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UFSW RV/0285-W/06Würde sich durch neue Beweismittel ein im Spruch anders lautender Bescheid ergeben?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.09.2006

…anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. (2) Der Antrag auf Wiederaufnahme gemäß Abs. 1 ist binnen einer Frist von drei Monaten von dem Zeitpunkt an, in dem der Antragsteller nachweislich von dem Wiederaufnahmsgrund Kenntnis erlangt hat, bei der Abgabenbehörde einzubringen, die im abgeschlossenen Verfahren den Bescheid…

BFG RV/5101003/2015Wiederaufnahme des Verfahrens - Voraussetzung sind das Hervorkommen neuer Tatsachen und als Ergebnis ein anders lautender Bescheid.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.05.2016

…sondern ausschließlich Rechtsstreitigkeiten diese Aufwendungen verursacht haben, würde die Wiederaufnahme auch zu keinem anders lautenden Bescheid führen und somit ebenfalls eine Wiederaufnahme nicht rechtfertigen. Unter Berücksichtigung all dieser klaren Sachverhalte war spruchgemäß zu entscheiden. C) Revision: Gemäß § 25a VwGG hat das Verwaltungsgericht im Spruch seines…

BFG RV/2100597/2015Wiederaufnahme des Verfahrens: Eintritt in die materiell-rechtliche Streitfrage zwecks Beurteilung, ob ein im Spruch anders lautender Bescheid ergangen wäre (hier: Teilwertabschreibung von Wertpapieren)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.09.2015

…und die Abrechnungen auf A lauteten und der Kaufpreis von der Beschwerdeführerin bezahlt wurde. Für die Beurteilung, ob die die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte, ergibt sich die Notwendigkeit…

BFG RV/7103252/20131. Wurden die Bescheide innerhalb der Verjährungsfrist erlassen? 2. Die Verfahren sind mangels der Voraussetzung, dass durch die Kenntnis einer neu hervorgekommenen Tatsache ein im Spruch anders lautender Bescheid herbeigeführt wird, nicht wiederaufzunehmen 3. Im Rahmen der operativen Geschäftsführung einer GmbH gezahlte Schmiergelder erfolgen nicht gegen den Willen der Gesellschaft und sind daher folglich nicht im Veranlagungsweg vorzuschreiben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.06.2022Teil 1/4

…Rechtskraft) einzuräumen gewesen. Im Rahmen der durchgeführten Außenprüfung seien Tatsachen und Beweismittel neu hervorgekommen, deren Kenntnis allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte: Wiederaufnahmegründe zur natürlichen Person des Bf. seien zu den Punkten Tz…

BFG RV/7103252/20131. Wurden die Bescheide innerhalb der Verjährungsfrist erlassen? 2. Die Verfahren sind mangels der Voraussetzung, dass durch die Kenntnis einer neu hervorgekommenen Tatsache ein im Spruch anders lautender Bescheid herbeigeführt wird, nicht wiederaufzunehmen 3. Im Rahmen der operativen Geschäftsführung einer GmbH gezahlte Schmiergelder erfolgen nicht gegen den Willen der Gesellschaft und sind daher folglich nicht im Veranlagungsweg vorzuschreiben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.06.2022Teil 2/4

…die zu einen im Spruch anders lautenden Bescheiden geführt haben. Die Wiederaufnahmegründe betreffend die gegenständlichen Einkommensteuerbescheide seien, wie im Betriebsprüfungs-Bericht angeführt, der Abgabenbehörde im Zeitpunkt der Bescheiderlassung (Einkommensteuer 2003 - 2005) nicht bekannt gewesen: Erst die Kontenöffnungen in der Schweiz und Ungarn sowie die Zeugenaussage…

BFG RV/7103252/20131. Wurden die Bescheide innerhalb der Verjährungsfrist erlassen? 2. Die Verfahren sind mangels der Voraussetzung, dass durch die Kenntnis einer neu hervorgekommenen Tatsache ein im Spruch anders lautender Bescheid herbeigeführt wird, nicht wiederaufzunehmen 3. Im Rahmen der operativen Geschäftsführung einer GmbH gezahlte Schmiergelder erfolgen nicht gegen den Willen der Gesellschaft und sind daher folglich nicht im Veranlagungsweg vorzuschreiben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.06.2022Teil 3/4

…Wiederaufnahme der Verfahren eine neu hervorgekommene Tatsache vorliegt, und in Falle der Bejahung dieser Frage, ob die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Diesbezüglich ist zu prüfen, ob beim Bf…

BFG RV/7103252/20131. Wurden die Bescheide innerhalb der Verjährungsfrist erlassen? 2. Die Verfahren sind mangels der Voraussetzung, dass durch die Kenntnis einer neu hervorgekommenen Tatsache ein im Spruch anders lautender Bescheid herbeigeführt wird, nicht wiederaufzunehmen 3. Im Rahmen der operativen Geschäftsführung einer GmbH gezahlte Schmiergelder erfolgen nicht gegen den Willen der Gesellschaft und sind daher folglich nicht im Veranlagungsweg vorzuschreiben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.06.2022Teil 4/4

…anders lautenden Bescheid herbeiführt. Voraussetzung für die Festsetzung ist daher, dass entscheidungsrelevante Tatsachen oder Beweismittel der Abgabenbehörde im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Erstbescheides noch nicht bekannt waren und dass diese Umstände nachträglich neu hervorkommen - wie im gegenständlichen Fall - und die Kenntnis einen im Spruch anders…

