Entlastungsberechtigung (EAS 2066), sodass für diese Zinsen…
…keine Verpflichtung zur Anwendung des Rückerstattungsverfahrens zur Herbeiführung der abkommenskonformen Steuerentlastung beinhaltet. Liegt daher der auszahlenden Bank eine ordnungsgemäß ausgefüllte und von den deutschen Steuerbehörden bestätigte Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-D1 vor, dann kann die abkommenskonforme Steuerentlastung unmittelbar von der kuponauszahlenden Stelle vorgenommen werden…
Werden von in Österreich ansässigen Personen Versicherungsverträge mit deutschen Versicherungsunternehmen abgeschlossen und unterliegen die in Versicherungsauszahlungen enthaltenen Sparanteile dem 25%igen deutschen Kapitalertragsteuerabzug, so ist die deutsche Steuerberechtigung durch Artikel 11 Abs. 2 DBA-Deutschland gegeben. Wenn diese Sparanteile auch nach österreichischem Recht der…
Wird von einer österreichischen Kapitalgesellschaft eine Gewinnausschüttung an eine deutsche Muttergesellschaft geleistet, die nicht in der Lage ist, eine schriftliche Erklärung über ihre Unbedenklichkeit im Sinn von § 2 der Durchführungsverordnung zu § 94a EStG (BGBl. Nr. 56/1995) auszustellen, so kann im Rückerstattungsweg eine Vollentlastung…
Besitzt die österreichische Tochter-GmbH einer deutschen Kapitalgesellschaft zwar keinen Aufsichtsrat, wohl aber einen Beirat, dessen Aufgaben lt. Gesellschaftsvertrag bestehen in: Überwachung der Geschäftsführung; unbeschränktes Recht auf Einholung von Auskünften seitens der Geschäftsführung; Mitwirkung an der Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern; Wahl der Abschlussprüfer…