Findok · Richtlinien
EStR 2000 Rz 1467–1488
Aktenkoffer, Aktentasche, Aktenmappe
geltende FassungRichtlinie2026-0.265.879gilt ab 05.06.2013
Inhaltsverzeichnis der EStR 2000
Wortlaut laut Findok
Aktenkoffer, Aktentasche, Aktenmappe
Rz 1467:
Die Aufwendungen sind bei ausschließlicher oder zumindest weitaus überwiegender betriebsbezogener Nutzung (zB Transport oder Aufbewahrung betrieblich oder beruflich verwendeter Unterlagen, wie zB Gerichtsakten eines Rechtsanwaltes, steuerliche Unterlagen eines Steuerberaters, Unterlagen eines auf Werkvertragsbasis tätigen Außendienstmitarbeiters, usw.) abzugsfähig.
Anbahnungsspesen
Rz 1468:
Siehe "Bewirtungsspesen" sowie Rz 4702 ff und 4808 ff.
Angehörige
Rz 1469:
Siehe Rz 1127 ff.
Anlaufkosten
Rz 1470:
Siehe "Ingangsetzungskosten" (Rz 1561).
Antiquitäten
Rz 1471:
Siehe Rz 4797 ff.
Anwaltskosten
Rz 1472:
Siehe "Prozesskosten" (Rz 1621), "Rechtsberatungskosten" (Rz 1623) sowie "Strafen" (Rz 1649).
Anzahlungen (auf Betriebsausgaben)
Rz 1473:
Soweit nicht die Vorschrift des § 4 Abs. 6 EStG 1988 Platz greift (siehe hiezu Rz 1381 ff), sind diese steuerlich wie die spätere Betriebsausgabe zu behandeln. Ist diese sofort abschreibbar, gilt dies auch für die Anzahlung im Jahr der Bezahlung. Dabei muss jedoch im Zeitpunkt der Leistung der Anzahlung ernstlich damit gerechnet werden, dass der die Betriebsausgabeneigenschaft begründende Zusammenhang gegeben ist (VwGH 22.1.1992, 91/13/0114).
Arbeitsessen
Rz 1474:
Siehe Rz 4808 ff.
Arbeitskleidung
Rz 1475:
Siehe "Kleidung" (Rz 1574).
Arbeitsmittel
Rz 1476:
Siehe LStR 2002 Rz 277.
Arbeitszimmer
Rz 1477:
Siehe LStR 2002 Rz 324 bis 336.
Armbanduhr
Rz 1478:
Siehe Rz 4710, Stichwort "Armbanduhr".
Arztkosten
Rz 1479:
Siehe Krankheitskosten (Rz 1581).
Aufforstungskosten
Rz 1480:
Siehe Rz 1407 ff.
Aufstockung eines Gebäudes
Rz 1481:
Die diesbezüglichen Kosten stellen Herstellungsaufwand dar, der nicht sofort, sondern nur im Wege der AfA abzugsfähig ist (hinsichtlich von Betriebsgebäuden siehe auch Rz 1398 ff).
Ausbildungskosten
Rz 1482:
Siehe LStR 2002 Rz 358 bis 366.
Auskunftsbescheid ("Advance Ruling")
Rz 1482a:
Der Verwaltungskostenbeitrag im Rahmen eines Auskunftsbescheidverfahrens betreffend Rechtsfragen im Zusammenhang mit Umgründungen, Unternehmensgruppen und Verrechnungspreisen (§ 118 BAO, "Advance Ruling") ist als Betriebsausgabe abzugsfähig (§ 4 Abs. 4 Z 4 EStG 1988).
Ausstellungen
Rz 1483:
Aufwendungen für die Teilnahme an bzw. den Besuch von Ausstellungen, Fachmessen usw. sind bei entsprechender betrieblicher Veranlassung abzugsfähig.
Autobahnvignette
Rz 1484:
Die Aufwendungen sind im Ausmaß der betrieblichen Nutzung abzugsfähig. Bei Ansatz von Kilometergeld ist der Aufwand für Autobahnvignetten durch das Kilometergeld abgegolten (siehe auch LStR 2002 Rz 372).
Autofahrerklub
Rz 1485:
Siehe "Beiträge" (Rz 1491).
Autogenes Training
Rz 1486:
Siehe Rz 4712, Stichwort "Autogenes Training".
Autoradio
Rz 1487:
Siehe Rz 4713, Stichwort "Autoradio".
Autotelefon
Rz 1488:
Anschaffungs-, Einbau- und Betriebskosten sind im Umfang der betrieblichen Verwendung Betriebsausgaben.
Normen und Schlagworte
- § 4 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2026-0.265.879
- GZ der Erstfassung
- 06 0104/9-IV/6/00
- Stammnummer
- 19973
- Enthalten in Fassung
- 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24 (geltend: 24)
- Gültig
- 05.06.2013 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF