RIS AI
13 299 Treffer120 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/0118-W/06Vorliegen eines haftungsbegründenden Sachverhaltes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.12.2006

…Gesellschaftsmittel zur Verfügung, die zur Befriedigung sämtlicher Schulden der Gesellschaft nicht ausreichten, so ist er nur dann haftungsfrei, wenn er im Verwaltungsverfahren nachweist, dass er die vorhandenen Mittel zur anteiligen Befriedigung aller Verbindlichkeiten verwendet und somit die Abgabenschulden nicht schlechter behandelt hat. Wenn die Behauptung…

UFSG RV/0571-G/09Geschäftsführerhaftung, kein Nachweis über behauptete anteilsmäßige Befriedigung der Forderungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.09.2010

…Vertreter Gesellschaftsmittel zur Verfügung, die zur Befriedigung sämtlicher Schulden der Gesellschaft nicht ausreichten, liegt es an ihm, nachzuweisen, dass er die vorhandenen Mittel zur anteiligen Befriedigung aller Verbindlichkeiten verwendet und somit die Abgabenschulden nicht schlechter behandelt hat (Gleichbehandlungsgrundsatz). Die vom Bw. dargestellten wirtschaftlichen Schwierigkeiten der…

UFSW RV/0523-W/04Vorliegen eines haftungsbegründenden Sachverhaltes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.09.2004

…Zahlungen an andere Gläubiger geleistet hat, obwohl eine quotenmäßige Befriedigung sämtlicher Gläubiger vorzunehmen gewesen wäre, vermag nichts am Vorliegen einer schuldhaften Pflichtverletzung durch Unterlassung der - zumindest anteiligen - Entrichtung der haftungsgegenständlichen Abgaben zu ändern. Infolge der schuldhaften Pflichtverletzung durch die Bw. konnte die Abgabenbehörde nach dem…

UFSW RV/0057-W/02Haftung bei nicht ausreichenden Mittel zur Abgabenentrichtung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.06.2004

…Dritter (Überrechnungsantrag der K-GmbH und Forderungsabtretung der W-GmbH) wird auch keineswegs dargetan, dass der Bw. die zweifellos vorhandenen Mittel zur anteiligen Befriedigung aller Verbindlichkeiten verwendet und somit die Abgabenschulden nicht schlechter behandelt hat, zumal die Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes durch die Ausführungen des Bw.…

UFSW RV/0417-W/06Vorliegen eines haftungsbegründenden Sachverhaltes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.10.2008

…Gesellschaftsmittel zur Verfügung, die zur Befriedigung sämtlicher Schulden der Gesellschaft nicht ausreichten, so ist er nur dann haftungsfrei, wenn er im Verwaltungsverfahren nachweist, dass er die vorhandenen Mittel zur anteiligen Befriedigung aller Verbindlichkeiten verwendet und somit die Abgabenschulden nicht schlechter behandelt hat. Wenn die Behauptung…

UFSW RV/1789-W/04Vorliegen eines haftungsbegründenden Sachverhaltes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.05.2007

…Gesellschaftsmittel zur Verfügung, die zur Befriedigung sämtlicher Schulden der Gesellschaft nicht ausreichten, so ist er nur dann haftungsfrei, wenn er im Verwaltungsverfahren nachweist, dass er die vorhandenen Mittel zur anteiligen Befriedigung aller Verbindlichkeiten verwendet und somit die Abgabenschulden nicht schlechter behandelt hat. Wenn die Behauptung…

UFSW RV/0974-W/03Vorliegen der Haftungsvoraussetzungen, Kausalität
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.03.2004

…seien, würden im Gläubigerverzeichnis zum 30. November 2000 nicht mehr aufscheinen. Der Nachweis der anteiligen Befriedigung aller Verbindlichkeiten im haftungsgegenständlichen Zeitraum sei damit nicht gelungen, weshalb auch aus diesem Grunde eine vom Bw. verschuldete Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten angenommen werden müsse. Dagegen beantragte der Bw. die…

UFSL RV/1321-L/10Haftung für die Differenzquote auch dann, wenn der Geschäftsführer als Gesellschafter der Gesellschaft Mittel zur Verfügung gestellt hatte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.07.2012

…Einlage) zur Verfügung, liegen in beiden Fällen eigene Mittel der GmbH iSd § 80 BAO vor, die zur zumindest anteiligen Befriedigung aller Gläubiger verwendet werden müssen (UFS 29.10.2007, RV/1044-L/06; in diesem Sinne auch UFS 18.5.2009, RV/0905-L/08…

UFSI RV/0229-I/04Aufrechnung von Masseforderungen mit einer Forderung der Masse bei Masseunzulänglichkeit iSd § 124a KO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.06.2005

…aus dem von der Abgabenbehörde zweiter Instanz eingeholten Insolvenzakt hervor, dass der Masseverwalter nach der anteiligen Befriedigung (jeweils 2/5) seines Entlohnungsanspruches als Ausgleichsverwalter sowie der Belohnungen der Gläubigerschutzverbände mit der weiteren Befriedigung bis zur Verwertung der Konkursmasse innegehalten hat. Mit der Schlussrechnung vom 6…

UFSW RV/0535-W/03Haftung bei Erfüllung der qualifizierten Mitwirkungspflicht des Geschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.06.2003

…eine - zumindest anteilige - Entrichtung der haftungsgegenständlichen Abgaben zur Verfügung standen. Hatte der Geschäftsführer Gesellschaftsmittel zur Verfügung, die zur Befriedigung sämtlicher Schulden der Gesellschaft nicht ausreichten, so ist er nur dann haftungsfrei, wenn er im Verwaltungsverfahren nachweist, dass er die vorhandenen Mittel zur anteiligen Befriedigung aller…

BFG RV/7103524/2016Geschäftsführerhaftung: Zahlungserleichterungsansuchen wurde betreffend die haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten zwar eingebracht, jedoch erst nach deren Fälligkeit, somit verspätet
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.05.2020Teil 2/2

…Gesellschaftsmittel zur Verfügung, die zur Befriedigung sämtlicher Schulden der Gesellschaft nicht ausreichten, so ist er nur dann haftungsfrei, wenn er im Verwaltungsverfahren nachweist, dass er die vorhandenen Mittel zur anteiligen Befriedigung aller Verbindlichkeiten verwendet und somit die Abgabenschulden nicht schlechter behandelt hat. Wenn die Behauptung…

BFG RV/5100273/2025Haftung bei Verletzung der abgabenrechtlichen Pflichten; Nachweis der Gläubigergleichbehandlung bei mangelnden und falschen Aufzeichnungen nicht möglich
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.09.2025Teil 1/2

…er dabei zwar faktisch den Sozialversicherungsträger schlechter behandelt habe als die Arbeitnehmer, sei diese Ungleichbehandlung über Eigenmittel erfolgt, auf deren Verwendung der Sozialversicherungsträger im Sinne einer zumindest anteiligen Befriedigung der offenen Beitragsforderungen keinen gesetzlichen Anspruch gehabt habe. Die Gläubigerforderungen, die nicht aus Mitteln des Unternehmens…

BFG RV/7104909/2015Wiederaufnahme Haftungsbescheid, keine neuen Tatsachen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.02.2019Teil 2/2

…die zur Befriedigung sämtlicher Schulden der Gesellschaft nicht ausreichten, so ist er nach dem zuvor zitierten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes nur dann haftungsfrei, wenn er im Verwaltungsverfahren nachweist, dass er die vorhandenen Mittel zur anteiligen Befriedigung aller Verbindlichkeiten verwendet und somit die Abgabenschulden nicht schlechter behandelt…

BFG RV/7106140/2015Gläubigergleichbehandlung, Verrechnung der Konkursquote, Heilung eines (behaupteten) Zustellmangels durch Einlassung in das Verfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis24.11.2016Teil 2/2

…Gesellschaftsmittel zur Verfügung, die zur Befriedigung sämtlicher Schulden der Gesellschaft nicht ausreichten, so ist er nur dann haftungsfrei, wenn er im Verwaltungsverfahren nachweist, dass er die vorhandenen Mittel zur anteiligen Befriedigung aller Verbindlichkeiten verwendet und somit die Abgabenschulden nicht schlechter behandelt hat. Wenn die Behauptung…

UFSW RV/2225-W/09Vorliegen eines haftungsbegründenden Sachverhaltes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.12.2011

…Gesellschaftsmittel zur Verfügung, die zur Befriedigung sämtlicher Schulden der Gesellschaft nicht ausreichten, so ist er nur dann haftungsfrei, wenn er im Verwaltungsverfahren nachweist, dass er die vorhandenen Mittel zur anteiligen Befriedigung aller Verbindlichkeiten verwendet und somit die Abgabenschulden nicht schlechter behandelt hat. Wenn die Behauptung…

UFSW RV/3027-W/08Vorliegen eines haftungsbegründenden Sachverhaltes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.03.2010

…Gesellschaftsmittel zur Verfügung, die zur Befriedigung sämtlicher Schulden der Gesellschaft nicht ausreichten, so ist er nur dann haftungsfrei, wenn er im Verwaltungsverfahren nachweist, dass er die vorhandenen Mittel zur anteiligen Befriedigung aller Verbindlichkeiten verwendet und somit die Abgabenschulden nicht schlechter behandelt hat. Wenn die Behauptung…

UFSI RV/0045-I/09Aufrechnung bei Masseunzulänglichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.04.2009

…Befriedigung aller Masseforderungen gleichen Ranges die Aufrechnung nicht beschränke. Gerade in einem solchen Fall sei die in der Gegenforderung liegende Deckung für den Massegläubiger wertvoll. Denn diese Deckung bewahre den Massegläubiger in gleicher Weise wie den zur Aufrechnung berechtigten Konkursgläubiger vor einer bloß anteiligen Befriedigung…

UFSS RV/0304-S/02Geschäftsführerhaftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.11.2008

…Bw aus, er habe unter Beachtung des Gebotes der anteiligen Befriedigung aller Gläubiger die Abgabenverbindlichkeiten im Jahr 1995 nicht schlechter behandelt als andere Verbindlichkeiten. Eine weitergehende Befriedigung als tatsächlich erfolgt sei aus den liquiden Mitteln der Gesellschaft im maßgeblichen Zeitraum nicht möglich gewesen. Zum Beweis…

UFSW RV/0770-W/06Vorliegen eines haftungsbegründenden Sachverhaltes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.02.2008

…Gesellschaftsmittel zur Verfügung, die zur Befriedigung sämtlicher Schulden der Gesellschaft nicht ausreichten, so ist er nur dann haftungsfrei, wenn er im Verwaltungsverfahren nachweist, dass er die vorhandenen Mittel zur anteiligen Befriedigung aller Verbindlichkeiten verwendet und somit die Abgabenschulden nicht schlechter behandelt hat. Wenn die Behauptung…

UFSW RV/2243-W/05Vorliegen eines haftungsbegründenden Sachverhaltes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.10.2007

…Gesellschaftsmittel zur Verfügung, die zur Befriedigung sämtlicher Schulden der Gesellschaft nicht ausreichten, so ist er nur dann haftungsfrei, wenn er im Verwaltungsverfahren nachweist, dass er die vorhandenen Mittel zur anteiligen Befriedigung aller Verbindlichkeiten verwendet und somit die Abgabenschulden nicht schlechter behandelt hat. Wenn die Behauptung…