…der Geschäftsführertätigkeit des Bf ab August 2005 die Voranmeldungen bis August 2007 stets ordnungsgemäß eingereicht worden sind, sodass nahe liegend ist, dass dem abgabenrechtlich Verantwortlichen die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, die Umsatzsteuer betreffend, bekannt gewesen sind. Die im Bereich der Güterbeförderung tätige GmbH wurde am 25…
…dass die Selbstanzeige für den Bw. gelten soll. Der Finanzstrafbehörde erster Instanz wurde erst nach mehreren Vorhalten mitgeteilt, wer abgabenrechtlich Verantwortlicher der L AG ist. Eine für eine Gesellschaft erstattete Selbstanzeige, in der der Name des Alleingesellschafters bzw. des Geschäftsführers nicht genannt wird, kann jedoch…
…und das gegen den Beschwerdeführer (Bf.) wegen des Verdachtes, er habe als (abgabenrechtlich verantwortlicher) Geschäftsführer der Firma Fa im genannten Amtsbereich vorsätzlich Lohnsteuer (L) für 10 und 11/2012 und 05 bis 08/2013 iHv. € 17.561,55 (davon € 4.706,14 für…
…eingeleitet, weil der Verdacht besteht, dass er als tatsächlicher Entscheidungsträger und abgabenrechtlich Verantwortlicher der H.GesmbH vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Führung von dem § 76 des Einkommensteuergesetzes entsprechenden Lohnkonten eine Verkürzung von lohnabhängigen Abgaben und zwar für 7-12/2007 Lohnsteuer € 637,35…
…wird das Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht besteht, dass er vorsätzlich im Bereich des Finanzamtes Linz als abgabenrechtlich Verantwortlicher der Firma P Club GesmbH & Co KG durch die Nichtabgabe bzw. durch die verspätete Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen bei nicht zeitgerechter Entrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen, somit unter Verletzung…
…eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass er im Rahmen seiner Tätigkeit als abgabenrechtlich verantwortlicher Geschäftsführer der "AHP" im Bereich des Finanzamtes F im Zeitraum Juni 2002 bis September 2003 vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen, nämlich…
…weil der Verdacht bestehe, dass dieser im Amtsbereich des Finanzamtes 98 im Rahmen seiner Funktion als Prokurist und abgabenrechtlich Verantwortlicher der "B GmbH" mit Sitz in D, in wiederholter Tatbegehung im Zeitraum von September 2002 bis Jänner 2003 an den jeweiligen monatlichen Fälligkeitszeitpunkten vorsätzlich unter…
…XXXX ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass dieser als abgabenrechtlich Verantwortlicher der Fa. Freunschlag GmbH im Amtsbereich des Finanzamtes Urfahr vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des UStG entsprechenden Voranmeldungen für die Monate Februar, April bis Juni und…
…Untersuchungsverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass dieser im Amtsbereich des Finanzamtes Feldkirch vorsätzlich im Rahmen seiner Tätigkeit als abgabenrechtlich verantwortlicher Geschäftsführer der Firma W zu den jeweiligen Fälligkeitszeitpunkten unter Verletzung der Verpflichtung zur Führung von dem § 76 des Einkommensteuergesetzes 1988 entsprechenden Lohnkonten, nämlich durch…
…dass er als abgabenrechtlich verantwortlicher Geschäftsführer der P in W vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht in den Jahren 1996 bis 2000 durch unvollständiges Erklären von Erträgen (Tz 24 und 28 des Betriebsprüfungsberichtes vom 20.12.2002) für das Jahr 1996 eine Abgabenverkürzung…
…geb. 1986, schuldig erkannt, er habe in Wien als Geschäftsführer und damit abgabenrechtlich Verantwortlicher der **F** GmbH, Zweigniederlassung in Österreich, vorsätzlich selbst zu berechnende Abgaben, nämlich Umsatzsteuer 01/2019 in Höhe von € 199,42 Umsatzsteuer 02/2019 in Höhe von € 16.845,74…
…vom ***Datum***, ***GZ***, wurde sachverhaltsmäßig festgestellt, dass der Antragsteller faktischer Geschäftsführer und abgabenrechtlich Verantwortlicher u.a. der ***GmbH1*** war und ihm die entsprechenden Beträge aus verdeckten Ausschüttungen iZm. Scheinrechnungen zugeflossen sind. Dazu ist im Urteil auf Seite 45 ff. als Feststellungen zu den schuldspruchsgegenständlichen Taten…
…schuldig erkannt, er habe als Komplementär und abgabenrechtlich Verantwortlicher der ***Bf2*** vorsätzlich A. unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Umsatzsteuer 2017 von € 3.609,08 Umsatzsteuer 2019 von € 23.455,92 Umsatzsteuer 2020 von € 2.187,78…
…1***, eine Selbstanzeige beim Finanzamt FA mit folgendem Inhalt erstattet: In seiner Funktion als Geschäftsführer und abgabenrechtlich Verantwortlicher der Firma ***2*** möchte er folgende Tatsachen der Behörde in Form einer Selbstanzeige offenlegen: Seine Firma würde Bäder an private Kunden vertreiben und installieren. Nach Erledigung der…
…selbst Schwarzgeld kassiert. Im Jahr 2015 hat der Geschäftsführer der Beschwerdeführerin keine Bargeldzahlungen von Kunden entgegengenommen. Mit Erkenntnis des Amtes für Betrugsbekämpfung vom 04.11.2022, GZ ***124***, wurden Herr ***GF*** als Geschäftsführer und somit abgabenrechtlich Verantwortlicher iSd § 2 Abs. 1 VbVG iVm § 28a FinStrG…
…Strafnummer/Geschäftszahl FV-001 133 036, wurden I.) der Beschuldigte B.C. für schuldig erkannt, er habe als Geschäftsführer und abgabenrechtlich Verantwortlicher der A-GmbH vorsätzlich eine abgabenrechtliche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht verletzt, sohin der Bestimmung des § 119 BAO zuwidergehandelt, nämlich durch Nichtabgabe der Umsatzsteuersteuererklärungen für…
…19***, wurde der Bf. schuldig erkannt 1) er habe als abgabenrechtlich Verantwortlicher der Firma ***22*** Transport KG vorsätzlich a) unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern…
…yyyyy und yyyy1 wurde A, geb. xxxx, nach durchgeführter mündlicher Verhandlung für schuldig befunden, er habe als Geschäftsführer und damit abgabenrechtlich Verantwortlicher der B-GmbH, FNbbb, im Amtsbereich des damaligen Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr am 18. "Oktober" 2014 [tatsächlich richtig siehe laut Begründungsteil, Absatz 2…
…a FinStrG für schuldig erkannt, er habe in Wien als Geschäftsführer und somit abgabenrechtlich Verantwortlicher der X-GmbH vorsätzlich a) unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für 01-12/2016 in…
…vom 12. April 2017 wird teilweise stattgegeben und das angefochtene Erkenntnis des Spruchsenates wie folgt abgeändert: Herr Dr. A. B. ist schuldig, als abgabenrechtlich Verantwortlicher der Dr. A. B. und C. B. GnbR vorsätzlich die Umsatzsteuervorauszahlung Februar 2014 in Höhe von € 67.137,07…