…und schuldangemessen ergibt. Eine weitere Verringerung der Geldstrafe ist dem Berufungssenat insbesondere in Anbetracht der zu beachtenden Generalprävention - siehe oben - verwehrt. Wie der Berufungswerber selbst ausführt, ist der geltenden Rechtslage im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren die bedingte Nachsicht einer verhängten Geldstrafe fremd. Dieser Umstand ist geplant (vgl…
…der Geldstrafe wird gemäß § 20 FinStrG eine Ersatzfreiheitsstrafe von 32 Tagen festgesetzt. Die Kosten werden in unveränderter Höhe von € 500,00 festgesetzt. Der Antrag auf bedingte Nachsicht der Strafen wird als unzulässig zurückgewiesen. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…zu (vgl. VwGH 28.10.1992, 91/13/0130). Zum Antrag auf bedingte Strafnachsicht Gemäß § 26 Abs. 1 FinStrG gelten für die bedingte Nachsicht der durch die Gerichte für Finanzvergehen verhängten Geldstrafen, Wertersätze und Freiheitsstrafen sowie für die bedingte Entlassung aus einer solchen Freiheitsstrafe die §§…
…erschwerend und die Unbescholtenheit und das Geständnis des Bw. als mildernd angenommen habe, diese Strafzumessungsgründe seien aber nicht richtig bewertet worden. Gemäß § 26 Abs. 1 FinStrG seien für die bedingte Nachsicht der durch die Gerichte für Finanzvergehen verhängten Geldstrafen, Wertersätze und Freiheitsstrafen die §§ 43, 43a…
…ist überdies anzumerken, dass selbst bei der Anwendbarkeit des gerichtlichen Rechtsinstitutes einer bedingten Strafnachsicht auch im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren im konkreten Fall eine (vollständige) bedingte Nachsicht aus generalpräventiven Gründen nicht zu gewähren wäre: Der Umstand der mehrjährigen vielfachen deliktischen Angriffe der Beschuldigten dergestalt, dass der Abgabenbehörde…
…ersichtliche Ausmaß zu reduzieren. Zum in der mündlichen Verhandlung gestellten Antrag auf bedingte Strafnachsicht: Gemäß § 26 Abs. 1 FinStrG gelten für die bedingte Nachsicht der durch die Gerichte für Finanzvergehen verhängten Geldstrafen, Wertersätze und Freiheitsstrafen sowie für die bedingte Entlassung aus einer solchen Freiheitsstrafe die …
…Abgabenhinterziehung unterstellt, dies in voller Kenntnis des Umstands, dass die Finanzbehörde eine bedingte Nachsicht in Höhe von € 12.000,00 gewährt habe und dieses widersprüchliche Vorgehen zweier Behörden eines Rechtsstaates sei unverständlich, unlogisch und stehe nicht im Einklang mit dem Ordnungsgefüge eines solchen, so…
…verhängte Geldstrafe bzw. Ersatzfreiheitsstrafe Tat- und Schuldangemessen herabgesetzt werde", in eventu werde eine bedingte Nachsicht der Geldstrafe begehrt. Im Ergebnis liegen somit Anbringen zweier in erster Instanz - offenbar unzuständigerweise (siehe § 53 Abs.1 lit.b FinStrG) in einem verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren bestrafter - Beschuldigter vor, welche den…
…2.000,00 unter Beachtung des Verböserungsverbotes gemäß § 161 Abs.3 FinStrG als tat- und schuldangemessen und den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des T entsprechend. Der solcherart ermittelte Geldstrafenbetrag entspricht der von der Verteidigung angestrebten Höhe. Eine bedingte Nachsicht dieser Geldstrafe, wie vom Verteidiger gefordert…
…dass das bestehende Spannungsverhältnis, das sich ergibt, weil im verwaltungsbehördlichen Verfahren im Gegensatz zum gerichtlichen Finanzstrafverfahren eine bedingte Nachsicht nicht möglich ist, nicht gemildert wird. Außerdem - und auch das wurde nicht angesprochen, wiewohl es einen Unterschied machen sollte - hat mein Mandant "nur" ein grob fahrlässiges…
