Gemäß Artikel 15 Abs. 2 des bis einschließlich 1994 geltenden DBA-Frankreich vom 8.10.1959 unterliegen Lizenzgebühren, die von einer österreichischen Kapitalgesellschaft an eine französische Kapitalgesellschaft gezahlt werden, dann einem mit 10% begrenzten österreichischen Steuerabzug, wenn die die Lizenzgebühren empfangende französische Gesellschaft "zu mehr…
…da die Gesellschafter des Leistungsempfängers (Mieter) eine beherrschende Stellung gegenüber dem leistenden Unternehmen (Vermieter) ausüben und die K.KEG im Prüfungszeitraum nicht illiquid war. Somit gelten die bisher nicht erklärten Mietumsätze/einnahmen als zugeflossen. | | 2000 (ATS) | 2001 (ATS) | 2002 (Euro) |…
…24. September 2002 mit Sicherheit keine Überlegungen dahingehend angestellt hat, ob der im Firmenbuch eingetragene Geschäftsführer K. die dienstrechtliche Stellung eines Arbeitsnehmers inne gehabt hat, sondern von der Betriebsprüfung dahingehend befragt wurde, wer die Arbeiten an der Baustelle in 1080 Wien tatsächlich durchgeführt hat, worauf…
…7103350/2019 als unbegründet ab. 2. Beweiswürdigung Die Sachverhaltsfeststellungen gründen sich auf den Inhalt des vorgelegten Verwaltungsaktes. ***Y*** hat sich auf Ebene der ***Y Privatstiftung*** die beherrschende Stellung des Stifters durch Vorbehalt von Einflussnahme- und Gestaltungsmöglichkeiten gesichert. So hat sich der Stifter auf Lebenszeit als…
***Y*** hat sich auf Ebene der ***G Privatstiftung*** die beherrschende Stellung des Stifters durch Vorbehalt von Einflussnahme- und Gestaltungsmöglichkeiten gesichert. So hat sich der Stifter auf Lebenszeit als Stiftungsvorstand mit Einzelzeichnungsberechtigung (nach außen) eingesetzt; das bindende Vorschlagsrecht bei Neubenennung eines Stiftungsvorstandes vorbehalten; ein Änderungsrecht der…
***Y*** hat sich auf Ebene der ***G Privatstiftung*** die beherrschende Stellung des Stifters durch Vorbehalt von Einflussnahme- und Gestaltungsmöglichkeiten gesichert. So hat sich der Stifter auf Lebenszeit als Stiftungsvorstand mit Einzelzeichnungsberechtigung (nach außen) eingesetzt; das bindende Vorschlagsrecht bei Neubenennung eines Stiftungsvorstandes vorbehalten; ein Änderungsrecht der…
***Z*** hat sich dabei auf Ebene der ***H Privatstiftung*** die beherrschende Stellung des Stifters durch Vorbehalt von Einflussnahme- und Gestaltungsmöglichkeiten gesichert. So hat sich der Stifter auf Lebenszeit als Stiftungsvorstand mit Einzelzeichnungsberechtigung (nach außen) eingesetzt; das bindende Vorschlagsrecht bei Neubenennung eines Stiftungsvorstandes vorbehalten; ein Änderungsrecht…
…sei. Ein derartiges Darlehen hält einem Fremdvergleich nicht stand. Kein fremder Dritter würde ein Darlehen unter diesen Bedingungen gewähren. Die Darlehensgewährung ist vielmehr nur mit der die Gesellschaft beherrschenden Stellung des X. zu erklären. Da aufgrund der Umstände der Darlehensgewährung nicht davon ausgegangen werden kann…
…3 Z 3 KStG 1988 darf sich die Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft am Grund- oder Stammkapital bzw. am fixen Kapital des jeweiligen Unternehmens zu höchstens 49% beteiligen und keine beherrschende Stellung ausüben. Dadurch wird sichergestellt, dass die Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft primär - ihrem Sinn und Zweck entsprechend - als Kapitalgeberin fungiert und…
…vom 25. Juni 2007, 2007/14/0002)." Wie die belangte Behörde ausführte und der Beschwerdeführer bestätigte, hatte dieser in den relevanten Jahren 2015 - 2016 eine beherrschende Stellung über die ***19*** Bauträger GmbH. Die ***19*** Bauträger GmbH muss als Kapitalgesellschaft ihren Gewinn nach § 5 Abs. 1…
