…seiner Berufung bringt der Bw. nun vor, dass es sich bei den im haftungsgegenständlichen Zeitraum getätigten Zahlungen (Überweisungen) lediglich um Zug um Zug Geschäfte gehandelt habe, die zur Aufrechterhaltung des Betriebes notwendig gewesen wären. Wie der VwGH in ständiger Rechtsprechung ausführt, kann im Falle der…
…einer schuldhaften Pflichtverletzung gar nicht ein zu beziehen (RIS-Justiz RS0064633). Daher ist der Einwand der Finanzverwaltung, aus Zug-um-Zug Geschäften eine schuldhafte Pflichtverletzung (weil Gläubigerbevorzugung) abzuleiten, falsch. Wir möchten auch nochmals betonen, dass eine Gläubigerbevorzugung (und damit Verschuldenshaftung durch den GF) durch die…
…| 592,14 | Dienstgeberzuschlag | 02/2011 | 52,63 | | | 1.844,35 Zug-um-Zug Geschäfte wurden durchgeführt. Es kann nicht feststellt werden, dass der Beschwerdeführer hinsichtlich der verfahrensgegenständlichen Abgaben die Abgabenforderungen an die Gesellschaft gleich oder nicht…
…die Konkurseröffnung beantragt. Eine Gläubigerbevorzugung durch die liquiden Mittel in Bezug auf rückständige Forderungen habe nicht stattgefunden. Es seien lediglich Zug um Zug Leistungen getilgt worden. Dem Bw. sei daher in jedem Fall kein pflichtwidriges Verhalten anzulasten. Selbst wenn eine solche Pflichtwidrigkeit angenommen werden könne…
…gemeldeten Lohnabgaben am Abgabenkonto unberichtigt aushafteten und er, wie er selbst vorbrachte, zum Fälligkeitstag dieser Lohnabgaben nur mehr Zahlungen für Zug-um-Zug-Geschäfte tätigte, ist auch insoweit von einer schuldhaften Pflichtverletzung auszugehen. Dasselbe Vorbringen hat der Bw. auch in Bezug auf die haftungsgegenständlichen Lohnabgaben…
…2006 | Quote | Kreditoren gesamt: | 3.258.972,45 | 100,00% | | Zahlungen auf diese Kreditoren abzüglich Zug um Zug Geschäfte | 1.685.085,47 1.130.698,12 | -51,71% -34,69% | | verbleiben befriedigte Gläubiger |…
…oder es ihm aus Fahrlässigkeit unbekannt geblieben wäre, dass durch den für die Abgabenentrichtung zuständigen Geschäftsführer im Rahmen der Bezahlung der Zug-um-Zug Geschäfte bei sonstiger weitgehender Zahlungseinstellung gegenüber der Abgabenbehörde (außer Lohnsteuer) und auch den anderen Gläubigern, eine Benachteiligung des Finanzamtes stattfinden würde…
…Primärschuldnerin bei der Verteilung der zur Verfügung gestandenen Mittel alle Gläubiger gleichbehandelt worden wären. Von einer Gleichbehandlung der Abgabenschuldigkeiten mit anderen Verbindlichkeiten (Zug um Zug Geschäfte) könne bei Begleichung von laufenden Kosten wie Strom, Zahlungen an die Mitarbeiter und der Miete wohl keine Rede sein…
…22.12.2015, Ra 2015/16/0128). Eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes kann sich nicht nur bei der Tilgung bereits bestehender Verbindlichkeiten, sondern auch bei sogenannten Zug um Zuge-Geschäften ergeben (VwGH 22.12.2015, Ra 2015/16/0128). Der Vertreter benachteiligt andrängende Gläubiger, darunter auch…
…er dem bei fehlenden Mitteln zur vollständigen Abgabenentrichtung bestehenden Gleichbehandlungsgebot gegenüber dem Abgabengläubiger nicht entsprochen hat, indem er den Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag zur Gänze unbeglichen gelassen hat, während Gläubigerforderungen aus Zug-um-Zug-Geschäften befriedigt wurden. Die schuldhafte Pflichtverletzung des Bw. ist somit darin gelegen…
