…nicht vor und alle Gläubiger seien gleich behandelt worden, stellt kein derartiges konkretes Vorbringen dar. Da der Vertreter den Nachweis, welcher Betrag bei anteilsmäßiger Befriedigung der Forderungen an die Abgabenbehörde abzuführen gewesen wäre, nicht erbracht hat, kann ihm die uneinbringliche Abgabe zur Gänze vorgeschrieben werden…
…an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt dem Vertreter. Vermag er nachzuweisen, welcher Betrag bei anteilsmäßiger Befriedigung der Forderungen an die Abgabenbehörde abzuführen gewesen wäre, so haftet er nur für die Differenz zwischen diesem und der tatsächlich erfolgten Zahlung. Wird der Nachweis nicht angetreten…
…in Höhe von € 133.897,28 (91,816%) aus den vorhandenen Mitteln in Höhe von € 145.832,28 entrichtet wurden. Der Nachweis, welcher Betrag bei anteilsmäßiger Befriedigung der Forderungen an die Abgabenbehörde abzuführen gewesen wäre (vgl. VwGH 13.4.2005, 2001/13/0283)…
…Betrag, um den bei gleichmäßiger Behandlung sämtlicher Gläubiger die Abgabenbehörde mehr erlangt hätte. Vermag der Vertreter nachzuweisen, welcher Betrag bei anteilsmäßiger Befriedigung der Forderungen an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, so haftet er nur für die Differenz zwischen diesem und der tatsächlich erfolgten Zahlung…
…obliegt dem Vertreter. Vermag er nachzuweisen, welcher Betrag bei anteilsmäßiger Befriedigung der Forderungen an die Abgabenbehörde abzuführen gewesen wäre, so haftet er nur für die Differenz zwischen diesen und der tatsächlich erfolgten Zahlung (VwGH vom 26.11.2002, 2000/15/0081). Eine solche ziffernmäßig konkrete…
…an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt dem Vertreter. Vermag er nachzuweisen, welcher Betrag bei anteilsmäßiger Befriedigung der Forderungen an die Abgabenbehörde abzuführen gewesen wäre, so haftet er nur für die Differenz zwischen diesem und der tatsächlich erfolgten Zahlung. Wird dieser Nachweis nicht angetreten…
…22.9.1999, 96/15/0049). Er hat insbesondere die Quote und den Betrag zu errechnen, der bei anteilsmäßige Befriedigung der Forderungen der Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre (VwGH 28.6.2022, Ra 2020/13/0067). Erbringt der Vertreter diesen Nachweis nicht, darf die Abgabenbehörde…
…besteht Gleichrang, d. h. die Gläubiger können bei Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen im Verhältnis des Nominalbetrages ihrer Forderung zu dieser Forderung anteilsmäßige Befriedigung verlangen. § 3 Auskunftspflicht des Schuldners Unter Berücksichtigung der auflösenden Bedingung des Forderungsverzichtes gemäß § 1 Abs. 2 dieses Vertrages ist der Schuldner…
…2000/15/0168). Auf dem Vertreter lastet auch die Verpflichtung zur Errechnung einer entsprechenden Quote und des Betrages, der bei anteilsmäßiger Befriedigung der Forderungen der Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre. Eine Betrachtung der Gläubigergleichbehandlung hat zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt zu erfolgen. Da der öffentliche Auftrag zur…
…rechtliche Grundlage) insoweit schlechter behandle als sonstige Verbindlichkeiten, als er diese bediene, jene aber unberichtigt lasse bzw. im Fall des Fehlens ausreichender Mittel nicht für eine zumindest anteilsmäßige Befriedigung Sorge trage; jedoch auch davon, dass die Behörde den Vertreter, wenn er nicht nur ganz allgemeine…
