…Monate im Kalenderjahr verheiratet zu sein", "keine dauernde Trennung der Ehegatten im Streitjahr" und "unbeschränkte Steuerpflicht des Ehegatten" - ist aus den Verwaltungsakten festzustellen: Ad Anspruchsvoraussetzung/Alleinverdienerabsetzbetrag "mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet zu sein": Zu der v.a. Anspruchsvoraussetzung ist aus der Erklärung zur…
…Oktober 2004 als allgemeine Inskriptionsfrist für das Wintersemester 2004/2005 und eine von 30. Oktober 2004 bis 30. November 2004 dauernde Inskriptionsnachfrist festgelegt: Der Sohn der Bw. hätte deshalb bis 30. November 2004 ein Wirtschaftsstudium in Wien inskribieren können und eine verspätete Inskription wäre eine…
…LStR 2002 Rz 780; UFS 16.2.2006, RV/0565-L/05, UFS aktuell 2006, 109). Mehrere Wohnsitze oder die polizeiliche Meldung an einem anderen Wohnsitz bewirken noch keine dauernde Trennung (Doralt, aaO.; vgl. VwGH 22.10.1997, 95/13/0161), vor allem dann nicht…
…sowie der OGH-Judikatur, dass bloß auf nicht allzu lange Zeit berechnete Unterbrechungen des Zusammenlebens nicht schädlich sind. Eine Freiheitsstrafe von beträchtlicher Dauer erzwingt jedoch eine dauernde Trennung, mag auch der Wille der Ehegatten vorliegen, nach Entlassung aus der Strafhaft das gemeinsame Leben wieder aufzunehmen…
…aus dem Titel der Behinderung ohne Selbstbehalt als außergewöhnliche Belastung abziehen kann. Würde man bei jedem (voraussichtlich dauernden) räumlichen Aufenthalt eines Ehepartners an einem anderen Ort allein aus diesem Umstand eine dauernde Trennung annehmen, so würde der Alleinverdiener in dieser Situation nicht nur den Alleinverdienerabsetzbetrag…
…beabsichtigt war. Verlässt ein Ehegatte die gemeinsame eheliche Wohnung, um forthin auf Dauer sein Leben in einer anderen Wohnung zu verbringen, liegt eine dauernde Trennung der Ehepartnerschaft auch dann vor, wenn der Ehegatte die frühere Wohnung fallweise aufsucht (vgl. Sailer-Bernold-Mertens-Kranzl, Die Lohnsteuer…
…Ehegatten einen gemeinsamen Wohnsitz dort haben, wo die Familie wohnt. Hält sich ein Ehegatte aus beruflichen oder sonstigen Gründen langfristig im Ausland auf und lassen auch die Umstände auf keine dauernde Trennung schließen, dann behält der Ehegatte den Wohnsitz bei der Familie bei (vgl. Ritz…
…Bw für ihre Tochter C im Berufungszeitraum Familienbeihilfe bezogen hat. Eine dauernde Trennung bzw das Fehlen des Willens zu einer die eheliche Gemeinschaft kennzeichnenden gemeinsamen Lebensführung im Sinne einer endgültigen und unabänderbaren, auf Lebenszeit gegebenen Trennung, wie sie für die Zuerkennung des Alleinerzieherabsetzbetrages vorliegen müsste…
…zur, eine eheliche Gemeinschaft kennzeichnenden, gemeinsamen Lebensführung. Im gegenständlichen wurde eine dauernde Trennung bzw. das Fehlen des Willens zu einer die eheliche Gemeinschaft kennzeichnenden gemeinsamen Lebensführung im Sinne einer endgültigen und unabänderbaren, auf Lebenszeit gegebenen Trennung, wie sie für die Zuerkennung des Alleinerzieherabsetzbetrages vorliegen müsste…
…muss offensichtlich sein, dass der eine eheliche Gemeinschaft kennzeichnende Wille zur gemeinsamen Lebensführung nicht mehr vorhanden ist. Die polizeiliche Meldung an einem anderen Wohnsitz bewirkt allein keine dauernde Trennung. Im Regelfall wird die Absicht der Ehegatten, dauernd oder nur vorübergehend getrennt zu leben, festzustellen sein…
