8. Zeitpunkt der Betriebsübertragung (§ 5a Abs. 2 Z 1 NeuFöG) Rz 192: Als Kalendermonat der Übertragung gilt jener, in dem der neue Betriebsinhaber erstmals nach außen werbend in Erscheinung tritt, dh. wenn die Betriebsführungsgewalt auf ihn übergegangen ist (vgl. VwGH 24.04.2002, 99/16…
…von Betriebsübertragungen, der neue Betriebsinhaber bei den in Betracht kommenden Behörden den amtlichen Vordruck (= NeuFö 3) vorzulegen hat, in dem die Übertragung erklärt wird, wobei auf diesem amtlichen Vordruck (sinngemäß nach § 4 Abs. 1) zu erklären sind: 1. das Vorliegen der Voraussetzungen der Übertragung…
…von Betriebsübertragungen, der neue Betriebsinhaber bei den in Betracht kommenden Behörden den amtlichen Vordruck (= NeuFö 3) vorzulegen hat, in dem die Übertragung erklärt wird, wobei auf diesem amtlichen Vordruck (sinngemäß nach § 4 Abs. 1) zu erklären sind: 1. das Vorliegen der Voraussetzungen der Übertragung…
…auf Betriebsübertragungen sinngemäß anzuwenden (§ 5a Abs. 2 Z 1 NeuFöG). Die Erklärung der Betriebsübertragung hat mit dem Formular NeuFö 2 (bei Inanspruchnahme einer Behörde bis 31.12.2012: NeuFö 3) zu erfolgen. Nähere Ausführungen siehe Rz 95 ff. Es bestehen keine Bedenken, wenn in der…
7. Begriff der Betriebsübertragung 7.1. Betriebliche Struktur Rz 163: Grundsätzlich gelten die Ausführungen unter Rz 55 ff sinngemäß. Die Überprüfung der Erzielung betrieblicher Einkünfte auf Seiten des Übergebers ist im Zeitpunkt der Übertragung vorzunehmen; dies ist dann der Fall, wenn die Einkünfte des Übergebers…
…bei Entstehen der Steuerschuld vorhanden sein müsse, zumal im Abgabenverfahren, wo im Rahmen des Rechtsmittelverfahrens das Neuerungsverbot nicht gelte, Sachverhalte auch in diesem Verfahren geltend gemacht werden können. Es sei daher kein Grund ersichtlich, warum das gegenständliche Formular bereits zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld…
…beurteilenden Fall zum Zeitpunkt des Vorliegens beider behördlicher Genehmigungen, also am 19. Oktober 2007, entstanden. Obwohl die gesetzliche Berufsvertretung, die Bezirkskammer für Land- und Forstwirtschaft Deutschlandsberg am Formular bereits am 1. August 2006 bestätigte, dass die Erklärung der Betriebsübertragung unter Inanspruchnahme der Beratung erstellt wurde…
…beurteilenden Fall zum Zeitpunkt des Vorliegens beider behördlicher Genehmigungen, also am 19. Oktober 2007, entstanden. Obwohl die gesetzliche Berufsvertretung, die Bezirkskammer für Land- und Forstwirtschaft Deutschlandsberg am Formular bereits am 1. August 2006 bestätigte, dass die Erklärung der Betriebsübertragung unter Inanspruchnahme der Beratung erstellt wurde…
…nicht übersehen werden, dass im Hinblick auf diese Bestimmung als Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Begünstigungen, so auch nach § 5a Abs. 2 Z 2 bei der Grunderwerbsteuer im Rahmen einer Betriebsübertragung, der neue Betriebsinhaber bei den in Betracht kommenden Behörden den amtlichen Vordruck (= NeuFö…
…der in den §§ 8 bis 11 UmgrStG vorgesehenen Rechtsfolgen sind somit zum einen das Vorliegen einer verschmelzenden Umwandlung im Sinne des UmwG und zum anderen die Übertragung eines Betriebes. Die in Teilstrich 2 des § 7 Abs. 1 Z 2 normierte Ausnahme vom Erfordernis der Betriebsübertragung…
…dass dann, wenn von mehreren Betriebsinhabern auch nur einer in den letzten 15 Jahren vor dem Zeitpunkt der Neugründung als Betriebsinhaber eines Betriebes vergleichbarer Art - wie im Gegenstandsfall - tätig gewesen sei, keine Betriebsübertragung iSd NEUFÖG vorliege. Zudem handle es sich bei den € 75.000…
…oder unentgeltliche Übertragung des Betriebes (Teilbetriebes) erfolgt und 2. die nach der Übertragung die Betriebsführung beherrschende Person (Betriebsinhaber) sich bisher nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt hat. Nach § 6 Abs. 1 Z. 2 NeuFöG ist dieses Bundesgesetz auf Betriebsübertragungen anzuwenden, die nach dem 31…
…diese zu diesem Zeitpunkt auch noch rechtzeitig dem Finanzamt übergeben können. Damit aber scheint es glaubhaft, dass die Originalerklärung tatsächlich in Verlust geraten ist. Laut angefochtenem Bescheid betrug die Gegenleistung für diese Liegenschaften € 179.933,10. Die Berechnung der Gegenleistung wurde von der Bw…
…dass keine Betriebsübertragung im Sinne des § 5a Abs. 1 NeuFöG vorliegt, wenn der neue Betriebsinhaber sich innerhalb der letzten 15 Jahre vor dem Zeitpunkt der Übertragung als Betriebsinhaber eines vergleichbaren Betriebes betätigt hat. Für den gegenständlichen Berufungsfall bedeutet dies, dass aufgrund der bisherigen Verpachtung des…
…aber von einer Neugründung und keiner Betriebsübertragung ausging. Deshalb sei die Gesellschaftsteuerbefreiung gemäß § 1 Z 5 NeuFöG nicht anwendbar, weil die Vorlage des Formulars NeuFö 1 eine materielle Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Begünstigung einer Neugründung darstelle und im Zeitpunkt des Entstehens des Abgabenanspruches gegeben…
…1. eindeutig fest, dass der "Betrieb samt allen Aktiven und Passiven mit Wirkung ab Beginn des 1. Jänner 2004" den Söhnen ins Eigentum übertragen wurde. In den vorgelegten Formularen NeuFö 3 wurde davon abweichend der "Kalendermonat der Betriebsübertragung" überhaupt erst mit "April 2004" bezeichnet. Nach…
…einer Unentgeltlichkeit im Sinn dieser Bestimmungen für die Entscheidung des vorliegenden Falles nicht relevant sei. Der Verwaltungsgerichtshof habe im Erkenntnis vom 1.12.1992, 89/14/0176, zwar ausgeführt, dass Abfertigungen, die an einen Arbeitnehmer im Rahmen einer unentgeltlichen Betriebsübertragung geleistet werden, nicht abzugsfähig seien…
…unter Umständen jedoch eine begünstigte Betriebsübertragung (vgl. Rz 166, Rz 182 ff) vor. Rz 50: Die Eintragung in das Firmenbuch ist keineswegs zwingend schon die "Neugründung eines Betriebes" iSd NeuFöG (VwGH 24.04.2002, 99/16/0398). Zum Zeitpunkt der Neugründung eines Betriebes siehe Rz…
…Wenn der Verpächter im Zeitpunkt der Veräußerung oder Übergabe des verpachteten Betriebes hingegen nur mehr Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, dann kann keine begünstigte Betriebsübertragung vorliegen (siehe Rz 185). Rz 183: Auch im Falle einer Betriebsverpachtung bezieht sich die Befreiung von Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben…
…bezüglich der Inanspruchnahme der Begünstigungen der Zeitpunkt der Vorlage des Formulars bezogen auf verschiedene Übertragungszeiträume unterschiedlich festgelegt: "§ 4.(1) Ab 1. Jänner 2003 treten die Wirkungen des §1 Z1 und Z3 bis 5 sowie des §5a Abs.2 Z2 NEUFÖG von vornherein ein, sofern der…