…der Aussetzung der Einbringung (§ 231 BAO) für einen Abgabepflichtigen aus der laufenden Verbuchung der Gebarung ein Guthaben, so ist die Einbringung in dem Ausmaß, als die ausgesetzte Abgabenschuldigkeit durch das Guthaben getilgt werden könnte, wieder aufzunehmen. Rz 804: § 215 Abs. 1 und 2 BAO ordnet…
…Rz 569: Der Abgabepflichtige hat gemäß § 212a Abs. 8 BAO die Möglichkeit, eine allfällig entstehende Zinsenbelastung zu vermindern, indem er ausgesetzte Abgabenschuldigkeiten zur Gänze oder teilweise entrichtet oder durch Verwendung von sonstigen Gutschriften (§ 213 Abs. 1 BAO) oder Guthaben (§ 215 Abs. 4 BAO) tilgt. Rz…
…Der Abgabenpflichtige habe gemäß § 212a Abs. 8 BAO die Möglichkeit, eine allfällig entstehende Zinsenbelastung zu vermindern, indem er ausgesetzte Abgabenschuldigkeiten zur Gänze oder teilweise entrichte oder durch Verwendung von sonstigen Gutschriften (§ 213 Abs. 1 BAO) oder Guthaben (§ 215 Abs. 4 BAO) tilge. Die Aussetzung ende…
…Betrag der Abgabenschuld, zergliedert nach Abgabenschuldigkeiten, und den Vermerk zu enthalten, daß die Abgabenschuld vollstreckbar geworden ist (Vollstreckbarkeitsklausel). Der Rückstandsausweis ist Exekutionstitel für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren. § 231 BAO lautet: Aussetzung der Einbringung. § 231. (1) Die Einbringung fälliger Abgaben kann ausgesetzt werden, wenn Einbringungsmaßnahmen…
…212a Abs. 8 BAO die Möglichkeit hatte eine allfällig entstehende Zinsenbelastung zu vermindern, indem er ausgesetzte Abgabenschuldigkeiten zur Gänze oder teilweise entrichtet oder durch Verwendung von sonstigen Gutschriften oder Guthaben tilgt. Diese gesetzliche Möglichkeit sei seit Ergehen der Berufungsentscheidung nicht in Anspruch genommen worden, ein…
…worden wäre. Der Ansicht der Bw., wonach die Bestimmung des § 212a Abs. 8 BAO betreffend die Tilgung von Abgabenschuldigkeiten, deren Einhebung ausgesetzt wäre, auch auf Fälle einer bloß beantragten Aussetzung der Einhebung anzuwenden wäre, wäre entgegenzuhalten, dass die Rechtsfolgen des Aussetzungsantrages im Abs. 5 leg…
…die Abgabenschuld bei einer stattgebenden Berufungsentscheidung vermindern würde. Nach § 212 a Abs. 9 BAO sind AE-Zinsen nicht nur für (bescheidmäßig) ausgesetzte Abgabenschuldigkeiten zu entrichten, sondern auch für Abgabenschuldigkeiten, für die auf Grund eines Antrages auf Aussetzung der Einhebung, über den noch nicht entschieden wurde…
…2002/14/0138, 24. Februar 1998, 97/13/0237). Hinsichtlich des Begehrens der Nachsicht von ausgesetzten Abgabenschuldigkeiten wurde ausgeführt, auch diesbezüglich liege weder eine sachliche noch eine persönliche Unbilligkeit vor. Auch aus Billigkeitsgründen käme eine Nachsicht schon deshalb nicht in Frage, da diese zum Erlöschen…
…8 BAO zu verweisen, wonach der Abgabepflichtige die Möglichkeit hat, eine allfällig entstehende Zinsenbelastung zu vermindern, indem er ausgesetzte Abgabenschuldigkeiten zur Gänze oder teilweise entrichtet oder durch Verwendung von sonstigen Gutschriften oder Guthaben ( § 215 Abs. 4 BAO) tilgt. Der beantragten Herabsetzung der AE-Zinsen auf…
…der Rechtsirrtum des Bf. betreffend die Aussetzungszinsen bestanden habe, ist nicht nachvollziehbar, zumal eine gesetzliche Regelung besteht, dass für ausgesetzte Abgabenschuldigkeiten Aussetzungszinsen zu entrichten sind. Was die Aussage der Abgabenberufungskommission in ihrem Bescheid vom 25. Oktober 2013 angeht, trifft es zwar zu, dass die Berufungsbehörde…
…BAO zu verweisen, wonach der Abgabepflichtige die Möglichkeit hat, eine allfällig entstehende Zinsenbelastung zu vermindern, indem er ausgesetzte Abgabenschuldigkeiten zur Gänze oder teilweise entrichtet oder durch Verwendung von sonstigen Gutschriften oder Guthaben ( § 215 Abs. 4 BAO) tilgt. Zur teilweisen Stattgabe ist festzuhalten, dass der Erstbescheid…
…Gemäß § 236 Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung nach der Lage des Falles ist tatbestandsmäßige Voraussetzung für die in …
…die Abgabenschuldigkeiten zunächst ausgesetzt gewesen. Mit Abweisung der Beschwerde durch Beschwerdevorentscheidung vom 22.5.2017 seien die Abgaben wieder fällig geworden. Gegen diese Abweisung habe die Bf. einen Vorlageantrag eingebracht und nur die Aussetzung der im Einzelnen aufgelisteten Teilbeträge beantragt. Daher seien die ausgewiesenen Abgabenschuldigkeiten…
…des Bw. betreffend Nichtverbuchung der Berufungsentscheidung vom 23. Mai 2005 war auf Grund der zwischenzeitig erfolgten Aufhebung der Berufungsentscheidung vom 15. Februar 2002 mangels nunmehriger Relevanz nicht mehr zu prüfen. Zur Entrichtung oder Tilgung von Abgabenschuldigkeiten, deren Einhebung ausgesetzt ist, dürfen gemäß § 212a Abs. 8…
…vom 30. Juli 2020 wurde der Beschwerdeführer als Geschäftsführer der ***Primärschuldnerin*** (Primärschuldnerin) gemäß § 9 i.V.m. §§ 80 ff. BAO zur Haftung für die aushaftenden Abgabenschuldigkeiten der Primärschuldnerin m Ausmaß von gesamt € 198.763,71 (Umsatzsteuer, Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag, Lohnsteuer, Verspätungszuschlag, Säumniszuschlag, Körperschaftsteuer…
…als Haftungspflichtigen gemäß § 9 Abs. 1 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der M-GmbH im Ausmaß von € 92.310,09 in Anspruch. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung beantragte der Bw. den Haftungsbescheid ersatzlos aufzuheben. Es liege keine schuldhafte Verletzung der auferlegten Pflichten durch den…
…77 S) sowie der Umsatzsteuer 1997 im Betrag von 11.320,97 € (entspricht 155.780 S) wieder auf. Am 27. 2. 2004 wurde die Einbringung dieser Abgabenschuldigkeiten wiederum ausgesetzt. Mit Bescheid vom 23. 3. 2004 bewilligte das Finanzamt (zufolge eines Aktenvermerkes vom 15. 3…
…hat der Verwaltungsgerichtshof die Bescheidqualität rein automationsunterstützt erlassener Erledigungen (insbesondere Säumniszuschlagsbescheide) bejaht. Das mit Bescheid des unabhängigen Finanzsenates vom 16.8.2006 gemäß § 281 BAO ausgesetzte gegenständliche Berufungsverfahren kann daher nunmehr fortgesetzt werden. Über die Berufung wurde erwogen: Wird eine Abgabe, ausgenommen Nebengebühren (§ 3 Abs…
…In diesem Fall hätte der Bw gem § 212 a Abs. 8 BAO die Verwendung der Gutschriften zur Entrichtung und Tilgung der ausgesetzten Abgabenschuldigkeiten verlangen können. Die diesbezügliche Absicht sei bereits daraus ersichtlich, dass eben nur der Saldo aus bestrittenen Nachforderungen und den erwarteten Gutschriften zur…
…Zahlungsaufschub eintritt, Aussetzungszinsen in Höhe von einem Prozent über dem jeweils geltenden Zinsfuß für Eskontierungen der Österreichischen Nationalbank pro Jahr zu entrichten. Nach Abs. 8 dieser Bestimmung dürfen zur Entrichtung oder Tilgung von Abgabenschuldigkeiten, deren Einhebung ausgesetzt ist, Zahlungen, sonstige Gutschriften (§ 213 Abs. 1…