…haften derzeit fällige Abgabenverbindlichkeiten im Gesamtbetrag von 12.683,31 € aus (Buchungsabfrage vom 21. September 2004). Der Rückstand am Strafkonto beträgt zu diesem Zeitpunkt 5.552,20 € (Geldstrafe 5.087,10 €, Kosten des Strafverfahrens 363,36 € und Säumniszuschlag 101,74 €…
…anderes bestimmt, die Bestimmungen der BAO und der Abgabenexekutionsordnung sinngemäß. Gleiches gilt § 185 Abs. 5 FinStrG zufolge für die im Strafverfahren auferlegten Kosten. Gemäß § 212 Abs. 1 BAO kann die Abgabenbehörde auf Ansuchen des Abgabepflichtigen für Abgaben, hinsichtlich derer ihm gegenüber auf Grund eines Rückstandsausweises (§…
…StNr. 34, vertreten durch Amtsrätin Claudia Hiehs, betreffend die Gewährung von Zahlungserleichterungen im Finanzstrafverfahren, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates Finanzstrafsenat Linz 9 vom 3. März 2009, FSRV/56, war der nunmehrige Beschwerdeführer (Bf.) - in teilweiser…
…001, StNr. 996/8329, vertreten durch Hofrat Kurt Brühwasser, betreffend die teilweise Abweisung einer beantragten Zahlungserleichterung im Finanzstrafverfahren, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben und der bekämpfte Bescheid dahingehend abgeändert, dass zur Entrichtung der mit Berufungsentscheidung des Finanzstrafsenates 2, als Organ…
…SN 046-1998/50201-001, vertreten durch AR Claudia Enzenhofer, betreffend die Abweisung einer Zahlungserleichterung im Finanzstrafverfahren, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben und der bekämpfte Bescheid dahingehend abgeändert, dass dem Bestraften zur Entrichtung der mit dem Erkenntnis des Spruchsenates beim…
…Johannes Stäudelmayr, vom 21. Jänner 2008, StrNr. 041-2007/00120-001, betreffend die Gewährung von Zahlungserleichterungen im Finanzstrafverfahren gemäß § 172 Abs. 1 Finanzstrafgesetz (FinStrG), zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben und der bekämpfte Bescheid dahingehend abgeändert, dass dem Beschwerdeführer (Bf.) gemäß §…
…festzustellen, dass zum nunmehrigen Entscheidungszeitpunkt auf dem aus dem gegen die Bf. als Beschuldigte durchgeführten und rechtskräftig im Oktober 2002 abgeschlossenen Strafverfahren SN 046-2000/00181-001 herrührenden Abgabenkonto 12 nach den von der Bf. ab dem Zeitpunkt der Rechtskraft der Strafverfügung vom 20. September…
…SN 046-2004/00290-001, vertreten durch AR Claudia Enzenhofer, betreffend die Abweisung einer Zahlungserleichterung im Finanzstrafverfahren, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben und der bekämpfte Bescheid dahingehend abgeändert, dass dem Bestraften zur Entrichtung der mit dem Erkenntnis des Spruchsenates beim…
…SN 046-2005/00008-001, vertreten durch AR Claudia Enzenhofer, betreffend die Gewährung einer Zahlungserleichterung im Finanzstrafverfahren, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben und der bekämpfte Bescheid dahingehend abgeändert, dass für die Entrichtung der mit Strafverfügung des Finanzamtes Linz als Finanzstrafbehörde…
…der Einbringlichkeit nach den Gegebenheiten des Anlassfalles bis auf weiteres nicht vor. Im Hinblick auf die somit dem behördlichen Ermessen nach den Kriterien des § 20 BAO anheim gestellte Zweckmäßigkeit einer nicht notwendigerweise an das beantragte Ausmaß gebundenen Entscheidung über eine Zahlungserleichterung im Strafverfahren ist festzuhalten…
…die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO) und der Abgabenexekutionsordnung sinngemäß. Gleiches gilt nach § 185 Abs. 5 FinStrG für die im Strafverfahren auferlegten Kosten. Gemäß § 212 Abs. 1 BAO kann auf Ansuchen des Abgabepflichtigen für Abgaben, hinsichtlich derer ihm gegenüber aufgrund eines Rückstandsausweises Einbringungsmaßnahmen für den Fall…
…Zl. 2003/13/0084 (noch) nicht die Rede sein könne. Weiters könne auch bei einer (im Falle einer antragsgemäßen Bewilligung gegebenen) Laufzeit von rund sechs Jahren nicht davon ausgegangen werden, dass die Zahlungserleichterung damit in einer Art gewährt werden würde, dass der Zahlungsanspruch iSd oa…
…2003/13/0084). Zur weiteren Voraussetzung für eine Zahlungserleichterung im Zusammenhang mit verhängten Finanzstrafen, der Nichtgefährdung der Abgabeneinbringlichkeit an sich bzw. erst durch eine derartige Maßnahme, ist darauf zu verweisen, dass diesem Aspekt im Hinblick auf die ohnehin für den Fall der Uneinbringlichkeit vorgesehene Ersatzfreiheitsstrafe…
…die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO) und der Abgabenexekutionsordnung sinngemäß. Gleiches gilt nach § 185 Abs. 5 FinStrG für die im Strafverfahren auferlegten Kosten. Gemäß § 212 Abs. 1 BAO kann auf Ansuchen des Abgabepflichtigen für Abgaben, hinsichtlich derer ihm gegenüber auf Grund eines Rückstandsausweises Einbringungsmaßnahmen für den…
…ersichtlich, dass am 1. bzw. 26. Juni 2010 weitere Teilzahlungen in Höhe der im Strafverfahren angebotenen Ratenzahlungen - offenbar irrtümlich - zur StNr. 56 (Veranlagungskonto) entrichtet wurden. Angesichts der dargelegten bzw. vom Bf. auch hinreichend glaubhaft gemachten persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse kann in der sofortigen bzw. sofortigen…
…und 2 Abs. 1 ZollR-DG und § 26 UStG im Aussetzungsverfahren betreffend Eingangsabgaben sachlich gerechtfertigt einschließlich der Einfuhrumsatzsteuer der Art. 244 ZK anzuwenden. Die nationalen Bestimmungen über die Zahlungserleichterungen und die Aussetzung der Einhebung der Abgaben nach § 212a BAO sind nur insoweit anzuwenden, als diese…
…die vom Finanzamt befürchtete Uneinbringlichkeit der gegenständlichen Abgabenschuldigkeiten sei deswegen nicht gegeben ist, da sämtliche Vermögenswerte wie Liegenschaften und Bankkonten im Strafverfahren beschlagnahmt bzw. mit Veräußerungs- und Belastungsverboten belegt wurden seien und deswegen eine Erschwerung der Einbringlichkeit zu Lasten der Republik Österreich nicht zu befürchten…
…rückendes Ansuchen um Zahlungserleichterungen ist im Strafverfahren aber nicht zu gewähren. Eine "bequeme" Ratenzahlung einer Geldstrafe gleichsam in Art der Kaufpreisabstattung für einen Bedarfsgegenstand widerspricht dem Strafzweck (VwGH 24.09.2003, 2003/13/0084). Eine solche "bequeme" Ratenzahlung, die der Bf. im Ansuchen vor Augen…
…sieben Wochen das Auslangen gefunden werden kann. Die Entscheidung des Erstsenates hinsichtlich der Verfahrenskosten gründet sich auf die bezogene Gesetzesstelle und erweist sich als rechtens. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Was die von der Beschuldigten begehrte Zahlungserleichterung im Zusammenhang mit der ausgesprochenen Geldstrafe angeht…
…ernsthaft gefährdet erschiene (vgl. etwa VwGH 18.9.2000, 2000/17/0094). Da es sich bei einer Zahlungserleichterung im Finanzstrafverfahren um eine Begünstigung handelt, bei der die „amtswegige“ Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund tritt, hat grundsätzlich der Antragsteller sowohl die erhebliche…