…ihm ab 18. Juni 1996 klar gewesen, dass die Gesellschaft überschuldet sei, doch seien ab Kenntnis des Insolvenzverfahrens noch (ausschließlich) Zug um Zug Geschäfte getätigt bzw. kleine Zahlungen zur Aufrechterhaltung des Betriebes geleistet worden. Bestätigt wird das Vorhandensein von Mittel bis zumindest 18. Juli 1996…
…fanden laufende und von der Anzahl her auch steigende Exekutionen statt, was sich aus der Exekutionsdatei des Bezirksgerichtes Z für Sie leicht verifizieren lassen dürfte. Nahezu gleichzeitig begannen auch etliche Lieferanten ausschließlich mit Zug-um-Zug-Geschäften, da sie ansonsten überhaupt nicht mehr geliefert hätten. …
…die deshalb nötig gewesen seien, um einerseits eine - für den Ausgleich nötige, geordnete - Buchhaltung zu haben, anderseits um den Ausgleich mit rechtsanwaltlicher Hilfe vorzubereiten. Bei diesen Zahlungen handle es sich allerdings um klassische Zug-um-Zug-Geschäfte, die keinesfalls als Gläubigerbegünstigung und Ungleichbehandlung der anderen…
…die deshalb nötig gewesen seien, um einerseits eine - für den Ausgleich nötige, geordnete - Buchhaltung zu haben, anderseits um den Ausgleich mit rechtsanwaltlicher Hilfe vorzubereiten. Bei diesen Zahlungen handle es sich allerdings um klassische Zug-um-Zug-Geschäfte, die keinesfalls als Gläubigerbegünstigung und Ungleichbehandlung der anderen…
…zur Abdeckung von rückständigen Verbindlichkeiten) gegeben habe, sondern auch Zahlungen an "Gläubiger, die Lieferungen und Leistungen an die [Gesellschaft] nur noch gegen Vorauskasse oder gegen Barzahlung erbrachten" (sog. Zug-um-Zug-Geschäfte). Der Beschwerdeführer irrt, wenn er meint, dass diese Zahlungen nicht in die rechnerische…
…ab Oktober 2005 Löhne und Gehälter nicht mehr bezahlt wurden. In den letzten beiden Monaten vor Konkurseröffnung habe die Gesellschaft nur mehr geringfügige Zug um Zug Geschäfte getätigt, welche zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes unbedingt notwendig waren. Der Abgabengläubiger sei nicht schlechter gestellt worden als andere…
…5,8 % Die baren Einnahmen und Ausgaben beinhalteten nicht nur freiwillige "Zug um Zug Geschäfte" sowie Zahlungen auf Grund von Exekutionen. Der Abgabegläubiger habe im Betrachtungszeitraum rund 22,8% seiner Forderungen erhalten. Es liege deshalb weder ein Quotenschaden, noch ein pflichtwidriges Verhalten des Bf…
…der Primärschuldnerin betreffend die Abgabenvorschreibungen) noch bestünden. Laut Auskunft des Beschwerdeführers seinen keine Gläubiger begünstigt worden, da in den betreffenden Jahren bei der "österreichischen GmbH" lediglich Zug um Zug Geschäfte abgewickelt worden wären, welche keine Gläubigerbegünstigung darstellen würden. Laut dem Beschwerdeführer sei die Einbringlichkeit der…
…63.196,07 von der Einbringung ausgesetzt ist, somit ein höherer Abgabenbetrag als der dargestellte FA-Betrag von € 36.117,75. Aufgrund von Zug-um-Zug-Geschäften erfolgte ein Mittelverbrauch von gesamt € 124.944,45, die auch in dieser Höhe offenbar in dieser…
…oder es ihm aus Fahrlässigkeit unbekannt geblieben wäre, dass durch den für die Abgabenentrichtung zuständigen Geschäftsführer im Rahmen der Bezahlung der Zug-um-Zug Geschäfte bei sonstiger weitgehender Zahlungseinstellung gegenüber der Abgabenbehörde (außer Lohnsteuer) und auch den anderen Gläubigern, eine Benachteiligung des Finanzamtes stattfindet würde…