…Gemeinschuldnerin habe somit nicht einmal die theoretische Möglichkeit gehabt, in den Jahren 2006 bzw. 2007 für eine anteilsmäßige Befriedigung der Forderung an die Abgabenbehörden zu sorgen, zumal ihm erst im Jahr 2009 durch die Betriebsprüfung erstmals bewusst geworden sei, dass steuerpflichtige Dienstverhältnisse vorgelegen seien. Insoweit…
…anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet wurden, möge nachgewiesen werden, welcher Betrag bei anteilsmäßiger Befriedigung der Forderungen an die Abgabenbehörde abzuführen gewesen wäre. In einer Stellungnahme vom 27.6.2001 führten die Rechtsvertreter des Bw. aus, dass zwischen dem gemeinschuldnerischen Unternehmen als Auftragnehmer einerseits…
…anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet wurden, möge nachgewiesen werden, welcher Betrag bei anteilsmäßiger Befriedigung der Forderungen an die Abgabenbehörde abzuführen gewesen wäre. In einer Stellungnahme vom 27.6.2001 führten die Rechtsvertreter des Bw. aus, dass zwischen dem gemeinschuldnerischen Unternehmen als Auftragnehmer einerseits…
…obliegt allerdings dem Vertreter. Weist er nach, welcher Betrag bei anteilsmäßiger Befriedigung der Forderungen an die Abgabenbehörde abzuführen gewesen wäre, dann haftet er nur für die Differenz zwischen diesem und dem tatsächlich bezahlten Betrag. Dafür ist erforderlich, dass die gesamten (fälligen) Verbindlichkeiten der Primärschuldnerin inklusive…
…Abgabenkonto leistete, führte dies nicht dazu, dass die haftungsgegenständlichen Schulden entrichtet wurden. Auch eine anteilsmäßige Befriedigung im Sinne der Gläubigergleichbehandlung konnte nicht nachgewiesen werden. Die meisten der haftungsgegenständlichen Abgaben haften auch noch mit ihren ursprünglichen Beträgen aus. Diese Zahlungen ändern auch nichts daran, dass der…
…96/15/0049). Er hat insbesondere die Quote und den Betrag zu errechnen, der bei anteilsmäßige Befriedigung der Forderungen der Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre (VwGH 28.6.2022, Ra 2020/13/0067). Eine Betrachtung der Gläubigergleichbehandlung hat zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt zu erfolgen (VwGH 18…
…das im Buchungsjournal Deckung findet), somit welche anteilsmäßige Befriedigung an wen erfolgte. Im Hinblick auf die vorgenommene Konkretisierung des Ausmaßes der Unzulänglichkeit der in den Fälligkeitszeitpunkten zur Verfügung gestandenen Mittel zur Erfüllung der (vollen) Abgabenverbindlichkeiten kommt daher eine Beschränkung der Haftung des BF bloß auf…
…entrichten gewesen wäre, obliege dem Haftenden. Wenn er nachzuweisen vermöge, welcher Betrag bei anteilsmäßiger Befriedigung der Forderungen an die Abgabenbehörde abzuführen gewesen wäre, hafte er nur für die Differenz zwischen diesem und der tatsächlich erfolgten Zahlung. Sollte dieser Nachweis hingegen nicht angetreten werden, könne ihm…
…zu entrichten gewesen wäre, obliegt dem Vertreter. Vermag er nachzuweisen, welcher Betrag bei anteilsmäßiger Befriedung der Forderungen an die Abgabenbehörde abzuführen gewesen wäre, so haftet er nur für die Differenz zwischen diesem und der tatsächlich erfolgten Zahlung. Wird dieser Nachweis nicht angetreten, kann dem Vertreter…
…Abdeckung der vorhandenen Schulden herangezogen. Da die Gesellschaft jedoch keinerlei liquide Mittel hatte, war dem Beschwerdeführer aus faktischen Gründen eine vollständige oder auch anteilsmäßige Befriedigung sämtlicher Gläubiger zu keinem Zeitpunkt möglich. Aus der Tatsache, dass die Gesellschaft keine liquiden Mittel besaß, kann nunmehr dem Beschwerdeführer…