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Findok · Richtlinien

EStR 2000 Rz 1467–1488

Aktenkoffer, Aktentasche, Aktenmappe

überholte Fassung (bis 20.12.2010)RichtlinieBMF-010203/0704-VI/6/2009gilt ab 22.03.2005

Inhaltsverzeichnis der EStR 2000

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 22.03.2005 bis 20.12.2010.

Wortlaut laut Findok

Aktenkoffer, Aktentasche, Aktenmappe Rz 1467: Die Aufwendungen sind bei ausschließlicher oder zumindest weitaus überwiegender betriebsbezogener Nutzung (zB Transport oder Aufbewahrung betrieblich oder beruflich verwendeter Unterlagen, wie zB Gerichtsakten eines Rechtsanwaltes, steuerliche Unterlagen eines Steuerberaters, Unterlagen eines auf Werkvertragsbasis tätigen Außendienstmitarbeiters, usw.) abzugsfähig. Anbahnungsspesen Rz 1468: Siehe "Bewirtungsspesen" sowie Rz 4702 ff und 4808 ff. Angehörige Rz 1469: Siehe Rz 1127 ff. Anlaufkosten Rz 1470: Siehe "Ingangsetzungskosten" (Rz 1561). Antiquitäten Rz 1471: Siehe Rz 4797 ff. Anwaltskosten Rz 1472: Siehe "Prozesskosten" (Rz 1621), "Rechtsberatungskosten" (Rz 1623) sowie "Strafen" (Rz 1649). Anzahlungen (auf Betriebsausgaben) Rz 1473: Soweit nicht die Vorschrift des § 4 Abs. 6 EStG 1988 Platz greift (siehe hiezu Rz 1381 ff), sind diese steuerlich wie die spätere Betriebsausgabe zu behandeln. Ist diese sofort abschreibbar, gilt dies auch für die Anzahlung im Jahr der Bezahlung. Dabei muss jedoch im Zeitpunkt der Leistung der Anzahlung ernstlich damit gerechnet werden, dass der die Betriebsausgabeneigenschaft begründende Zusammenhang gegeben ist (VwGH 22.1.1992, 91/13/0114). Arbeitsessen Rz 1474: Siehe Rz 4808 ff. Arbeitskleidung Rz 1475: Siehe "Kleidung" (Rz 1574). Arbeitsmittel Rz 1476: Siehe LStR 2002 Rz 277. Arbeitszimmer Rz 1477: Siehe LStR 2002 Rz 324 bis 336. Armbanduhr Rz 1478: Siehe Rz 4710, Stichwort "Armbanduhr". Arztkosten Rz 1479: Siehe Krankheitskosten (Rz 1581). Aufforstungskosten Rz 1480: Siehe Rz 1407 ff. Aufstockung eines Gebäudes Rz 1481: Die diesbezüglichen Kosten stellen Herstellungsaufwand dar, der nicht sofort, sondern nur im Wege der AfA abzugsfähig ist (hinsichtlich von Betriebsgebäuden siehe auch Rz 1398 ff). Ausbildungskosten Rz 1482: Siehe LStR 2002 Rz 358 bis 366. Ausstellungen Rz 1483: Aufwendungen für die Teilnahme an bzw. den Besuch von Ausstellungen, Fachmessen usw. sind bei entsprechender betrieblicher Veranlassung abzugsfähig. Autobahnvignette Rz 1484: Die Aufwendungen sind im Ausmaß der betrieblichen Nutzung abzugsfähig. Bei Ansatz von Kilometergeld ist der Aufwand für Autobahnvignetten durch das Kilometergeld abgegolten (siehe auch LStR 2002 Rz 372). Autofahrerklub Rz 1485: Siehe "Beiträge" (Rz 1491). Autogenes Training Rz 1486: Siehe Rz 4712, Stichwort "Autogenes Training". Autoradio Rz 1487: Siehe Rz 4713, Stichwort "Autoradio". Autotelefon Rz 1488: Anschaffungs-, Einbau- und Betriebskosten sind im Umfang der betrieblichen Verwendung Betriebsausgaben.

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010203/0704-VI/6/2009
GZ der Erstfassung
06 0104/9-IV/6/00
Stammnummer
19973
Enthalten in Fassung
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10 (geltend: 24)
Gültig
22.03.2005 bis 20.12.2010
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF