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UFSF RV/0302-F/04Zusammenbruch eines EACC-Anlagemodells und Status eines EACC-Zeichnungsscheines als Forderungswertpapier gemäß § 93 Abs. 3 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)14.04.2008

…Gesellschaft aufrechterhalten zu können. Die Abgabenbehörde I. Instanz wies die Berufungen gegen die Einkommensteuersachbescheide 1997 bis 1999 als unbegründet ab und erläuterte hiezu: Es habe sich bei der in Streit stehenden Anlage um ein darlehensähnliches Geschäft gehandelt. Die daraus erfließenden Erträgnisse stellten daher trotz der…

UFSF RV/0205-F/041) EACC: Zusammenbruch eines Anlagemodells 2) Endbesteuerungswirkung für ausländische Kapitalerträge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.02.2008

…angehalten worden, Es sei zu kritisieren, dass der Unabhängige Finanzsenat den amerikanischen Gerichtsakt nicht längst angefordert habe, Nichtzufluss der gutgeschriebenen Dividenden, Die Feststellungen des Unabhängigen Finanzsenates, wonach ein darlehensähnliches Geschäft vorliege, das ein auf einen festen Geldbetrag gerichtetes Forderungsrecht verbriefe, seien willkürlich und rechtswidrig. Mit…

UFSF RV/0195-F/041)EACC: Zusammenbruch eines Anlagemodells, 2)Verjährung bei Hinterziehung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.01.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Adr, vertreten durch Dr. Eckhard Dür, Wirtschaftstreuhänder, 6850 Dornbirn, Marktstraße 18d, gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 4 BAO hinsichtlich Einkommensteuer sowie Einkommensteuer für den Zeitraum 1993 bis 1999…

UFSF RV/0265-F/04EACC: Zusammenbruch eines Anlagemodells
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.01.2008

…Form von Aktien ieS vorliegt. Die fixe Verzinsung ohne Rücksicht auf wirtschaftliche Rahmenbedingungen wie Gewinn und Vermögen - auch die Units wurden während einer Sperrfrist fix verzinst und standen unter Rückkaufgarantie zum Bezugspreis - sprechen vielmehr für ein darlehensähnliches Geschäft oder eine Unternehmensanleihe. Die 16%ige jährliche…

UFSF RV/0273-F/04EACC: Zusammenbruch eines Anlagemodells
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Adr, vertreten durch Alemannia Treuhand- und Revisions- GmbH, 6901 Bregenz, Arlbergstraße 139, vom 20. September 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz vom 16. August 2004 bzw. vom 17. September 2004 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich…

UFSF RV/0201-F/04EACC: Zusammenbruch eines Anlagemodells
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.01.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Adr, gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz betreffend Einkommensteuer für den Zeitraum 1995 bis 2000 entschieden: 1) Die Berufungen gegen die Einkommensteuerbescheide 1995 bis 1999 werden als unbegründet abgewiesen.Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. 2) Der…

UFSF RV/0261-F/04EACC: Zusammenbruch eines Anlagemodells
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.01.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Adr, vertreten durch Mag. Astrid Drexel, 6900 Bregenz, Anton-Walsergasse 2,vom 8. September 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz vom 5. August 2004 betreffend Einkommensteuer für den Zeitraum 1998 bis 2000 entschieden: Die Berufungen…

UFSF RV/0223-F/04EACC: Untergang eines Anlagemodells
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.01.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Adr, vertreten durch Mag. Christoph Lang, Steuerberater, 6900 Bregenz, Kirchstraße 9a, gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1999 und 2000 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Der angefochtenen Bescheide bleiben…

UFSF RV/0243-F/041)EACC: Zusammenbruch eines Anlagemodells, 2)Endbesteuerungswirkung für ausländische Kapitalerträge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.01.2008

…dass er Zeugnis über ein Geschäft ablegt, das ein Forderungsrecht begründet, macht den Zeichnungsschein noch nicht zu einem Forderungswertpapier im Sinne des § 93 Abs. 3 EStG 1988. Er ist vielmehr eine Urkunde oder ein Beleg über das darlehensähnliche Geschäft als festverzinsliche Anlage. Ein Darlehen ist…

UFSF RV/0305-F/041) EACC: Untergang eines Anlagemodells 2) Endbesteuerungswirkung für ausländische Kapitalerträge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.01.2008

…Form von Aktien ieS vorliegt. Die fixe Verzinsung ohne Rücksicht auf wirtschaftliche Rahmenbedingungen wie Gewinn und Vermögen - auch die Units wurden während einer Sperrfrist fix verzinst und standen unter Rückkaufgarantie zum Bezugspreis - sprechen vielmehr für ein darlehensähnliches Geschäft oder eine Unternehmensanleihe. Die 16%ige jährliche…

