…müssen, dass die Vereine die Projekte ohne Umsatzsteuer "verrechnet" haben. Die bloße Behauptung, der Beschuldigte habe (durch das geschilderte Verhalten) "für den Zeitraum 01-12/2011 eine Verkürzung von Umsatzsteuer in Höhe von € 8.497,70 bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern…
…übrigen Fällen mit der Bekanntgabe des geschuldeten Betrages an den Anzeiger [Fassung zum Zeitpunkt der Entscheidung des Spruchsenates, BGBl I 2014/65: mit der Bekanntgabe des Abgaben- oder Haftungsbescheides] zu laufen und kann durch Gewährung von Zahlungserleichterungen (§ 212 BAO) auf höchstens zwei Jahre verlängert werden…
…§ 1 Tz 258 und die dort angeführte Rechtsprechung des VwGH). Eine solche Unternehmereigenschaft setzt allerdings ein tatsächliches Leistungsverhalten voraus, das angebliche Steuersubjekt muss nach dem Gesamtbild der Verhältnisse als Leistender auftreten. Ein bloßes "Zwischenschalten durch Fakturierung" reicht nicht aus (vgl. Ruppe/Achatz, UStG5, § 1 Tz…
…des buchhalterischen Geldabflusses aus der von ihm als Zahlstelle benutzten Vereine dort bedenkenlos fiktive Aufwendungen und Ausgaben konstruierte. Bestärkt mag der der Beschuldigte auch noch durch den Umstand geworden sein, dass - wie die Verteidigung insofern zutreffend aufzeigt - seine Steuerberaterin die von ihm erstellten Belege offenbar…
…angeführte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes). Die Unternehmereigenschaft einer Gesellschaft setzt allerdings ein tatsächliches Leistungsverhalten voraus, diese muss nach dem Gesamtbild der Verhältnisse als Leistende auftreten. Ein bloßes "Zwischenschalten durch Fakturierung" reicht nicht aus (vgl. VwGH 19.12.2018, Ra 2017/15/0003, unter Verweis auf Ruppe…
…Gesamtbild der Verhältnisse als Leistende auftreten. Ein bloßes Zwischenschalten durch Fakturierung ist hiefür nicht ausreichend. Vereinsrecht (Existenz eines Vereines, Handlungsfähigkeit, Auflösung, Unternehmereigenschaft, Umdeutung) Nach § 27 Vereinsgesetz 2002 endet die Rechtspersönlichkeit eines Vereines mit der Eintragung seiner Auflösung im Vereinsregister. Selbst wenn ein verbotener Vereinszweck…
…ein tatsächliches Leistungsverhalten der Gesellschaft voraus, diese muss nach dem Gesamtbild der Verhältnisse als Leistende auftreten. Ein bloßes Zwischenschalten durch Fakturierung ist hiefür nicht ausreichend. Die Hsro hat keine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausgeübt; sie hat keinerlei Leistungen erbracht, sie ist daher nicht Unternehmer im…
…bloße Zwischenschalten einer Kapitalgesellschaft zwischen Gesellschaft und bisherige Gesellschafter führt zwar zu einer gänzlichen Änderung der Gesellschafter, nicht aber der Gesellschafterstruktur. Wirtschaftlich bleibt die Entscheidungsbefugnis über das Schicksal der Gesellschaft in den selben Händen. Die tatbestandsrelevante Gesellschafterstruktur bleibt damit im wesentlichen unverändert, womit allein durch…
…Handelsvertreter von der B-GmbH zum Abschluss der Geschäfte ermächtigt, habe er dadurch eo ipso Rechtswirkungen im Namen und auf Rechnung der B-GmbH herbeigeführt und sei das Geschäft zwischen dem Bw. und der B-GmbH zustande gekommen. Dementsprechend sei die Fakturierung der Waren durch…
…400.000,- ATS verdienen hätte können. Verfügungsgewalt über den Schotter hätte er durch das gemeinsame Abstecken seines Schotters mit einem Vermesser erhalten. Seitens der DWGmbH wären auch keine weiteren Schritte zur Übertragung des Schotters erforderlich gewesen. Die Verfügungsmacht sei ihm von seinem Bruder vor Ort…