…als u.a. am 3. Juni 2014 durch das Strafgericht Bozen die bedingte Nachsicht der - nunmehr schon dritten - Freiheitsstrafe wegen Urkundenfälschung widerrufen worden war (Abfrage Strafregister) und am 8. November 2014 gegen ihn in Italien zuletzt ein nationaler Haftbefehl ergangen ist, mit welchem er wegen…
…Voraussetzungen für die Anwendung des § 25 FinStrG nicht vorliegen. Zum Eventualantrag auf bedingte Strafnachsicht Gemäß § 26 Abs. 1 FinStrG gelten für die bedingte Nachsicht der durch die Gerichte für Finanzvergehen verhängten Geldstrafen, Wertersätze und Freiheitsstrafen sowie für die bedingte Entlassung aus einer solchen Freiheitsstrafe die §…
…Die Bestimmung des § 26 Abs. 1 FinStrG sehe jedoch die Möglichkeit einer bedingten Nachsicht - auch für Geldstrafen nur für Finanzvergehen vor, die von den Gerichten verhängt werden. Eine derartige Differenzierung widerspreche dem Wertungsgrundsatz des Finanzstrafgesetzes und behandle Gleiches ungleich. Da die gegenständliche Bestimmung dem Gleichheitsgrundsatz…
…von € 2.200,00 tat- und schuldangemessen. Für ein gänzliches Absehen von der Vorschreibung eines Wertersatzes besteht aber - wie oben zur Ausmessung der Geldstrafe ausgeführt - zumal aus generalpräventiven Gründen kein Raum. Eine bedingte Nachsicht der Wertersatzstrafe ist nur bei vom Gericht verhängten Wertersatzstrafen zulässig (…
…teilweise bedingte Nachsicht der zu Faktum II verhängten Freiheitsstrafe anstrebte. Mit Urteil vom 11.9.2012, Aktenzeichen2 änderte das Oberlandesgericht Ort3 den Schuldspruch hinsichtlich der Strafhöhe des Verbrechens (Freiheitsstrafe von 2 Jahren) und sah einen Teil von 16 Monaten unter Bestimmung einer dreijährigen Probezeit bedingt…
…Uneinbringlichkeit festgesetzte Ersatzfreiheitsstrafe entspricht nach Dafürhalten des erkennenden Berufungssenates dem Verschulden des Bw. unter Berücksichtigung der genannten Milderungs- und Erschwerungsgründe. Eine bedingte Nachsicht einer Strafe ist nur für gerichtliche nicht aber für verwaltungsbehördliche Strafverfahren normiert. Eine Reduktion auf eine Mindeststrafe im Sinne des § 23 Abs…
…Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur möglich, sondern für gewiss hält. Gemäß § 26 Abs.1 FinStrG gelten für die bedingte Nachsicht der durch Gerichte für Finanzvergehen verhängten Geldstrafen, Wertersätze und Freiheitsstrafen sowie für die bedingte Entlassung aus einer solchen Freiheitsstrafe die §§ 43…
…entsprechenden Einkünfte mehr erziele, die verhängte Strafe weder schuld- noch tatbildangemessen. Es werde daher eine Reduktion der Strafe auf € 2.000,00' beantragt und in der Folge die bedingte Nachsicht, da es beim unbescholtenen Beschuldigten nicht der Vollstreckung der Strafe bedürfe, um ihn von…
…Zehntel des Höchstausmaßes der angedrohten Geldstrafe unterschreitenden Betrag nur zulässig, wenn besondere Gründe vorliegen. Gemäß § 26 Abs.1 FinStrG gelten für die bedingte Nachsicht der durch Gerichte für Finanzvergehen verhängten Geldstrafen, Wertersätze und Freiheitsstrafen sowie für die bedingte Entlassung aus einer solchen Freiheitsstrafe die §§ 43…
…zu bedenken gilt, dass der Umstand der derzeitigen schlechten Finanzlage des Beschuldigten ohne Relevanz verbleibt, weil eine Ersatzfreiheitsstrafe vom Gesetzgeber gerade ja für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe vorgesehen ist. Eine bedingte Nachsicht der verhängten Geldstrafe im gegenständlichen verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren ist gemäß § 26 Abs…