…eine auswärtige Berufstätigkeit eines oder beider Partner noch keinen Umstand dar, der auf das Nichtvorliegen bzw. eine dauernde Trennung einer Lebensgemeinschaft hinweist, sofern der/die Partner mit gewisser Regelmäßigkeit an den gemeinsamen Familienwohnsitz zurückkehrt/en, um dort mit dem anderen Partner zu leben (in diesem…
…werden, dass Ehegatten einen gemeinsamen Wohnsitz dort haben, wo die Familie wohnt. Hält sich ein Ehegatte aus beruflichen Gründen langfristig im Ausland auf und lassen auch die Umstände auf keine dauernde Trennung schließen, dann behält der Ehegatte den Wohnsitz bei der Familie bei (vgl. Doralt…
…ihrem Ehegatten teilen musste. Es ist daher im Streitjahr von einer dauernden Trennung der Bw von ihrem Ehegatten auszugehen. Mangels Lebensgemeinschaft mit ihrem damaligen Ehemann ist die Bw im Verhältnis zu einer in Partnerschaft lebenden Person mit einem Kind wirtschaftlich benachteiligt. Die Voraussetzungen für die…
…Rumänien nicht häufigere gegenseitige Besuche stattgefunden haben, spricht allein nicht gegen ein nicht für ein Dauernd-Getrennt-Leben im Sinne des Gesetzes. Anhaltspunkte dafür, dass die Ehegatten über die pflegebedingte Abwesenheit von C D hinaus eine dauernde Trennung beabsichtigen, lassen sich dem bisherigen Akteninhalt nicht…
…2 allenfalls iVm Abs. 3 ABGB vorliegt und auch sonst keine Umstände auf eine dauernde Trennung verbunden mit der Auflösung des gemeinsamen Haushaltes schließen lassen, wobei aus einer selteneren Benützung der ehelichen Wohnung durch einen Ehegatten nicht schon auf die Aufgabe des Besitzwillens geschlossen werden…
…und unabänderbaren, auf Lebenszeit gegebenen Trennung, wie sie für die Zuerkennung des Alleinerzieherabsetzbetrages vorliegen müsste, seitens der Beschwerdeführerin nicht behauptet. Die Ehegatten hätten sich durch die Eheschließung im Jahr ***12*** zur umfassenden wechselseitigen Beistandspflicht bereit erklärt. Für das Tatbestandsmerkmal, nicht dauernd getrennt zu leben, sei…
…11. EL § 33 Anm. 51). Mehrere Wohnsitze oder die polizeiliche Meldung an unterschiedlichen Wohnsitzen bewirken für sich alleine keine dauernde Trennung. Vielmehr ist entscheidend, ob der Steuerpflichtige bei aufrechter Ehe tatsächlich in Gemeinschaft mit seinem Ehegatten lebt oder nicht (Herzog in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn…
…11. EL § 33 Anm. 51). Mehrere Wohnsitze oder die polizeiliche Meldung an unterschiedlichen Wohnsitzen bewirken für sich alleine keine dauernde Trennung. Vielmehr ist entscheidend, ob der Steuerpflichtige bei aufrechter Ehe tatsächlich in Gemeinschaft mit seinem Ehegatten lebt oder nicht (Herzog in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn…
…das Finanzamt an, dass die Voraussetzung zur Anerkennung des Alleinerzieherabsetzbetrages eine dauernd getrennte Lebensführung der (Ehe)Partner wäre. Dagegen spräche im konkreten Fall die aufrechte Ehe und dass keine objektiven Umstände vorliegen würden, die eine dauernde Trennung erzwingen würden. Mit Schreiben vom 15. Februar 2023…
…11. EL § 33 Anm. 51). Mehrere Wohnsitze oder die polizeiliche Meldung an unterschiedlichen Wohnsitzen bewirken für sich alleine keine dauernde Trennung. Vielmehr ist entscheidend, ob der Steuerpflichtige bei aufrechter Ehe tatsächlich in Gemeinschaft mit seinem Ehegatten lebt oder nicht (Herzog in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn…