…anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. (2) Der Antrag auf Wiederaufnahme gemäß Abs. 1 ist binnen einer Frist von drei Monaten von dem Zeitpunkt an, in dem der Antragsteller nachweislich von dem Wiederaufnahmsgrund Kenntnis erlangt hat, bei der Abgabenbehörde einzubringen, die im abgeschlossenen Verfahren den Bescheid…
…sondern ausschließlich Rechtsstreitigkeiten diese Aufwendungen verursacht haben, würde die Wiederaufnahme auch zu keinem anders lautenden Bescheid führen und somit ebenfalls eine Wiederaufnahme nicht rechtfertigen. Unter Berücksichtigung all dieser klaren Sachverhalte war spruchgemäß zu entscheiden. C) Revision: Gemäß § 25a VwGG hat das Verwaltungsgericht im Spruch seines…
…und die Abrechnungen auf A lauteten und der Kaufpreis von der Beschwerdeführerin bezahlt wurde. Für die Beurteilung, ob die die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte, ergibt sich die Notwendigkeit…
…Rechtskraft) einzuräumen gewesen. Im Rahmen der durchgeführten Außenprüfung seien Tatsachen und Beweismittel neu hervorgekommen, deren Kenntnis allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte: Wiederaufnahmegründe zur natürlichen Person des Bf. seien zu den Punkten Tz…
…die zu einen im Spruch anders lautenden Bescheiden geführt haben. Die Wiederaufnahmegründe betreffend die gegenständlichen Einkommensteuerbescheide seien, wie im Betriebsprüfungs-Bericht angeführt, der Abgabenbehörde im Zeitpunkt der Bescheiderlassung (Einkommensteuer 2003 - 2005) nicht bekannt gewesen: Erst die Kontenöffnungen in der Schweiz und Ungarn sowie die Zeugenaussage…
…Wiederaufnahme der Verfahren eine neu hervorgekommene Tatsache vorliegt, und in Falle der Bejahung dieser Frage, ob die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Diesbezüglich ist zu prüfen, ob beim Bf…
…anders lautenden Bescheid herbeiführt. Voraussetzung für die Festsetzung ist daher, dass entscheidungsrelevante Tatsachen oder Beweismittel der Abgabenbehörde im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Erstbescheides noch nicht bekannt waren und dass diese Umstände nachträglich neu hervorkommen - wie im gegenständlichen Fall - und die Kenntnis einen im Spruch anders…
…gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Welche gesetzlichen Wiederaufnahmsgründe durch einen konkreten Sachverhalt als verwirklicht angesehen und daher als solche herangezogen werden, bestimmt bei der…
…Aktenlage ersichtliche Sachverhalt nicht hinreicht, um eine abschließende rechtliche Beurteilung in Form einer Berufungsentscheidung treffen zu können, da die Finanzbehörde Ermittlungen unterlassen hat, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden könne. Es ist daher der Tatbestand des § 289 Abs. 1 BAO verwirklicht.…
…Besserungsvereinbarung nicht verkauft, sondern eingelöst worden wäre, anlangt, so hätte sich durch die neu hervorgekommenen Beweismittel daher kein im Spruch anders lautender Bescheid ergeben können. Dies sei aber nach dem letzten Halbsatz des § 303 Abs. 4 BAO eine Voraussetzung für die Wiederaufnahme. Es ließen sich…
…im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Der Bw ist subsidiär Schutzberechtigter. Auf dem am 6…
…Die Wiederaufnahme setzt dabei voraus, dass die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. C/2. Im gegenständlichen Fall wurde das für die Abgabenerhebung zuständige Finanzamt durch eine Mitteilung des Finanzamtes…
…Dem Vorbringen der Bw. ist somit nicht zu entnehmen, auf Grund welcher Umstände im Fall der von ihr beantragen Wiederaufnahme des Verfahrens ein im Spruch anders lautender Bescheid zu erlassen wäre. Der Bw. steht es allerdings frei, ab Beginn des Universitätslehrganges im Jahr 2005 angefallene…
…33 Tz 35). Da somit Ermittlungen (§ 115 Abs. 1 BAO) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden können, war die Voraussetzung für eine Bescheidaufhebung nach § 289 Abs. 1 BAO gegeben. Die Unterlassung dahingehender Ermittlungen war aus objektiver Sicht auch wesentlich…
…Fehlt die Bescheidbegründung, ist der als entscheidungsrelevant beurteilte Sachverhalt nicht feststellbar und ist nicht nachvollziehbar, welche Ermittlungen das bescheiderlassende Finanzamt durchgeführt hat, um zur Bemessungsgrundlage für die Abgabenfestsetzung zu gelangen. Fehlt die Bescheidbegründung, ist nicht auszuschließen, dass Ermittlungen zu einem anders lautenden Bescheid hätten führen…
…Auseinandersetzung mit dem Einwand des Bw, Zahlungen in dieser Höhe nicht erhalten zu haben, wesentliche Ermittlungen unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden können. Welche weiteren Sachverhaltsermittlungen erforderlich sein werden, wird sich gegenständlich erst nach (erstmaliger!) Bekanntgabe der Berechnungsgrundlagen und…
…2 BAO). Das Bundesfinanzgericht kann mit Beschluss durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides (dh. des Erstbescheides) und der Beschwerdevorentscheidung die Sache an die Abgabenbehörde zurückverweisen, wenn Ermittlungen unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden müssen oder ein Bescheid hätte unterbleiben können (…
…durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen im Sinne des § 115 Abs 1 BAO unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können…
…zweiter Instanz die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können…
…oder c) wenn der dem Bescheid zugrunde liegende Sachverhalt in einem wesentlichen Punkt unrichtig festgestellt oder aktenwidrig angenommen wurde, oder d) wenn Verfahrensvorschriften außer Acht gelassen wurden, bei deren Einhaltung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. (2) Eine…