Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., W., vertreten durch Intertreu Steuerberatungs GmbH, 1130 Wien, Lainzer Straße 11/4, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg, vertreten durch Dr. Harald Landl, betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2004 bis 2006…
…dass keine Bedenken bestünden, nicht abnutzbare Praxiswerte analog zur Regelung betreffend die Abschreibung bei Land- und Forstwirten und Gewerbebetrieben auf 15 Jahre verteilt abgeschrieben werden könnten. Bei dem Kundenstock eines Rauchfangkehrers handle es sich insofern um ein abschreibbares Wirtschaftsgut, als seit dem Jahr 1999 kein…
…Vertretung wurde am 19.11.2012 bei der Schlussbesprechung der Bp überreicht (nach Ansicht der Bp keine neuen Tatsachen): Aktenvermerk steuerliche Betriebsprüfung beim Bf Erwerb eines nicht abschreibbaren firmenwertähnlichen Wirtschaftsgutes Die BP bezieht sich auf die EStR RZ 2292a: „Rauchfangkehrer sind aufgrund der gewerberechtlichen Rechtslage (…
…nicht einheitlich beantwortet wird. Zur gegenständlichen Rechtsfrage, ob im Geltungsbereich des Einkommensteuergesetzes 1988 bei Erwerb des Kundenstocks eines Rauchfangkehrerbetriebes auch ein nicht abschreibbares Wirtschaftsgut für einen gewissen Schutz vor Konkurrenz und damit der Existenz angeschafft wird, gibt es noch keine Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes.Wegen des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende Dr. Gabriele Krafft und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Gerald Heindl, Dr. Wolfgang Baumann und BSc. Maria Carmen Kopal in der Beschwerdesache Bf. als Rechtsnachfolgerin der Bf-alt, Anschrift, vertreten durch BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und…
…Salzburg-Stadt habe im Rahmen der Betriebsprüfung eine gegenteilige Rechtsansicht vertreten und wäre zu dem Schluss gelangt, dass der auf eine Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschriebene Markenwert C steuerlich nicht abschreibbar sei, sondern vielmehr dem Bilanzgewinn außerbücherlich zuzurechnen sei. Es wäre volle Schadensgutmachung geleistet worden.…
Die diesbezüglichen Angaben des A und der H in der Schlussbilanz bzw. in der Einbringungsbilanz über das Bestehen eines Aktivpostens in Form eines immateriellen Wirtschaftsgutes in Höhe von € 4 Millionen Angaben haben daher nicht der herrschenden Rechtsansicht entsprochen und waren ohne weitere Erläuterung geeignet…
…Als unabhängig vom PKW abschreibbar wird unter der genannten Rz ausdrücklich als Beispiel auch ein nachträglich eingebautes Navigationssystem genannt. Daher war die Berufung auch in diesem Punkt berechtigt. Rechnerische Darstellung: | | 2000 | 2001 | 2002 | 2003 | 2004 | Beträge in |…
…besagte Bewertungsmethode zur Anwendung zu bringen, weshalb untenstehende Berechnung anzuwenden war: | Anschaffungskosten des Firmenwertes: | 7.808.000 S | davon nicht abschreibbar 25 %: | 1.952.000 S | abschreibbare Anschaffungskosten | 5.856.000 S | Abschreibungsdauer 15 Jahre, demnach Afa: |…
…| 34.916.720 S | davon nicht abschreibbar 25 %, höchstens aber 500.000 € : | 6.880.150 S (= 500.000 €) | Konzessionswert lt. Bp: | 7.629.000 S | somit zusätzlich abschreibbar (7.629.000 S -6.880.150…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes, vom 6. Dezember 2004 betreffend Investitionszuwachsprämie gemäß § 108e EStG 1988 für das Jahr 2003 nach der am 30. März 2006, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
dieses Vertrages die Nutzung des Netzes der X-G für die Anlage des Netzbenutzers u.a. zu den "Allgemeinen Bedingungen für den Zugang zum Verteilernetz der X-G" (idF. kurz "AGB Verteilernetz" genannt). Nach den "AGB Verteilernetz", Anhang I, Punkt 1.2.1 ist die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Erwin Luggauer und die weiteren Mitglieder Mag. Ingrid Enengel, Dr. Miklin und Dr. Richard Wohlgemuth über die Berufung der Gemeinschaft Bw., 0001 X., X.-Weg1, vertreten durch Dr. Peter Wolf Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, 1060 Wien…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Jonasch-Platzer-Grant Thornton Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs-GmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt betreffend Körperschaftsteuer für das Jahr 1996 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung…
…gewesen wäre, ist eine solche Umrechnung auf eine Gebäude-AfA von 1,5% nicht zulässig. Eine solche Umrechnung auf die Nutzungsdauer des Gebäudes wäre nur sachgerecht, wenn es sich bei den geltend gemachten Investitionen um steuerlich begünstigt abschreibbaren Herstellungsaufwand im Sinne des § 28 Abs. 3…
Finanzierungskosten Rz 1531: Siehe Rz 1421 ff. Firmenwert Rz 1532: Zur Abschreibbarkeit siehe Rz 3187 ff. Fitness-Studio Rz 1533: Siehe Rz 4719, Stichwort "Fitness-Studio". Flugzeug Rz 1534: Siehe Rz 4783 ff. Randzahl 1535: derzeit frei Forschungsprämie - Feststellungsbescheid Rz 1535a: Kosten für eine Bestätigung…
…5.1 Teilwertabschreibung vor der Firmenwertabschreibung Rz 1141: Sollte auf eine Beteiligung vor der Gruppenzugehörigkeit eine steuerwirksame Teilwertabschreibung vorgenommen worden sein, ist der abschreibbare Firmenwert um die volle Teilwertabschreibung (samt noch offener Teilwert-Siebentel) zu kürzen. Die Kürzung kann nicht zu einem negativen Firmenwert führen…
4.6.1.7 Forderungsabschreibung Rz 742: Sind Forderungen aus Lieferungen und sonstigen Leistungen abzuschreiben, weil die Forderungen uneinbringlich geworden sind, so ist der Berechnung der Forderungsabschreibung zwar der gesamte uneinbringlich gewordene Forderungsbetrag (also einschließlich Umsatzsteuer) zu Grunde zu legen. Es ist aber zu beachten…
…6 EStG 1988 Platz greift (siehe hiezu Rz 1381 ff), sind diese steuerlich wie die spätere Betriebsausgabe zu behandeln. Ist diese sofort abschreibbar, gilt dies auch für die Anzahlung im Jahr der Bezahlung. Dabei muss jedoch im Zeitpunkt der Leistung der Anzahlung ernstlich damit gerechnet…
…wenn an die Stelle des Beteiligungsmarktwertes die niedrigeren Buchwerte des österreichischen Bankbetriebes treten. Nach österreichischem Recht wäre die Firmenwertkomponente des Buchwertverlustes verteilt auf 15 Jahre abschreibbar. Die Frage, ob dieser Abschreibungsaufwand auf Grund des anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommens bei der Gewinnermittlung der österreichischen Bankenbetriebstätte oder bei der…