…könne nicht anders vorgegangen werden. Da die Verordnung des BM für Finanzen zur Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes auf das Studienförderungsgesetz Bezug nehme, sei dieses auch hinsichtlich Zumutbarkeit der täglichen Hin- und Rückfahrt (Rechtsprechung) anzuwenden (Eine Fahrt je Tag in einer Richtung unter 1…
…Sinne des § 106 EStG 1988 eingeschränkt wird (also nicht eingeschränkt auf die Zeit des Bezuges von Familienbeihilfe; vgl. VwGH 26.06.2013, 2012/13/0076 ). Er steht auch während der Schul- und Studienferien zu. Gemäß § 1 der Verordnung zur Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes…
…doch zusteht". Mit 19.11.2020 erfolgte die Vorlage der Beschwerde an das Bundesfinanzgericht: "Bezughabende Normen: § 34 Abs. 8 EStG 1988 Verordnung zu § 34 Abs. 8 betreffend eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes (BGBl. 1995/624) Verordnung zu §§ 26 Abs. 4 und 76 Abs…
…Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km gelten als nicht im Einzugsbereich des Wohnortes gelegen, wenn Schüler oder Lehrlinge, die innerhalb von 25 km keine adäquate Ausbildungsmöglichkeit haben, für Zwecke der Ausbildung außerhalb des Hauptwohnortes eine Zweitunterkunft am Ausbildungsort bewohnen (zB Unterbringung in einem Internat…
…Kindes außerhalb des Wohnortes dann als außergewöhnliche Belastung gelten, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Diese außergewöhnliche Belastung wird durch Abzug eines Pauschbetrages von € 110 pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt. Zur vorgenannten Bestimmung ist die Verordnung BGBl. 1995/624 (Verordnung des…
…besuchen. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung als unbegründet ab. Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes gelten nicht als außergewöhnliche Belastung, wenn auch im Einzugsgebiet des Wohnortes eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit bestehe, was gegenständlich der Fall sei. Daraufhin wurde die Entscheidung über…
…Absicht des Gesetzgebers sei, in Grenzfällen (wie dem konkreten) die dem Steuerpflichtigen zwangsläufig erwachsenen Kosten bei der Berücksichtigung der Einkommensteuerbemessungsgrundlage außer Acht zu lassen. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 34 Abs. 8 EStG 1988 gelten Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes…
…Kindes außerhalb des Wohnortes, BGBl. Nr. 624/1995, ergangen (im Folgenden als Verordnung bezeichnet). Diese Verordnung wurde mit BGBl. II Nr. 449/2001 mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2002 geändert und lautet in der für das Jahr 2003 maßgebenden Fassung: "§ 1. Ausbildungsstätten, die vom Wohnort…
…Die Gewährung des Freibetrages gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 sei auch nicht auf die Zeit der Gewährung der Familienbeihilfe eingeschränkt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 gelten Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes als außergewöhnliche Belastung…
…berücksichtigen. Das Finanzamt versagte die Berücksichtigung dieser Beträge mit der Begründung, dass Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes nicht als außergewöhnliche Belastung gelten, wenn auch im Einzugsgebiet des Wohnortes eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit bestehe. Eine solche Möglichkeit sei im Falle des Bw. gegeben…
…S 18.000.- (Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes) zu gewähren ist. Mit Bescheid vom 15.1.2003 wurde diese Frage vom Finanzamt Landeck mit der Begründung verneint, dass "im Einzugsbereich des Wohnortes eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit" bestehe. In der dagegen erhobenen Berufung…
…auf § 34 Abs. 8 EStG 1988 sowie auf die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes, BGBl. Nr. 624/1995 idF BGBl. II Nr. 449/2001 (in der Folge: VO I) und auf die Grundsätze des § 26 Abs. 3 Studienförderungsgesetz…
…§ 34 Abs. 8 EStG gelten Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes (80 km) keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht, und daher eine tägliche Heimfahrt nicht stattfindet. Da Ihre Tochter ***6*** die Handelsakademie in Salzburg besuchte…
…Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes dann als außergewöhnliche Belastung gelten, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. In § 2 Abs. 2 der zu dieser Bestimmung ergangenen Verordnung des Bundesministers für Finanzen, BGBl. II 624/1995, die in der Fassung des Jahres 2023…
…eines Kindes außerhalb des Wohnortes dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Diese außergewöhnliche Belastung wird durch Abzug eines Pauschbetrages von EUR 110,00,-- pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt. Nach § 1 der zu dieser Bestimmung erlassenen Verordnung des Bundesministers…
…im Bescheid des Finanzamtes vom 29. März 2007 u.a. der geltend gemachten außergewöhnlichen Belastung betreffend auswärtige Berufsausbildung eines Kindes die Anerkennung versagt, mit der Begründung, dass die Voraussetzungen für die Absetzbarkeit für die Aufwendungen für die Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes nicht vorgelegen…
…einen Rechtsanspruch auf Berücksichtigung von Aufwendungen für die Berufsausbildung zweier Kinder außerhalb des Wohnortes (§ 34 Abs 8 EStG 1988) als außergewöhnliche Belastung für das Jahr 2010 hat. Über die Berufung wurde erwogen: Der Wohnort des Bw und seiner beiden KinderKind1undKind2 war im Jahr 2010 Bwstraße…
…hat der Berufungswerber (im Folgenden kurz: Bw) u.a., und zwar durch den Eintrag "Versicherungsnummer/Geburtsdatum: 1111" in die Rubrik "außergewöhnliche Belastungen für Kinder" Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes, den Pauschbetrag von € 110,00 pro Monat für die Monate Jänner…
…Verordnung ist der Wohnort U der Berufungswerberin als Gemeinde angeführt, von der die tägliche Hin- und Rückfahrt vom und zum Ausbildungsort Innsbruck zeitlich noch zumutbar ist. Gemäß § 2 Abs 2 der erstgenannten Verordnung (BGBl. 624/1995 betreffend eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes) gilt…
…Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km gelten als nicht im Einzugsbereich des Wohnortes gelegen, wenn Schüler oder Lehrlinge, die innerhalb von 25 km keine adäquate Ausbildungsmöglichkeit haben, für Zwecke der Ausbildung außerhalb des Hauptwohnortes eine Zweitunterkunft am Ausbildungsort bewohnen (zB Unterbringung in einem Internat…