…Basisgesellschaft tatsächlich über einen so ausreichend dimensionierten Geschäftsbetrieb verfügt, dass alle mit dem Factorgeschäft zusammenhängenden Funktionen auch tatsächlich in dieser Basisgesellschaft wahrgenommen wurden und nicht mit Unterstützung oder gar im Wege der österreichischen Gesellschaft zustandekamen. Denn Gewinne aus dem Factorgeschäft könnten nur insoweit der ausländischen…
…Fall. Damit dürfte es sich im gegebenen Zusammenhang erübrigen, auf die Frage einzugehen, ob Verluste aus Aktivgeschäften einer ausländischen Basisgesellschaft primär mit deren Aktiveinkünften oder mit deren schädlichen Passiveinkünften zu verrechnen sind. 21. November 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…aus Tschechien unter Inanspruchnahme der Steuerbefreiung des § 10 Abs. 2 KStG nach Österreich weitergeschüttet werden können. Denn der Bezug von Beteiligungserträgen ist für eine ausländische Basisgesellschaft unschädlich und löst keinen "Switch-over" nach § 10 Abs. 3 KStG aus. 19. Juni 1997 Für den Bundesminister: Dr…
…ansässigen Gesellschaft" ("non-resident company") abzusprechen sein. Im Übrigen muss vorsorglich angemerkt werden, dass internationale Gestaltungen unter Einsatz steuerschonender oder steuerfreier ausländischer Basisgesellschaften einer genaueren Untersuchung aus dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauches bedürfen. Dies kann aber nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene geschehen…
…der im VwGH-Erkenntnis vom 10.12.1997 vorgenommenen Einkünftezurechnung ausschließlich den – bis dahin auf § 22 BAO gestützten „Durchgriff“ durch ausländische Basisgesellschaften vornehmen habe wollen: So habe Loukota ausgeführt, dass die österreichische Finanzverwaltung auf Grund des VwGH-Erkenntnisses vom 10.12.1997 „die erste Runde…
…die Widmungen aus dem Vermögen der Stiftung-FL durchzuführen, um die neu gegründete österreichische Privatstiftung weiter zu stärken. 3. Die Stiftung-FL als ausländische Basisgesellschaft ist nicht mit österreichischen Kapitalgesellschaften vergleichbar, da es sich um keine Sitz- und Domizilgesellschaft handelt, kein liechtensteinisches Grundvermögen vorhanden ist…
…FL als ausländische Basisgesellschaft sei nicht mit österreichischen Kapitalgesellschaften vergleichbar, da es sich um keine Sitz- und Domizilgesellschaft handle, kein liechtensteinisches Grundvermögen vorhanden sei, keine Betriebsstätte in Liechtenstein vorliege und somit keine Steuerpflicht in Liechtenstein begründet werde. Ohne Anerkennung der Steuersubjektivität der ausländischen Struktur durch…
…auf ausländische Basisgesellschaften Die auf das sogenannte erste Treaty Shopping-Erkenntnis des VwGH vom 10.12.1997, 93/13/0185, gestützte Verwaltungspraxis, die auch auf den Bf. angewendet worden sei, sei auf den „Durchgriff“ durch ausländische Basisgesellschaften beschränkt gewesen und niemals auf inländische Gesellschaften angewendet…
…Steuergründen in das Ausland verlagerte in- oder ausländische Passiveinkünfte steuerfrei nach Österreich rückzuführen. Internationale Gestaltungen dieser Art, die in erster Linie bezwecken, der österreichischen Steuerlast auszuweichen, verdienen keine Förderung durch das internationale Schachtelprivileg. Wenn nun eine österreichische Kapitalgesellschaft eine Basisgesellschaft in den Niederlanden errichtet hat…
…1991, 164ff) überzeuge ebenso wenig als Begründung für eine missbräuchliche Vorgangsweise durch die Einschaltung einer ausländischen Finanzierungsgesellschaft, dass diese über keine Büroräumlichkeiten verfüge. Zu dem von der Betriebsprüfung behaupteten Umweg einer Kapitalzahlung durch zwei Gesellschaften der X Gruppe an die luxemburgischen Basisgesellschaften sei auszuführen, das…
