… 260 Abs. 1 lit. b Bundesabgabenordnung (BAO) als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung I. Verfahrensgang 1. Das Finanzamt setzte mit Vorauszahlungsbescheid ***7*** vom ***8*** die…
…BGBl Nr. 1961/194 idgF, als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. Begründung Gemäß § 273 Abs. 1 lit. b BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht fristgerecht eingebracht wurde. Gemäß § 245 Abs. 1 BAO beträgt die Berufungsfrist einen Monat. Beginn und…
…1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz ein Rechtsmittel, das gegen einen von ihr erlassenen Bescheid eingebracht worden ist, durch Bescheid zurückzuweisen, wenn das Rechtsmittel nicht fristgerecht eingebracht wurde. Die Zurückweisung erfolgte daher gemäß § 156 FinStrG zu Recht. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien…
…November 2002, GZ. 800/07165/2002, betreffend Zurückweisung eines Antrages auf Fristverlängerung gemäß Artikel 239 Abs.2 Zollkodex (ZK) als nicht fristgerecht eingebracht, entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs.8 Zollrechts-Durchführungsgesetz…
…BAO iVm § 278 Abs 1 lit a BAO als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 in Verbindung mit Art. 9 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer (Bf.) übermittelte am 26. Juli 2017 seine…
…1961/194 idgF, als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. Begründung Der gegenständliche Bescheid wurde am 30. April 2002 abgefertigt und laut den Angaben des Berufungswerbers in der Berufungsschrift am 3. Mai 2002 zugestellt. Die Berufung wurde am 15. Juli 2002 eingebracht, somit jedenfalls außerhalb der Berufungsfrist…
…278) zurückzuweisen, wenn sie a) nicht zulässig ist oder b) nicht fristgerecht eingebracht wurde." § 299 Abs. 1 BAO lautet: " Die Abgabenbehörde kann auf Antrag der Partei oder von Amts wegen einen Bescheid der Abgabenbehörde aufheben, wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweist. …
…BAO iVm § 260 Abs 1 lit b BAO als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. II. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer hat - am 12. September 2025…
…eingebrachte Vorlageanträge, wobei gemäß Abs. 5 die Zurückweisung nicht zulässiger oder nicht fristgerecht eingebrachter Vorlageanträge dem Verwaltungsgericht obliegt. § 278 Abs. 1 BAO lautet auszugsweise: Ist die Bescheidbeschwerde mit Beschluss des Verwaltungsgerichtes a) weder als unzulässig oder als nicht rechtzeitig eingebracht zurückzuweisen (§ 260) noch b) als…
…ist eine Bescheidbeschwerde mit Beschwerdevorentscheidung (§ 262 BAO) oder mit Beschluss (§ 278 BAO) zurückzuweisen, wenn sie nicht zulässig ist (lit. a) oder nicht fristgerecht eingebracht wurde (lit. b). Eine Beschwerde ist etwa bei mangelnder Aktivlegitimation des Einschreiters unzulässig (vgl. VwGH 16.12.2010, 2009/16/0091)…
…ist eine Bescheidbeschwerde mit Beschwerdevorentscheidung (§ 262 BAO) oder mit Beschluss (§ 278 BAO) zurückzuweisen, wenn sie nicht zulässig ist (lit. a) oder nicht fristgerecht eingebracht wurde (lit. b). Eine Beschwerde ist etwa bei mangelnder Aktivlegitimation des Einschreiters unzulässig (vgl. VwGH 16.12.2010, 2009/16/0091)…
…betreffend die Zurückweisung eines nicht fristgerecht erhobenen Einspruches gemäß § 145 Abs. 4 FinStrG, folgendes Erkenntnis gefällt: I.1. Dem angefochtenen Bescheid wird nach dem Wort "wird" und vor dem Wort "zurückgewiesen" die Wortfolge "gemäß § 145 Abs. 4 FinStrG als nicht fristgerecht eingebracht" hinzugefügt. I.2…
…Abholfrist) erfolgt ist. Da somit der Einspruch vom 1. Juni 2005 gegen die Strafverfügung nicht innerhalb der im § 145 Abs. 1 FinStrG normierten Frist von einem Monat nach Zustellung eingebracht wurde, ist die Zurückweisung als nicht fristgerecht durch die Finanzstrafbehörde erster Instanz zu Recht erfolgt…
…260 Abs. 1 lit. b BAO als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. II. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz nicht zulässig. Begründung Das Finanzamt erließ am 17.6.2025 den Rückerstattungsbescheid gemäß § 15 Abs. 2 COFAG…
…Die mit 14. Februar datiert Berufung wurde somit verspätet eingebracht und war diese Berufung daher gem. § 273 Abs. 1 BAO als nicht fristgerecht eingebracht zurückzuweisen. Die Zustellung des gegenständlichen Bescheides wurde in der Berufung nicht bestritten (wurde dieser doch vom Sohn vorgefunden). Wenn der Bw…
…Juli 2012 nicht innerhalb der in § 150 Abs. 2 FinStrG bestimmten Monatsfrist eingebracht wurde, ist die Zurückweisung als nicht fristgerecht durch die Finanzstrafbehörde zu Recht erfolgt, weshalb die gegenständliche Beschwerde als unbegründet abzuweisen war. Zur Zulässigkeit einer Revision: Im vorliegenden Beschwerdefall wurden keine Rechtsfragen aufgeworfen…
…ist als auch nicht fristgerecht eingebracht wurde, so geht die - in § 260 Abs. 1 BAO zuerst genannte - Zurückweisung als nicht zulässig vor. Die Prüfung der Zulässigkeit erfolgt in logischer Abfolge vor der Prüfung der Rechtzeitigkeit. Der Vorlageantrag vom 28.01.2021 wird daher als nicht…
…tatsächlich als eigenständiger Erstattungsantrag zu bewerten ist und, falls diese Frage zu bejahen ist, ob die Zurückweisung als verspätet eingebracht zu Recht erfolgte. Eine inhaltliche Auseinandersetzung hinsichtlich des Vorliegens der Voraussetzungen für eine Erstattung der entrichteten Abgaben kann vom UFS mangels entsprechender Zuständigkeit nicht erfolgen…
…Kontonummer 1234*** den Beschluss: Der Vorlageantrag wird als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. Die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 B-VG ist nicht zulässig. Begründung Mit dem angefochtenen Gebührenbescheid vom 16.9.2016 setzte der Magistrat Wasserbezugs,- Wasserzähler und Abwassergebühr für…
… 264 Abs. 5 BAO die Zurückweisung nicht zulässiger oder nicht fristgerecht eingebrachter Vorlageanträge (nur) dem Verwaltungsgericht (hier Bundesfinanzgericht als Verwaltungsgericht des Bundes für Finanzen gemäß Art. 129 B-VG) obliegt. Der Vorlageantrag von Rechtsmittelwerber2 wird daher beschlussmäßig als unzulässig (vgl. Punkt N/e) zurückgewiesen (Spruchpunkt…