UFSW RV/1108-W/09Nichtzulässigkeit einer Wiederaufnahme eines Verfahrens von Amtswegen bei Vorliegen von Gründen, die nicht geeignet sind, einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeizuführen;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.03.2010

…gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Welche gesetzlichen Wiederaufnahmsgründe durch einen konkreten Sachverhalt als verwirklicht angesehen und daher als solche herangezogen werden, bestimmt bei der…

UFSW RV/1763-W/04Aufhebung und Zurückverweisung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid15.11.2004

…Aktenlage ersichtliche Sachverhalt nicht hinreicht, um eine abschließende rechtliche Beurteilung in Form einer Berufungsentscheidung treffen zu können, da die Finanzbehörde Ermittlungen unterlassen hat, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden könne. Es ist daher der Tatbestand des § 289 Abs. 1 BAO verwirklicht.…

UFSL RV/0493-L/07Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen auf Grund neu hervorgekommener Beweismittel.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.05.2008

…Besserungsvereinbarung nicht verkauft, sondern eingelöst worden wäre, anlangt, so hätte sich durch die neu hervorgekommenen Beweismittel daher kein im Spruch anders lautender Bescheid ergeben können. Dies sei aber nach dem letzten Halbsatz des § 303 Abs. 4 BAO eine Voraussetzung für die Wiederaufnahme. Es ließen sich…

UFSS RV/0167-S/10Erfordernis der Möglichkeit eines anders lautenden Bescheides bei einem Wiederaufnahmeantrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.05.2010

…im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Der Bw ist subsidiär Schutzberechtigter. Auf dem am 6…

BFG RV/6100466/2019Wiederaufnahme - sind die neuen Tatsachen geeignet, einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeizuführen?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.10.2020

…Die Wiederaufnahme setzt dabei voraus, dass die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. C/2. Im gegenständlichen Fall wurde das für die Abgabenerhebung zuständige Finanzamt durch eine Mitteilung des Finanzamtes…

UFSL RV/1477-L/07Keine Wiederaufnahme des Verfahrens auf Antrag mangels neuer Tatsachen und mangels Darlegung von Umständen, die einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.04.2008

…Dem Vorbringen der Bw. ist somit nicht zu entnehmen, auf Grund welcher Umstände im Fall der von ihr beantragen Wiederaufnahme des Verfahrens ein im Spruch anders lautender Bescheid zu erlassen wäre. Der Bw. steht es allerdings frei, ab Beginn des Universitätslehrganges im Jahr 2005 angefallene…

UFSG RV/0362-G/03(1) Bescheidaufhebung (§ 289 Abs. 1 BAO) infolge unterlassener Ermittlungen; (2) Schätzung (§ 184 BAO) mangels Führung von Aufzeichnungen und mangels nachgewiesener Betriebsausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid22.05.2006

…33 Tz 35). Da somit Ermittlungen (§ 115 Abs. 1 BAO) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden können, war die Voraussetzung für eine Bescheidaufhebung nach § 289 Abs. 1 BAO gegeben. Die Unterlassung dahingehender Ermittlungen war aus objektiver Sicht auch wesentlich…

UFSW RV/3311-W/07Bescheidaufhebung, Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.04.2008

…Fehlt die Bescheidbegründung, ist der als entscheidungsrelevant beurteilte Sachverhalt nicht feststellbar und ist nicht nachvollziehbar, welche Ermittlungen das bescheiderlassende Finanzamt durchgeführt hat, um zur Bemessungsgrundlage für die Abgabenfestsetzung zu gelangen. Fehlt die Bescheidbegründung, ist nicht auszuschließen, dass Ermittlungen zu einem anders lautenden Bescheid hätten führen…

UFSF RV/0156-F/06Aufhebung der angefochten Bescheide (BVEn) und Zurückverweisung gemäß § 289 Abs 1 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid20.03.2007

…Auseinandersetzung mit dem Einwand des Bw, Zahlungen in dieser Höhe nicht erhalten zu haben, wesentliche Ermittlungen unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden können. Welche weiteren Sachverhaltsermittlungen erforderlich sein werden, wird sich gegenständlich erst nach (erstmaliger!) Bekanntgabe der Berechnungsgrundlagen und…

ZK-02203.8. Anwendbarkeit von Bescheidberichtigungsinstrumenten der BAO außerhalb von Rechtsmittelverfahren
geltende FassungRichtlinien25.02.2025

…2 BAO). Das Bundesfinanzgericht kann mit Beschluss durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides (dh. des Erstbescheides) und der Beschwerdevorentscheidung die Sache an die Abgabenbehörde zurückverweisen, wenn Ermittlungen unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden müssen oder ein Bescheid hätte unterbleiben können (…

UFSW RV/3152-W/08Aufhebung der angefochtenen Bescheide und Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid30.12.2009

…durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen im Sinne des § 115 Abs 1 BAO unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können…

UFSL RV/0570-L/09Aufhebung eines Bescheides betreffend Geschäftsführerhaftung und Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz.
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid10.05.2010

…zweiter Instanz die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können…

UFSF RV/0206-F/08Keine Bescheidaufhebung gemäß § 300 BAO ohne Beschwerde beim Vw(f)GH
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.06.2008

…oder c) wenn der dem Bescheid zugrunde liegende Sachverhalt in einem wesentlichen Punkt unrichtig festgestellt oder aktenwidrig angenommen wurde, oder d) wenn Verfahrensvorschriften außer Acht gelassen wurden, bei deren Einhaltung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. (2) Eine…