UFSF RV/0197-F/041) EACC: Untergang eines Anlagemodells 2) Endbesteuerungswirkung für ausländische Kapitalerträge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.01.2008

…dass er Zeugnis über ein Geschäft ablegt, das ein Forderungsrecht begründet, macht den Zeichnungsschein noch nicht zu einem Forderungswertpapier im Sinne des § 93 Abs. 3 EStG 1988. Er ist vielmehr eine Urkunde oder ein Beleg über das darlehensähnliche Geschäft als festverzinsliche Anlage. Ein Darlehen ist…

UFSF RV/0186-F/04EACC-Zusammenbruch eines Anlagemodells, Endbesteuerungswirkung bei ausländischen Kapitalerträgen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.01.2008

…dass er Zeugnis über ein Geschäft ablegt, das ein Forderungsrecht begründet, macht den Zeichnungsschein noch nicht zu einem Forderungswertpapier im Sinne des § 93 Abs. 3 EStG 1988. Er ist vielmehr eine Urkunde oder ein Beleg über das darlehensähnliche Geschäft als festverzinsliche Anlage. Ein Darlehen ist…

UFSF RV/0220-F/04EACC: Untergang eines Anlagemodells
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.09.2007

…der Umstand, dass er Zeugnis über ein Geschäft ablegt, das ein Forderungsrecht begründet, macht den Zeichnungsschein noch nicht zu einem Forderungswertpapier im Sinne des § 93 Abs. 3 EStG 1988. Er ist vielmehr eine Urkunde oder ein Beleg über das darlehensähnliche Geschäft als festverzinsliche Anlage. Folgt…

UFSF RV/0060-F/05EACC - Anlagemodell
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.05.2007

…Erträge abgeworfen. Als Beispiel diene der in der BVE geschilderte erfolgreiche Börsengang. Ebenso wenig liege eine Unternehmensbeteiligung in Form von Aktien vor. Die fixe Verzinsung ohne Rücksicht auf wirtschaftliche Rahmenbedingungen spreche für ein darlehensähnliches Geschäft oder eine Unternehmensanleihe. Die 16%ige jährliche Festrendite, die das…

UFSF RV/0250-F/04EACC: Zusammenbruch eines Anlagemodells
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.04.2007

…festgestellten rund 11 Millionen Aktien; die Diskrepanz ist möglicherweise auf eine Nichteinbeziehung der reinvestierten Beträge durch die PWC zurückzuführen) betrage. Damit erklärt er indirekt den Eingang von 79,120.205 US$. Zu den Themen Werthaltigkeit, Zufluss von Reinvestments, darlehensähnliches Geschäft, § 4 Abs. 12 EStG: Auch…

UFSF RV/0315-F/04EACC: Zusammenbruch eines Anlagemodells
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.12.2007

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Adr, vertreten durch Heinz Troll, Buchprüfer und Steuerberater, 6900 Bregenz, Arlbergstraße 76,vom 20. September 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz vom 16. August 2004 und vom 15. Oktober 2004 betreffend Einkommensteuer für den Zeitraum…

UFSF RV/0262-F/04EACC: Untergang eines Anlagemodells
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.09.2007

…der Umstand, dass er Zeugnis über ein Geschäft ablegt, das ein Forderungsrecht begründet, macht den Zeichnungsschein noch nicht zu einem Forderungswertpapier im Sinne des § 93 Abs. 3 EStG 1988. Er ist vielmehr eine Urkunde oder ein Beleg über das darlehensähnliche Geschäft als festverzinsliche Anlage. Folgt…

UFSF RV/0224-F/04EACC: Untergang eines Anlagemodells
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.09.2007

…der Umstand, dass er Zeugnis über ein Geschäft ablegt, das ein Forderungsrecht begründet, macht den Zeichnungsschein noch nicht zu einem Forderungswertpapier im Sinne des § 93 Abs. 3 EStG 1988. Er ist vielmehr eine Urkunde oder ein Beleg über das darlehensähnliche Geschäft als festverzinsliche Anlage. Folgt…

UFSF RV/0266-F/04EACC: Untergnag eines Anlagemodells
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.06.2007

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Adr,vom 19. Juli 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz vom 23. Juni 2004 betreffend Einkommensteuer für den Zeitraum 1997 bis 2000 entschieden: 1) Die Berufungen gegen die Einkommensteuerbescheide 1997 bis 1999 werden als unbegründet…

UFSF RV/0260-F/04EACC: Zusammenbruch eines Anlagemodells
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.06.2007

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Adr,vom 19. Juli 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz vom 23. Juni 2004 betreffend Einkommensteuer für den Zeitraum 1997 bis 2000 entschieden: 1) Die Berufungen gegen die Einkommensteuerbescheide 1997 bis 1999 werden als unbegründet…