…in § 22 Z. 2 Teilstrich 2 EStG 1988 darauf ab, dass beim Geschäftsführer sonst (also außer der gegebenenfalls hinzuzudenkenden Weisungsunterworfenheit) alle Merkmale eines Dienstverhältnisses vorlägen, was gegenständlich nicht zuträfe. Diesem Vorbringen ist die ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 18. September…
… 22 Z. 2 zweiter Teilstrich EStG 1988 fallen unter die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs. 2 EStG 1988) aufweisende Beschäftigung gewährt werden. Wie…
…dass sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses vorlägen, sondern es sich bei den gegenständlichen Geschäftsführerbezügen vielmehr um eine gewinnabhängige Entlohnung des Geschäftsführers handle und kein pauschaler Anspruch des Geschäftsführers alleine für das bloße Zurverfügungstellen seiner persönlichen Arbeitskraft vorliege. Mit Berufungsvorentscheidung vom 21.07.2011 wurde die…
…nicht einmal behauptet. Für eine solche Annahme bietet auch der Akteninhalt keinen Anhaltspunkt. Dem Vorbringen der Bw., dass der Geschäftsführer de facto nicht weisungsgebunden sei, ist entgegen zu halten, dass es für die Frage, ob "sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses" im Sinne des § 25 Abs…
…im Sinne des § 22 Z 2 EStG 1988 beteiligt sind, auch dann, wenn bei einer sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs. 2) aufweisenden Beschäftigung die Verpflichtung, den Weisungen eines anderen zu folgen, auf Grund gesellschaftsvertraglicher Sonderbestimmungen fehlt. Gemäß § 47 Abs. 2 EStG 1988 liegt…
…EStG 1988. Nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 gehören zu den Einkünften aus selbstständiger Arbeit die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs. 2 EStG 1988) aufweisende Beschäftigung…
…Merkmale eines Dienstverhältnisses könnten wie folgt zusammengefasst werden: Weisungsgebundenheit Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers, Fehlen des Unternehmerwagnisses Fehlen der Vertretungsbefugnis, Anspruch auf laufende Auszahlung des Lohnes. Wesentlich sei in diesem Zusammenhang, dass § 22 Z 2 zweiter Teilstrich EStG fordere, dass sonst alle Merkmale…
…sei der Formulierung "sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses" das Verständnis beizulegen, dass es zwar auf die Weisungsgebundenheit nicht ankomme, wenn diese wegen der Beteiligung an der GmbH fehle, im Übrigen aber die Voraussetzungen eines Dienstverhältnisses vorliegen müssten. In der Folge sei der Verwaltungsgerichtshof selbst zur…
…aufgezeigt, dass dies insbesondere für die Merkmale der Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Unternehmens und des Fehlens des Unternehmerwagnisses nicht zutreffe. Bezug nehmend auf die Ausführungen des Verfassungsgerichtshofes kristallisierten sich danach in der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes vor allem drei Merkmale eines Dienstverhältnisses heraus, nämlich…
…Es sei auch keine Bindung an betriebliche Organisationsvorschriften wie Arbeitszeit, Vertretungsbefugnis, Urlaubsanspruch zu erblicken. Da somit nicht alle Merkmale eines Dienstverhältnisses vorlägen, werde daher beantragt, der Berufung stattzugeben und die Bemessungsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag und für den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag entsprechend zu vermindern. Über die…
…aufgezeigt, dass dies insbesondere für die Merkmale der Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Unternehmens und des Fehlens des Unternehmerwagnisses nicht zutreffe. Bezug nehmend auf die Ausführungen des Verfassungsgerichtshofes kristallisierten sich danach in der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes vor allem drei Merkmale eines Dienstverhältnisses heraus, nämlich…
…aufgezeigt, dass dies insbesondere für die Merkmale der Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Unternehmens und des Fehlens des Unternehmerwagnisses nicht zutreffe. Bezug nehmend auf die Ausführungen des Verfassungsgerichtshofes kristallisierten sich danach in der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes vor allem drei Merkmale eines Dienstverhältnisses heraus, nämlich…
…beteiligt sind. Gemäß § 22 Z 2 EStG 1988 (zweiter Teilstrich) fallen unter die Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs. 2) aufweisende Beschäftigung gewährt…
…Naheverhältnis nicht als eigenständiges Beweislastkriterium angesehen werden dürfe und auf keinen Fall von vornherein zu einer steuerlichen Schlechterstellung führen dürfe. Im gegenständlichen Fall lägen alle Merkmale eines echten Dienstverhältnisses vor, der Dienstvertrag entspreche inhaltlich dem § 47 Abs. 2 EStG 1988. Wenn aber die Merkmale des …
… 22 Z 2. Teilstrich 2 EStG 1988 fallen unter die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs. 2 EStG 1988) aufweisende Beschäftigung gewährt werden. Die…
…nicht entnommen werden, dass die von der Bf bezogenen Einkünfte des ***1*** im Zuge des Prüfungsverfahrens als Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art, die von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich beteiligte für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses aufweisende Beschäftigung gewährt werden, im Sinne des § 22…
…setzt das Vorliegen einer besonderen Vereinbarung voraus, die über die im Familienrecht begründete Mitwirkungspflicht hinausgeht. Das heißt, es müssen alle Merkmale eines echten Dienstverhältnisses vorliegen. Das Ersetzen einer fremden Arbeitskraft ist nicht das allein entscheidende Kriterium für die Abgrenzung der familienhaften Beschäftigung von einem Dienstverhältnis …
…Sinn des § 22 Z 2 beteiligt sind, auch dann wenn bei einer sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs. 2) aufweisenden Beschäftigung die Verpflichtung, den Weisungen eines anderen zu folgen, auf Grund gesellschaftsvertraglicher Sonderbestimmungen fehlt. Wie in der Berufung zutreffend ausgeführt wird, wird im gegenständlichen…
…erbringen. Es seien somit nicht alle Erfordernisse des § 22 Z 2 EStG ("Merkmale eines Dienstverhältnisses") erfüllt. Bezüge des DI D: DI D sei staatlich befugter und beeideter Ingenieurkonsulent für das Bauingenieurwesen und es seien somit die Bestimmungen des Ziviltechnikergesetzes auf ihn anwendbar. Zwischen der Bw…
…15 DBA-Liechtenstein ändert daher nichts daran, dass Einkünfte des wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers aus seiner sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses aufweisenden Beschäftigung innerstaatlich nach § 22 Z 2 EStG 1988 zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit zählen und die auf die Bezieher nichtselbständiger Einkünfte eingeschränkte…