UFSW RV/0107-W/02Apothekenkonzession als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.09.2004 …somit auch der im nunmehrigen Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom
26. Februar 2003, 97/13/0155 zum Ausdruck gebrachten Rechtsansicht, wonach
Apothekenkonzessionen, weil sie einen besonderen Schutz vor Konkurrenzierung
bieten, nicht abnutzbare firmenwertähnliche Wirtschaftsgüter
darstellen.
Es war daher spruchgemäß zu
entscheiden.
Wien, am 8.
September 2004
BFG RV/7103382/2022keine AfA von Grund und Boden als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.01.2023 …Z 1 EStG 1988 sind Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen und von Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Gehört ein abnutzbares Wirtschaftsgut (insbesondere Gebäude) nicht zu einem Betriebsvermögen, gilt nach § 16 Abs…
UFSW RV/1888-W/05Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden.
Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben.
Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2005 …von Kanzleikosten und
Mitarbeiterhonoraren.
Da der Übergeber Dr. G als nach außen hin
tätiger Gesellschafter der kaufenden Personengesellschaft tätig wurde
und Maßnahmen gesetzt wurden, dass das Vertrauensverhältnis der
Klienten gewahrt bleibt ist der Firmenwert als
nicht abnutzbares Wirtschaftsgut zu
betrachten, wobei keine Bedenken bestehen gem. …
UFSW RV/1887-W/051) Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden.
2) Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
3) Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben.
4) Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung erstmals geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2005Teil 1/3 …von Kanzleikosten und Mitarbeiterhonoraren.
Da der Übergeber Dr. Glass als nach außen hin
tätiger Gesellschafter der kaufenden Personengesellschaft tätig wurde
und Maßnahmen gesetzt wurden, dass das Vertrauensverhältnis der
Klienten gewahrt bleibt ist der Firmenwert als
nicht abnutzbares Wirtschaftsgut zu
betrachten, wobei keine Bedenken bestehen gem. …
UFSW RV/1887-W/051) Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden.
2) Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
3) Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben.
4) Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung erstmals geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2005Teil 2/3 …hat jedoch keinen Einfluss darauf, ob die Aufwendungen bei der KG
abzugsfähig sind oder nicht.
Abschreibung des Firmenwertes: Der entgeltlich
erworbene Kundenstock ist im Bereich der freien Berufe im Allgemeinen als
abnutzbar anzusehen, weil bei freiberuflich Tätigen der Wert des Betriebes
weitgehend auf das persönliche…
UFSW RV/1887-W/051) Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden.
2) Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
3) Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben.
4) Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung erstmals geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2005Teil 3/3 Vertrauensverhältnis endet mit dem Ausscheiden des (ehemaligen)
Kanzleiinhabers und muss sodann mit dessen Nachfolger neu begründet werden.
Der Kundenstock ist aber so lange nicht als abnutzbares Wirtschaftsgut
anzusehen, als der bisherige Kanzleiinhaber den Kundenstock - beispielsweise als
Geschäftsführer der den Kundenstock der erwerbenden Kapital- oder
Personengesellschaft…
UFSW RV/0775-W/05Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden.
Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben.
Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2005Teil 1/3 …von Kanzleikosten und Mitarbeiterhonoraren.
Da der Übergeber Dr. G als nach außen hin
tätiger Gesellschafter der kaufenden Personengesellschaft tätig wurde
und Maßnahmen gesetzt wurden, dass das Vertrauensverhältnis der
Klienten gewahrt bleibt ist der Firmenwert als
nicht abnutzbares
Wirtschaftsgut zu betrachten, wobei keine Bedenken bestehen gem. …
UFSW RV/0775-W/05Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden.
Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben.
Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2005Teil 2/3 gewesen, diese zu bezahlen und hätte diese auch nicht bezahlt, wenn Frau
Mag. Lu gänzlich nur für den Vertragspartner, der die
Leistungskapazität vertraglich zur Verfügung stellen sollte tätig
wäre.