…Gleiches gilt für die mit Gesellschaftsvertrag vom 2. März 2007 errichtete Beschwerdeführerin selbst. ***Z*** hat sich dabei auf Ebene der ***H Privatstiftung*** die beherrschende Stellung des Stifters durch Vorbehalt von Einflussnahme- und Gestaltungsmöglichkeiten gesichert. So hat sich der Stifter auf Lebenszeit als Stiftungsvorstand mit Einzelzeichnungsberechtigung…
…der Beschwerde und ergänzte ihre Begründung dahingehend, dass laut Punkt 3. der Treuhandvereinbarung vom 18. Februar 2019 keine beherrschende Stellung des Treugebers (P GmbH) vorläge, da der Treuhänder P weisungsfrei gestellt sei, auch hinsichtlich der Ausübung der Stimmrechte. Die Option auf den Erwerb der treuhändig…
…Zeichnungsberechtigung ("gemeinsam mit Mag. ***7***") einzuschränken. Daher nehme Herr Mag. ***7*** eine beherrschende Stellung in der Gesellschaft ein, und die Gesellschaftsstruktur habe sich wesentlich geändert. Diesem Argument kann seitens der Richterin nicht gefolgt werden. Es erfolgte zwar eine Änderung der Gesellschafterstruktur, aber mit 55 % der…
…2004 und seiner Zeit als 2. Stiftungsrat der ***1*** Stiftung, sowie, dass alle oben analysierten Indizien für eine mögliche wirtschaftlich-beherrschende Stellung des Beschwerdeführers in der Stiftung nach durchgeführter Analyse in freier Beweiswürdigung nicht ausreichen, um davon ausgehen zu können, dass dem Beschwerdeführer wie über…
…der ***1*** Anstalt, an den Beschwerdeführer zu erfolgen. Dieser habe nämlich in wirtschaftlichen und finanziellen Belangen bei der A***1*** Stiftung eine beherrschende Stellung innegehabt. Die dem Beschwerdeführer zugeflossenen Ausschüttungen seien bei ihm als Einkünfte gemäß § 27 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 erfasst und…
…da sie diese Anschaffungen mit ihren Geldmitteln finanziert hat. Da der Nutzen dieser Anschaffungen dem Alleingesellschafter-Geschäftsführer zugutekam und der Grund dieser Vorteilsgewährung zweifelsfrei in dessen beherrschender Stellung innerhalb der GmbH bestand, liegt in dieser Höhe auch eine verdeckte Gewinnausschüttung der GmbH an den Alleingesellschafter…
…GmbH] weitergegeben und dort die Bereicherung eintreten lassen, was theoretisch möglich wäre. Seine beherrschende Stellung bei beiden Gesellschaften führt in jeder Variante zur vA. Die Zurechnung verdeckter Ausschüttungen bei Sicherheitszuschlägen ist jedenfalls ständige Judikatur (...). V. In der Vorhaltsbeantwortung vom 26. September 2011 teilte der Bw…
…Tochter des Bw. nur formal (als Käuferin bzw. Verkäuferin der Liegenschaften) aufgetreten ist und keinerlei Unterlagen zum Nachweis über ihre konkreten Tätigkeiten vorgelegt werden konnten. Durch die dargestellte rechtlich und faktisch beherrschende Stellung des Bw. war dessen Tochter nicht in der Lage, jene positiven Befugnisse…
…als Geschäftsführer zu bestellen. Der Bw. hatte somit im Berufungszeitraum die Funktion des Geschäftsführers inne und ist die Art und Weise der Verfügung über die Konten der Gesellschaft nur durch dessen beherrschende Stellung als Gesellschafter und Geschäftsführer erklärbar. Die von ihm von Konten der Gesellschaft…
…juristische Personen (VwGH 3.8.2000, 96/15/0159, ÖStZB 2002/78). Der Bw. verfügte im Berufungszeitraum 1988 bis 1996 mit einem Beteiligungsausmaß von 83 % über eine beherrschende Stellung. Hinzu kommt, dass er die Funktion des Geschäftsführers inne hatte. Hinsichtlich der an den Vollmachtnehmer Tv…