…ist es erbschaftssteuerpflichtig. Für die Einordnung einer Kapitalanlage als Privatvermögen bzw. als Betriebsvermögen ist maßgeblich: die Funktion einer Kapitalanlage und deren buchmäßige Behandlung. Wird eine Kapitalanlage laufend bei der Abwicklung betrieblicher Geschäftsfälle eingesetzt (zB laufende Abwicklung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben über ein Bankkonto), so liegt…
…seien demnach bereits bekannt gewesen und rechtfertigten die Wiederaufnahme des Verfahrens nicht. Dem hielt das Finanzamt entgegen, dass für die umsatzsteuerliche Einstufung geleisteter Zahlungen als Zuschuss oder als Leistungsentgelt die buchmäßige Behandlung nicht ausreichend sei. Erst die vertraglichen Grundlagen der Zuschüsse erlaubten eine derartige Beurteilung…
…Verfügung stehen müssten. Dies werde auch dadurch dokumentiert, dass keinerlei private Verwendung der Depotmittel erfolgt sei. Die Privatentnahmen seien vom Girokonto erfolgt. Da der buchmäßigen Behandlung bei der Beurteilung als notwendiges Betriebsvermögen eine maßgebliche Indizfunktion zukomme (vgl. Wolf/Hübl in SWK 2004, Heft-Nr. 9…
…so lange zum notwendigen Betriebsvermögen, als dieses Bargeld nicht aus dem betrieblichen Kreis entnommen wird. Anhaltspunkt hiefür kann aber, dem Wesen des Geldes entsprechend und eine ordnungsgemäße Geldkontenführung vorausgesetzt, grundsätzlich nur die buchmäßige Behandlung sein (vgl. VwGH 24.2.1976, 1099/75, 272/76; 28…
…Gewinnermittlung nach § 5 EStG 1988 gewillkürtes Betriebsvermögen dar, wenn der Steuerpflichtige seinen Entschluss, die Wirtschaftsgüter als gewillkürtes Betriebsvermögen zu behandeln, durch entsprechende buchmäßige Behandlung dokumentiert (VwGH 27.06.2013, 2010/15/0205, mwN). Wirtschaftsgüter müssen, um dem gewillkürten Betriebsvermögen zugerechnet zu werden, dem Betrieb in…
…94/14/0077); siehe Rz 4701 ff. Die buchmäßige Behandlung ist bei Vorliegen eines notwendigen Privatvermögens unmaßgeblich. 4.1.10.6.2 Konsequenzen aus der Einstufung als Privatvermögen Rz 603: Wirtschaftsgüter, die nicht zum Betriebsvermögen gehören, sind nicht zu bilanzieren und bleiben beim Betriebsvermögensvergleich unberücksichtigt…
…der deutschen GmbH in Österreich gewertet werden, die in der Folge in eine inländische Tochter-GmbH eingebracht wurde. Die buchmäßige Behandlung dieser Vorgänge kann Anhaltspunkt dafür geben, ob diese Sachverhaltsvariante vorliegt. Der Sachverhalt kann indessen durchaus auch so gesehen werden, dass die Geschäftslokalanmietung und -adaptierung…
…85/14/0076). Die buchmäßige Behandlung ist daher bei Vorliegen eines notwendigen Betriebsvermögens unbeachtlich. Rz 476: Die im Geschäft des Steuerpflichtigen veräußerten Waren zählen im Zeitpunkt des Verkaufes selbst dann zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn sie aus dem Privatvermögen des Steuerpflichtigen stammen (VwGH 13.5.1975…
…wird (maßgebend ist dabei nur die buchmäßige Behandlung, nicht hingegen, ob das Bargeld in näherer Zukunft tatsächlich betrieblich verwendet wird). Erst wenn die Widmung zum privaten Bereich nach außen hin klar dokumentiert ist, und zwar insbesondere durch die buchmäßige Behandlung (Erfassung als Privatentnahme) oder allenfalls…
…Zwecken dient. Erst wenn die Widmung nach außen hin klar dokumentiert ist, und zwar insbesondere durch die buchmäßige Behandlung oder allenfalls durch die tatsächliche private Verwendung der Geldmittel, liegt Privatvermögen vor. Anhand der von der steuerlichen Vertretung der Abgabenbehörde übermittelten Unterlagen ist lediglich ersichtlich, dass…