Weiters wird auf die Ausführungen in TZ 29 (Honorare
an Dr. Ma), TZ 30 (Gehalt Mag…
UFSW RV/0775-W/05Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden.
Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben.
Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2005Teil 3/3 …Vertrauensverhältnis zwischen dem
Unternehmer und seinen Klienten geründet ist. Dieses
Vertrauensverhältnis endet mit dem Ausscheiden des (ehemaligen)
Kanzleiinhabers und muss sodann mit dessen Nachfolger neu begründet werden.
Der Kundenstock ist aber so lange nicht als abnutzbares Wirtschaftsgut
anzusehen, als der bisherige Kanzleiinhaber den Kundenstock - beispielsweise…
UFSW RV/0776-W/05Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden.
Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Firmenwet ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben.
Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2005 …von Kanzleikosten und Mitarbeiterhonoraren.
Da der Übergeber Dr. G als nach außen hin
tätiger Gesellschafter der kaufenden Personengesellschaft tätig wurde
und Maßnahmen gesetzt wurden, dass das Vertrauensverhältnis der
Klienten gewahrt bleibt ist der Firmenwert als
nicht abnutzbares
Wirtschaftsgut zu betrachten, wobei keine Bedenken bestehen gem. …
UFSW RV/0687-W/071. § 162 BAO iZm Provisionszahlungen an eine Domizilgesellschaft auf den Bahamas; 2. Eine Web-Site ist ein abnutzbares Wirtschaftsgut, weshalb eine AfA zusteht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.11.2009Teil 1/2 …2002) nicht anzuerkennen.
Weiters habe die Bw. eine Web-Site abgeschrieben. Eine Abschreibung für Abnutzung (AfA) sei aber nur für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zulässig. Abnutzbar seien Wirtschaftsgüter nur dann, wenn sie wegen technischen Verschleißes, wegen einer Minderung der Gebrauchsfähigkeit oder wegen Zeitablaufes nur eine…
UFSW RV/0687-W/071. § 162 BAO iZm Provisionszahlungen an eine Domizilgesellschaft auf den Bahamas; 2. Eine Web-Site ist ein abnutzbares Wirtschaftsgut, weshalb eine AfA zusteht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.11.2009Teil 2/2 …wobei sie im Verfahren vor dem UFS die entsprechenden Rechnungen vorgelegt hat.
Die Bp hat in ihrem Bericht die Ansicht vertreten, dass es sich bei einer Web-Site nicht um ein abnutzbares Wirtschaftsgut des Anlagevermögens handle, weshalb auch keine Abschreibung für Abnutzung (AfA) zulässig sei…
UFSW RV/0355-W/061. Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden.
2. Nur Aufwendnungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
3. Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben.
4. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2006 …von Kanzleikosten und Mitarbeiterhonoraren.
Da der Übergeber Dr. G als nach außen hin tätiger Gesellschafter der kaufenden Personengesellschaft tätig wurde und Maßnahmen gesetzt wurden, dass das Vertrauensverhältnis der Klienten gewahrt bleibt ist der Firmenwert als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut zu betrachten, wobei keine Bedenken bestehen gem. …
UFSW RV/0354-W/061. Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden.
2. Nur Aufwendnungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betreibsausgaben abgesetzt werden.
3. Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben.
4. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2006Teil 1/3 …von Kanzleikosten und Mitarbeiterhonoraren.
Da der Übergeber Dr. G als nach außen hin tätiger Gesellschafter der kaufenden Personengesellschaft tätig wurde und Maßnahmen gesetzt wurden, dass das Vertrauensverhältnis der Klienten gewahrt bleibt ist der Firmenwert als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut zu betrachten, wobei keine Bedenken bestehen gem. …
UFSW RV/0354-W/061. Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden.
2. Nur Aufwendnungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betreibsausgaben abgesetzt werden.
3. Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben.
4. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2006Teil 2/3 Weiters wird auf die Ausführungen in TZ 29 (Honorare an Dr. M), TZ 30 (Gehalt Mag. Lu), TZ 31 (Kosten für Miete und Infrastruktur für 1992 und 1993) und TZ 33 (Verzinsung "Verrechnungskonto T GesmbH) des Betriebsprüfungsberichtes verwiesen.
Zum Firmenwert seien keine neuen Argumente vorgebracht…
UFSW RV/0354-W/061. Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden.
2. Nur Aufwendnungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betreibsausgaben abgesetzt werden.
3. Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben.
4. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2006Teil 3/3 …Dieses Vertrauensverhältnis endet mit dem Ausscheiden des (ehemaligen) Kanzleiinhabers und muss sodann mit dessen Nachfolger neu begründet werden. Der Kundenstock ist aber so lange nicht als abnutzbares Wirtschaftsgut anzusehen, als der bisherige Kanzleiinhaber den Kundenstock - beispielsweise als Geschäftsführer der den Kundenstock der erwerbenden Kapital- oder…
UFSW RV/2000-W/03Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden.
Nur tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgezogen werden.
Firmenwert ist als abnutzbares Gut auf 5 Jahre abzuschreiben.
Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2004Teil 1/3 …von Kanzleikosten und Mitarbeiterhonoraren.
Da der Übergeber Dr. G als nach außen hin
tätiger Gesellschafter der kaufenden Personengesellschaft tätig wurde
und Maßnahmen gesetzt wurden, dass das Vertrauensverhältnis der
Klienten gewahrt bleibt ist der Firmenwert als
nicht abnutzbares
Wirtschaftsgut zu betrachten, wobei keine Bedenken bestehen gem. …
UFSW RV/2000-W/03Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden.
Nur tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgezogen werden.
Firmenwert ist als abnutzbares Gut auf 5 Jahre abzuschreiben.
Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2004Teil 2/3 Leistungskapazität vertraglich zur Verfügung stellen sollte tätig
wäre.
Weiters wird auf die Ausführungen in TZ 29 (Honorare
an Dr. Ma), TZ 30 (Gehalt Mag. Lu), TZ 31 (Kosten für Miete und
Infrastruktur für 1992 und 1993) und TZ 33 (Verzinsung "Verrechnungskonto
Ta GesmbH) des Betriebsprüfungsberichtes…
UFSW RV/2000-W/03Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden.
Nur tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgezogen werden.
Firmenwert ist als abnutzbares Gut auf 5 Jahre abzuschreiben.
Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2004Teil 3/3 …Vertrauensverhältnis zwischen dem
Unternehmer und seinen Klienten geründet ist. Dieses
Vertrauensverhältnis endet mit dem Ausscheiden des (ehemaligen)
Kanzleiinhabers und muss sodann mit dessen Nachfolger neu begründet werden.
Der Kundenstock ist aber so lange nicht als abnutzbares Wirtschaftsgut
anzusehen, als der bisherige Kanzleiinhaber den Kundenstock - beispielsweise…
UFSW RV/1869-W/051. Schätzung der Herstellungskosten der Weinvorräte aus den Verkaufspreisen
2. Keine Rückwärtsberichtigung der Bilanzansätze abnutzbarer Wirtschaftsgüter, die zu hoch oder zu Unrecht sofort abgeschrieben wurden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.11.2006Teil 2/2 …Seit jeher wird aus verständlichem Grunde das Prinzip der periodengerechten Gewinnermittlung durchbrochen. Das ausnahmslose Festhalten an diesem formalen Prinzip würde bei der Abschreibung abnutzbarer Wirtschaftsgüter nämlich zu einem völlig unbilligen Ergebnis führen. Eine gesetzwidrige Sofortabschreibung oder höher Abschreibung würde neben dem Zinsvorteil auf Grund des…