…in Betracht kommen, da es ihnen an einer Zeitraum- und Sachidentität fehlt, sodass keine Bindungswirkung im Sinne des § 289 Abs. 3 BAO abzuleiten war. Daraus ergibt sich auch, dass sich der Anwendungsbereich des § 274 BAO für Umsatzsteuerjahresbescheide und Umsatzsteuerfestsetzungsbescheide insoweit nicht erweitert hat, als es…
…in Betracht kommen, da es ihnen an einer Zeitraum- und Sachidentität fehlt, sodass keine Bindungswirkung im Sinne des § 289 Abs. 3 BAO abzuleiten war. Daraus ergibt sich auch, dass sich der Anwendungsbereich des § 274 BAO für Umsatzsteuerjahresbescheide und Umsatzsteuerfestsetzungsbescheide insoweit nicht erweitert hat, als es…
…BAO, in denen Voranmeldungszeiträume eines ganzen Kalenderjahres zusammengefasst wurden, vermögen obige Überlegungen zur fehlenden Zeitraum- und Sachidentität nicht zu entkräften. Mit Ausnahme von Umsatzsteuerfestsetzungs- und Umsatzsteuerjahresbescheiden ist allen anderen bei Ritz angeführten Fällen von aus dem Rechtsbestand ausscheidenden Bescheiden und diese ersetzende Bescheide gemeinsam, dass…
…eines ganzen Kalenderjahres zusammengefasst wurden, vermögen obige Überlegungen zur fehlenden Zeitraum- und Sachidentität nicht zu entkräften. Mit Ausnahme von Umsatzsteuerfestsetzungs- und Umsatzsteuerjahresbescheiden ist allen anderen bei Ritz angeführten Fällen von aus dem Rechtsbestand ausscheidenden Bescheiden und diese ersetzende Bescheide gemeinsam, dass sie von Amts wegen…
… 274 BAO, Seite 187, 188) genannten Fällen mangelt es hier an einer Zeitraumidentität und damit verbunden auch an einer Sachidentität. Im Extremfall könnten zwölf gegen Umsatzsteuerfestsetzungsbescheide gerichtete Berufungen als gegen einen einzigen Umsatzsteuerveranlagungsbescheid gerichtet gelten. Tritt der Veranlagungsbescheid über den Wirkungsbereich eines Umsatzsteuerfestsetzungsbe-scheides hinaus…
…vom 22.2.2005, RV/0939-W/04, weiters VwGH 15.11.2005, 2001/14/0016). Der Umsatzsteuerjahresbescheid tritt nämlich mangels an Zeitraum- und Sachidentität nicht an die Stelle der Festsetzungsbescheide, sondern geht darüber hinaus bzw. setzt diese außer Kraft (vgl. auch Stoll, BAO-Kommentar…
…durch eine Festsetzung mit verminderter Bemessungsgrundlage für einen Zeitraum ab April 2014 ersetzt werden. Aufgrund der infolge des BGBl. I Nr. 26/2014 ab 24.4.2014 geltenden neuen Rechtslage und eines daher neu zu ermittelnden Tatsachenkomplexes liegt keine Sachidentität vor und das Finanzamt darf…
…Sicht, dass der Umsatzsteuerjahresbescheid ein weitergehender Bescheid ist (VwGH vom 14.9.1993, 93/15/0062) fehlt es an der Zeitraum- und damit verbundenen Sachidentität, sodass dieser nicht an die Stelle eines einen kürzeren Zweitraum betreffenden Umsatzsteuerfestsetzungsbescheides (Nichtfestsetzung) treten kann (vgl. UFS 3.8.2005…
…s. VwGH 14.9.1993, 93/15/0062). Es fehlt hier an der Zeitraum- und damit verbundenen Sachidentität, sodass der Jahresbescheid nicht an die Stelle eines einen kürzeren Zeitraum betreffenden Umsatzsteuerfestsetzungsbescheides treten kann (vgl. UFS 3.8.2005, RV/939-W/05; 25.6.2007…
…durch eine Festsetzung mit verminderter Bemessungsgrundlage für einen Zeitraum ab April 2014 ersetzt werden. Aufgrund der infolge des BGBl. I Nr. 26/2014 ab 24.4.2014 geltenden neuen Rechtslage und eines daher neu zu ermittelnden Tatsachenkomplexes liegt keine Sachidentität vor und das Finanzamt darf…
…der Umsatzsteuerjahresbescheid ein weitergehender Bescheid ist (VwGH 14.9.1993, 93/15/0062) fehlt es an der Zeitraum- und damit verbundenen Sachidentität, sodass dieser nicht an die Stelle eines einen kürzeren Zeitraum betreffenden Umsatzsteuerfestsetzungsbescheides treten kann (vgl. UFS 3.8.2005 RV/0939-W/05…
…Aus der Sicht, dass der Umsatzsteuerjahresbescheid ein weitergehender Bescheid ist (VwGH 14.9.1993, 93/15/0062) fehlt es an der Zeitraum- und damit verbundenen Sachidentität, sodass dieser nicht an die Stelle eines einen kürzeren Zeitraum betreffenden Umsatzsteuerfestsetzungsbescheides treten kann (vgl. UFS 3.8.2005…
…a.O., Tz 2 zu § 274) genannten Fällen fehlt es hier an der Zeitraum- und damit verbundenen Sachidentität (siehe auch Fischerlehner, in: taxlex 2005, S. 613ff), sodass dieser nicht "an die Stelle" eines einen anderen (kürzeren) Zeitraum betreffenden Umsatzsteuer-Festsetzungsbescheides treten kann. Ebenso, wie es…
…lange nach dem maßgeblichen Zeitraum (1991) gelegen sei. Seit dem Ergehen dieser Entscheidung sei keine Änderung der Sach- oder Rechtslage eingetreten. Der Antrag sei daher wegen bereits entschiedener Rechtssache zurückzuweisen gewesen. Gegen diesen Bescheid erhob die Antragstellerin am 23. Mai 2022 frist- und formgerecht Beschwerde…
…siehe VwGH 14.9.1993, 93/15/0062). Es fehlt hier an der Zeitraum- und damit verbundenen Sachidentität, sodass der Jahresbescheid nicht an die Stelle eines einen kürzeren Zeitraum betreffenden Umsatzsteuerfestsetzungsbescheides treten kann (vgl. UFS 3.8.2005, RV/0939-W/05; UFS 25.6…
…vgl. VwGH 14.9.1993, 93/15/0062), so dass es an der Zeitraum- und damit verbunden an der Sachidentität ermangelt. Demnach kann ein Umsatzsteuerjahresbescheid nicht an die Stelle eines einen kürzeren Zeitraum betreffenden Umsatzsteuerfestsetzungsbescheides treten (vgl. UFS 3.8.2005, RV/0939-W/05…
…bzw. 11.9.2012 wurden Bf (in der Folge: Bf) Normverbrauchsabgabe (NoVA) für den Zeitraum 2/2011 und Kraftfahrzeugsteuer (KFZSt) für die Monate 2-12/2011 jeweils für die widerrechtliche Verwendung eines VW Golf mit dem deutschen Kennzeichen D vorgeschrieben. Die Steuerpflicht ergäbe sich daraus…
…Umständen und bei unverändert gebliebener Rechtslage (also lediglich Änderung des maßgeblichen Zeitraumes und der Bemessungsgrundlage), Sachidentität vorliege (zB UFS 11.11.2011, RV/0735-S/09; 08.03.2010, RV/0432-S/09) und der angefochtene Bescheid trotz geändertem Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld und…
… 201 Abs. 1 und Abs. 2 Z 3 BAO festzusetzen. Neuberechnung der Abgaben: Tabaksteuer: | Bescheid und Zeitraum | Menge | Mindeststeuersatz | Tabaksteuer | Oktober 2019 Zl. ***1*** | 7,50 kg | € 110,00 je kg | € 825,00 | Juni…
…60%) zurückgelegt. Von einer weitaus überwiegenden Verwendung des streitgegenständlichen Fahrzeuges in Deutschland kann sohin keinesfalls gesprochen werden. Auch kann im beschwerdegegenständlichen Zeitraum (2014 und 2015) aufgrund der Angaben des Bf. nicht von einer weitaus überwiegenden Verwendung des streitgegenständlichen Fahrzeuges in Deutschland gesprochen werden. Sohin konnte…