…Einräumung stellt daher eine Zuwendung des Ehegatten an die Ehegattin dar. Dem Einwand der Bw., diese Zuwendung durch ihren Ehegatten wäre nicht aus Freigiebigkeit sondern in Erfüllung der gesetzlich gebotenen ehelichen Beistandspflicht erfolgt, wird nachstehendes entgegengehalten: Gemäß § 90 ABGB sind die Ehegatten einander zur umfassenden…
…für sich und die Ehegattin einräumen lassen. Dabei sei die Einräumung des Wohnrechtes an die Ehegattin (Bw) gemäß § 90 Abs.1 ABGB bzw. § 94 ABGB in Verbindung mit § 97 ABGB in Erfüllung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht erfolgt, weshalb von einer Freigebigkeit der streitgegenständlichen Zuwendung keine Rede…
…VwGH, dass diese Dienstbarkeitseinräumung der Schenkungssteuer unterliegt. Entgegen dem Dafürhalten des Bw stellt sohin bei aufrechter Ehe die über die bloße Benützung der Ehewohnung hinausgehende, zudem grundbücherlich besicherte, Rechtseinräumung an die Ehegattin in Form der Dienstbarkeit des Wohnungsgebrauchsrechtes eine Schenkung bzw. freigebige Zuwendung, demgegenüber jedoch…
…auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Gegenstand einer Schenkung kann jede im Verkehr stehende Sache sein, sofern sie von wirtschaftlichem Wert ist (VwGH 14.5.1980, 361/79), sohin auch Nutzungsrechte oder Dienstbarkeiten wie etwa im Gegenstandsfall die Zuwendung des Wohnrechtes/Wohnungsgebrauchsrechtes an einer Liegenschaft…
…eine Zuwendung des Gatten an die Witwe vor, weil ein Vermögenswert (Mietrecht) letztlich der Gattin zugute gekommen sei. Eine Unterhaltsverpflichtung des Verstorbenen sei nicht behauptet worden, dies ändere nichts daran, dass die Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Ehegatten in die Verlassenschaft falle, weshalb nach dem Tod die…
…wie er dieses bisher als Eigentümer des Übergabsobjektes ausgeübt hat. Der Wert des Wohnungsrechtes wurde von den Vertragsparteien mit 400,00 € monatlich angegeben. Das Finanzamt wertete die Zuwendung des Wohnrechtes des Übergebers an seine Ehegattin als schenkungssteuerpflichtig und setzte mit dem angefochtenen Bescheid von…
…die anteilig auf den anderen entfallenden Kosten übernimmt; oder dass der eine zunächst im Alleineigentum anschafft oder errichtet und dann dem Ehegatten einen Anteil an der Liegenschaft schenkt (sogenanntes "Anschreiben-lassen"). Durch die in dieser Form vollzogenen Schenkungen bzw. freigebigen Zuwendungen muss die Herbeiführung des…
…Zuwendungen unter Lebenden zum Zwecke des angemessenen Unterhaltes des Bedachten steuerfrei. Zum Unterhalt zählen die Kosten der Wohnung, Ernährung, Bekleidung und sonstige ähnliche Bedürfnisse. Der Ehegatte ist aber weder aus diesem Titel noch aus § 97 ABGB verpflichtet, dem anderen Ehegatten an der ehelichen Wohnung Miet…
…anderen Ehegatten der Schenkungssteuer unterliegt, hat der VwGH im Erk. v. 20.12.2001, 2001/16/0592 bejaht. Den Ausführungen in der Berufung in Anlehnung an die in der Berufungsentscheidung GZ RV/0545-I/03, wonach keine freigiebige Zuwendung vorläge, weil die Einräumung des Wohnungsgebrauchrechtes…
…anderen Ehegatten der Schenkungssteuer unterliegt, hat der VwGH im Erk. v. 20.12.2001, 2001/16/0592 bejaht. Den Ausführungen in der Berufung in Anlehnung an die in der Berufungsentscheidung GZ RV/0545-I/03, wonach keine freigiebige Zuwendung vorläge, weil die Einräumung des Wohnungsgebrauchrechtes…
…ergebenden Verpflichtung des Ehegatten an die Ehegattin zur weiteren Bereitstellung der Ehewohnung erfolgt sei. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 3 Abs. 1 ErbStG gilt als Schenkung im Sinne des Gesetzes 1. jede Schenkung im Sinne des bürgerlichen Rechtes; 2. jede andere freigebige Zuwendung unter…
…Zuwendungen unter Lebenden zum Zwecke des angemessenen Unterhaltes des Bedachten steuerfrei. Zum Unterhalt zählen die Kosten der Wohnung, Ernährung, Bekleidung und sonstige ähnliche Bedürfnisse. Der Ehegatte ist aber weder aus diesem Titel noch aus § 97 ABGB verpflichtet, dem anderen Ehegatten an der ehelichen Wohnung Miet…
…sich aus dem Ehegesetz ergebenden Verpflichtung des Ehegatten an die Ehegattin erfolgt sei. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 3 Abs. 1 ErbStG gilt als Schenkung im Sinne des Gesetzes 1. jede Schenkung im Sinne des bürgerlichen Rechtes; 2. jede andere freigebige Zuwendung unter Lebenden…
…infolge vorweggenommenen Besitzkonstitutes bei Eigentumserwerb des einen Ehegatten an Fahrnissen der andere Ehegatte Miteigentümer wird (vgl. OGH 11.7.2001, 3 Ob 57/01f), wurde Herr FM auch nach Auflösung der Gesellschaft nach Bürgerlichen Rechtes Miteigentümer jener Wirtschaftsgüter, die seine Ehegattin alleine für den Betrieb…
…aber auch des UFS (zB UFS Salzburg vom 3. Februar 2004, RV/0003-S/04; bzw. vom 13. Juni 2005, RV/0098-S/05, jeweils mit zahlreichen weiteren Hinweisen) unterliegt die Einräumung der Dienstbarkeit des Wohnungsgebrauchsrechtes an einen Ehegatten der Schenkungssteuer und kommt eine Anwendung…
…weil die Zuwendung des Wohnrechtes durch den Ehegatten nicht im Rahmen der ehelichen Unterhaltspflicht erfolgt sei und daher eine Bereicherung darstelle. Die Sicherstellung der ehelichen Unterhaltspflicht sei bereits im Zuge der Übertragung der Liegenschaft PStr erfolgt. Überdies sei die Gattin an der Anschrift nicht gemeldet…
…ErbStG ist also das Vorhandensein einer bereicherten und einer durch diese Zuwendung beschwerten Person. Unentgeltlichkeit bedeutet Unabhängigkeit der Zuwendung von der Gegenleistung. Im gegenständlichen Fall wird vorgebracht, dass die Einräumung des Wohnrechtes an die Ehegattin als gesetzliche Verpflichtung des Ehegatten gemäß 97 ABGB anzusehen ist…
…Beim Scheidungsvergleich Ehegatten sei exakt dieser Sachverhalt gegeben, weshalb es zu keiner Anwendung des § 20 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 kommen könne. Was den Tatbestand der Zuwendungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen anbelangt, so ist festzuhalten, dass die Ehegattin/der Ehegatte im Fall einer Scheidung…
…Zuwendungen, die in Erfüllung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht erbracht werden, sind daher nicht freigebig im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 2 ErbStG. Im Gegenstandsfalle liegt zunächst unzweifelhaft ein Vertrag zugunsten Dritter vor, wenn sich der Übergeber in Zusammenhang mit der Übergabe seines Liegenschaftsvermögens an den…
…zum Zeitpunkt der Zuwendung Pensionistin und 58 Jahre alt, der Übergeber war 72. Die bis zur Übergabe an den Stiefsohn im Alleineigentum des Ehegatten der Bw. befindliche Liegenschaft mit der Ehewohnung wurde bisher gemeinsam von den Ehegatten benützt und stellt die Einräumung des Wohnungsrechtes eine…