…Unternehmer durch Herstellung unmittelbarer Rechtsbeziehungen zwischen einem Leistenden und seinem Leistungsempfänger einen Leistungsaustausch zwischen diesen Personen herbeiführt. Der Vermittler wird dabei in fremden Namen und auf fremde Rechnung tätig. Dies muss im Außenverhältnis vor allem dem Leistungsempfänger gegenüber zum Ausdruck kommen. Die bloße Beschaffung von…
…Vorgabe des Lieferanten durch den Abnehmer, Gewährleistungsverzicht trotz hohem Liefervolumens, fehlender Transportversicherung, Branchenfremdheit des Abnehmers etc. lediglich einen Firmenbuchauszug der T2-GmbH abverlangt, um auszuschließen, dass die Personen der T2-GmbH mit denen der C-Ltd./Zypern ident seien. Das bloße Abfragen von formellen Daten…
…zu lösende Zurechnung von Wirtschaftsgütern an. Nicht wesentlich ist weiters - anders als im Bereich der Missbrauchsbestimmung des § 22 BAO - das Vorliegen eventueller "außersteuerlicher Gründe" für eine vorgenommene Gestaltung (vgl zB VwGH 2. 2. 2010, 2007/15/0194, betr das Zwischenschalten eines Vereins). Durch den Kaufvertrag…
…betr. das Zwischenschalten eines Vereins). Für die Frage der Zurechnung von Einkünften räumt das Gesetz kein Ermessen ein (z.B. VwGH 10.10.1996, 95/15/0208/0209, aaO E 36). Die Zurechnung von Einkünften erfordert verfahrensrechtlich grundsätzlich auch, dass die Behörde die Feststellung trifft…
…zuzurechnen. Sogenannte Briefkastengesellschaften oder auch Basisgesellschaften verfügten in der Regel über keine Infrastruktur, beschäftigten kein Personal und bedienten sich in der Regel der Dienste von darauf spezialisierten Unternehmen. Durch Bestehen einer Postadresse und eines beigestellten "Call Centers", das die Post weiterleite und Telefonate entgegennehme, solle…
…auszugehen, dass diese von der unternehmerischen Tätigkeit des RWM umfasst sind. Die Behörde verkennt, dass für diese Straßenstücke öffentlich-rechtlich weder die Gemeinde noch der RWM, sondern das Land bzw der Bund zur Straßenverwaltung verpflichtet wäre. Dass die Baumaßnahmen durch den RWM durchgeführt wurden zeigt…
…Abgabepflicht durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts nicht umgangen oder gemindert werden. Was den Hinweis in der Berufung betrifft, wonach in den Gesprächen mit der Behörde klargestellt wurde, dass die Hausgemeinschaft auch aus rein wirtschaftlichen Erwägungen überlege, die Nutzung nicht den Vereinen…
…bzw. "nicht ansässig/kein gewöhnlicher Aufenthalt") behandelt. Darüber hinaus sind den britischen Steuerbehörden des Vereinigten Königreichs im Zeitraum von 1.1.2004 bis 31.12.2013 keine Einkünfte des Bf. bekannt und wurden folglich im Vereinigten Königreich auch keine Ertragsteuern durch den Bf. entrichtet, und…
…Bf. kontrahiert dabei direkt mit den Spielern ohne Zwischenschaltung eines Vermittlers iSd § 59 Abs. 5 GSpG. Sämtliche über diese Internetadresse zugänglichen Dienstleistungen werden auf Grundlage von Glücksspiellizenzen der Regierung von ***LAND*** angeboten. Die Bf. unterliegt der Regulierung durch den ***LAND*** Gambling Commissioner. Die Bf. hat…
…2009/15/0157). Rz 115a Eine Haftung für noch nicht entrichtete Kommunalsteuer für bereits ausbezahlte Arbeitslöhne des Unternehmers ist unabhängig von einem allfälligen Insolvenzverfahren geltend zu machen. Diese Kommunalsteuer wird im Rahmen eines Haftungsverfahrens durch die Gemeinde gegenüber dem Haftungsverpflichteten (zB Geschäftsführer) geltend gemacht. 7…