…auch bei unmittelbarem Halten und Veräußern durch die österreichische Kapitalgesellschaft gegeben wäre. Nur dann, wenn es um Beteiligungen an ausländischen Basisgesellschaften geht, die ihrerseits als im Ausland unzureichend besteuerte "Sammelbox" für schädliche Passiveinkünfte dienen, wenn sonach im Umweg über die Schweiz unzureichend besteuerte schädliche Passiveinkünfte…
…die Behandlung von Briefkastenfirmen); eine Sitzgesellschaft in Österreich mit tatsächlicher Geschäftsleitung in der Schweiz könnte sonach keine Entlastung von der deutschen Dividendenquellensteuer erwirken. In Situationen dieser Art ist damit zu rechnen, dass ausländische Steuerverwaltungen, die durch solche Konstruktionen Steuerausfälle befürchten, eine nähere Durchleuchtung des Falles…
…der Einkünfte an den Berufungswerber zur Folge. Es wurde zudem auf § 10 IPRG verwiesen, wonach einer ausländischen Gesellschaft die Qualifikation als juristische Person abzusprechen sei, wenn sich die tatsächliche Hauptverwaltung im Inland befinde. Davon müsse im Hinblick auf den fast ausschließlich Österreich betreffenden Reise- und…
…dass an dieser ausländischen Kapitalgesellschaft (der Muttergesellschaft der österreichischen Gesellschaft) überwiegend natürliche Personen beteiligt sind, die mit den ihnen zufließenden Gewinnausschüttungen nicht der uneingeschränkten österreichischen Besteuerung unterliegen; denn in derartigen Fällen ist nicht zu erwarten, dass durch die Einschaltung von Basisgesellschaften ein Missbrauch im Sinn…
Veräußert eine österreichische Kapitalgesellschaft die Anteile ihrer ausländischen Tochtergesellschaft, dann steht hiefür nach Maßgabe des § 10 KStG Steuerfreiheit zu, wenn es sich bei dieser ausländischen Tochtergesellschaft nicht um eine unzureichend besteuerte Basisgesellschaft mit Passiveinkünften im Sinn von § 10 Abs. 3 KStG i.V. mit VO…
…dieser Frage hängt in erster Linie von einer umfassenden "Funktionsanalyse" der von der inländischen GmbH, der ausländischen Basisgesellschaft ("off shore Gesellschaft") und den dahinter stehenden Gesellschaftern tatsächlich wahrzunehmenden Aufgaben ab. Hierbei werden die OECD-Verrechnungspreisgrundsätze 1995 unterstützend herangezogen werden können (insbesondere in Bezug auf die…
…Gewinnausschüttung an die österreichische Muttergesellschaft transferiert, so kann durch die von der Tochtergesellschaft im Oststaat an die Basisgesellschaft geleisteten Lizenzgebühren eine verdeckte Ausschüttung an die österreichische Muttergesellschaft vorliegen. EAS 1776 (28.12.2000): Geschäftsführervergütungen eines in Österreich ansässigen Gesellschafter-Geschäftsführers, die er aus einer polnischen…
…bestehe, die der Bf. über ausländische Gesellschaften von europäischen Hersteller- und ....firmen gekauft und an tschechische Lieferanten von ... verkauft habe. Dem Bf. wird im Wesentlichen vorgeworfen, dass er diese Geschäfte unter Einschaltung funktionsloser irischer und luxemburgischer Basisgesellschaften abgewickelt habe. Durch Nichterklärung der dem Bf. zuzurechnenden…
…dass die Zwischenschaltung einer ausländischen Holding, die auf Dauer mehrere Beteiligungen hält, nicht per se als Missbrauch einzustufen ist, der für die Anwendung der MTR hinderlich wäre (Aufhebung und Zurückverweisung). Der BFH beurteilte die Holding-Gesellschaft nicht als funktionslosen ,Briefkasten' (Basisgesellschaft) und führte dafür mehrere…
…also frei, seinen Betrieb auch mit Fremdmitteln zu führen. Die gegenständliche Zwischenschaltung einer ausländischen Basisgesellschaft zur Finanzierung und Risikominimierung (anstelle einer direkten Hingabe der Darlehen) erscheint jedoch nicht plausibel. Im Fall der Insolvenz des Darlehensnehmers gehen nämlich die hingegebenen Darlehen im gleichen Umfang verloren, gleich…