…aus dem betrieblichen Kreis entnommen wird. Anhaltspunkt hiefür kann aber, dem Wesen des Geldes entsprechend und eine ordnungsgemäße Geldkontenführung vorausgesetzt, grundsätzlich nur die buchmäßige Behandlung sein. Nicht ausschlaggebend ist, ob das Bargeld in näherer Zukunft tatsächlich betrieblich verwendet werden wird. Nichts anderes als für Bargeld…
…objektiv erkennbar für private Zwecke bestimmt ist, stellt notwendiges Privatvermögen dar (VwGH 17.1.1995, 94/14/0077). Die buchmäßige Behandlung ist bei Vorliegen eines notwendigen Privatvermögens unmaßgeblich. Die Gewinnermittlung nach § 5 Abs. 1 EStG 1988 erfasst auch das gewillkürte Betriebsvermögen. Gewillkürtes Betriebsvermögen sind Wirtschaftsgüter…
…Arbeit, gehören. Gehört das Kapitalvermögen danach zu einem Betriebsvermögen des Erblassers, so ist es erbschaftssteuerpflichtig. Zur Abgrenzung zwischen Betriebs- und Privatvermögen ist sowohl die Funktion einer Kapitalanlage als auch deren buchmäßige Behandlung maßgeblich. Werden demnach Betriebseinnahmen auf ein Sparbuch übertragen, so liegt notwendiges Betriebsvermögen vor…
…durch entsprechende buchmäßige Behandlung dokumentiert (VwGH 27.06.2013, 2010/15/0205, mwN). Grundvoraussetzung ist somit, dass der Steuerpflichtige seinen Entschluss, die Wirtschaftsgüter als gewillkürtes Betriebsvermögen zu behandeln, durch entsprechende buchmäßige Behandlung dokumentiert (subjektive Seite des gewillkürten Betriebsvermögens) und weder notwendigen Betriebsvermögen noch notwendiges Privatvermögen…
…zum 31. Mai 2013 aufgenommen worden und diese daher auch dem Betriebsvermögen der Beschwerdeführerin zuzurechnen seien. Es ist unrichtig und unzutreffend, die Eigenschaft von Betriebsvermögen nur aus der buchhalterischen Behandlung abzuleiten. Die buchmäßige Behandlung beim notwendigen Betriebsvermögen ist letztendlich unbeachtlich (Jakom, § 4 Tz 91; Rz…
…und die der den Gewinn nach § 5 Abs. 1 EStG 1988 ermittelnde Abgabepflichtige durch entsprechende buchmäßige Behandlung in das Betriebsvermögen aufnimmt (VwGH 18.12.2001, 98/15/0019). Die Schaffung von gewillkürtem Betriebsvermögen erfolgt durch einen Willensakt des Betriebsinhabers, der zugleich wirtschaftlicher Eigentümer des betreffenden…
…1995, 92/14/0152). Die Bildung von gewillkürten Betriebsvermögen ist nur bei der Gewinnermittlung nach § 5 Abs 1 EStG 1988 zulässig. Die buchmäßige Behandlung ist bei Vorliegen eines notwendigen Betriebsvermögens oder eines notwendigen Privatvermögens unbeachtlich; entscheidend ist die Art der Nutzung (VwGH 23.1.2002…
…Wirtschaftsgut zu verstehen, das objektiv erkennbar privaten Zwecken dient oder objektiv erkennbar für solche Zwecke bestimmt ist. Unmaßgeblich bei notwendigem Privatvermögen ist die buchmäßige Behandlung. Unter gewillkürtem Betriebsvermögen sind Wirtschaftsgüter zu verstehen, die weder notwendiges Betriebsvermögen noch notwendiges Privatvermögen darstellen und durch Unternehmer, die ihren…
…durch diesen Wechsel der Veranlagungsform nicht den betrieblichen Kreis. Erst wenn die Widmung zum privaten Bereich nach außen hin klar dokumentiert ist, und zwar insbesondere durch die buchmäßige Behandlung (Erfassung als Privatentnahme) oder allenfalls durch die private Verwendung der Geldmittel, liegt Privatvermögen vor. Gleiches gilt…
…dass die Grundstücksflächen bei § 5 Gewinnermittlung durch die buchmäßige Behandlung zum gewillkürten Betriebsvermögen zu rechnen sind. Insofern sind auch die Ausführungen des Ergänzungsgutachtens aus dem Jahr 1986 für das Jahr 2001 nicht von Relevanz. Im gegenständlichen Fall erfasste der Steuerpflichtige unbebaute Grundstücke in seiner Bilanz…