…gewisse Härte verbunden, doch soll diese Härte nicht den Ruin der wirtschaftlichen Existenz des Bestraften nach sich ziehen. Die Behörde kann nach der Rechtsprechung für die Entrichtung der Geldstrafe Raten in einer solchen Höhe gestatten, mit der sowohl das Strafübel wirksam zugefügt, als auch die…
…den Bescheid) abzuändern oder aufzuheben, den angefochtenen Verwaltungsakt für rechtswidrig zu erklären oder die Beschwerde als unbegründet abzuweisen. Laut höchstgerichtlicher Judikatur erfolgt die Unterstellung der Gewährung von Zahlungserleichterungen für die Entrichtung von Geldstrafen nach dem Finanzstrafgesetz unter das Regelungsregime des § 212 BAO nach dem Wortlaut…
…die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann. Der Begünstigungswerber hat daher die Voraussetzungen einer Zahlungserleichterung aus eigenem Antrieb überzeugend darzulegen und glaubhaft zu machen. Die Unterstellung der Gewährung von Zahlungserleichterungen für die Entrichtung von Geldstrafen nach dem Finanzstrafgesetz unter das Regelungsregime des § 212 BAO erfolgt nach…
…Geldstrafe in Raten zwar nicht in der von ihm gewünschten, aber doch in solcher Höhe zu gestatten, mit der sowohl das Strafübel wirksam zugefügt, als auch die wirtschaftliche Existenz des Bestraften bei Anspannung aller seiner Kräfte erhaltbar blieb. Die Unterstellung der Gewährung von Zahlungserleichterungen für…
…Antragstellerin Zahlungserleichterungen ohne Bindung an den gestellten Antrag zu gewähren und die Entrichtung der Geldstrafe in Raten in solcher Höhe zu gestatten, mit der sowohl das Strafübel wirksam zugefügt als auch die wirtschaftliche Existenz der Beschwerdeführerin bei Anspannung aller ihrer Kräfte erhalten bleiben würde. Für…
…Geldstrafe in Raten zwar nicht in der von ihr gewünschten, aber doch in solcher Höhe zu gestatten, mit der sowohl das Strafübel wirksam zugefügt, als auch die wirtschaftliche Existenz der Bestraften bei Anspannung aller ihrer Kräfte erhaltbar blieb. Die Unterstellung der Gewährung von Zahlungserleichterungen für…
…Geldstrafe in Raten zwar nicht in der von ihr gewünschten, aber doch in solcher Höhe zu gestatten, mit der sowohl das Strafübel wirksam zugefügt, als auch die wirtschaftliche Existenz des Bestraften bei Anspannung aller seiner Kräfte erhaltbar blieb. Die Unterstellung der Gewährung von Zahlungserleichterungen für…
…Geldstrafe in Raten zwar nicht in der von ihr gewünschten, aber doch in solcher Höhe zu gestatten, mit der sowohl das Strafübel wirksam zugefügt, als auch die wirtschaftliche Existenz des Bestraften bei Anspannung aller seiner Kräfte erhaltbar blieb. Die Unterstellung der Gewährung von Zahlungserleichterungen für…
…ist dadurch aufgrund der Gefährdung der Einbringlichkeit eine der Voraussetzungen für die Bewilligung der Zahlungserleichterung nicht gegeben, sodass die Berufung abzuweisen war. Angesichts der Tatsache, dass die Abstattung der am 8. Oktober 2003 ausgesprochenen Geldstrafe bei den angebotenen Raten von € 200,00 insgesamt mehr…
…Antragstellerin Zahlungserleichterungen ohne Bindung an den gestellten Antrag zu gewähren und die Entrichtung der Geldstrafe in Raten in solcher Höhe zu gestatten, mit der sowohl das Strafübel wirksam zugefügt als auch die wirtschaftliche Existenz der Beschwerdeführerin bei Anspannung aller ihrer Kräfte erhalten bleiben würde. Für…
…Geldstrafe in Raten zwar nicht in der von ihr gewünschten, aber doch in solcher Höhe zu gestatten, mit der sowohl das Strafübel wirksam zugefügt, als auch die wirtschaftliche Existenz des Bestraften bei Anspannung aller ihrer Kräfte erhaltbar blieb. Die Unterstellung der Gewährung von Zahlungserleichterungen für…
…Antragstellers Zahlungserleichterungen ohne Bindung an den gestellten Antrag zu gewähren und die Entrichtung der Geldstrafe in Raten in solcher Höhe zu gestatten, mit der sowohl das Strafübel wirksam zugefügt als auch die wirtschaftliche Existenz des Beschwerdeführers bei Anspannung aller seiner Kräfte erhalten bleiben würde. Für…
…2. Zur Anwendung des § 212 Abs. 1 BAO auf Zahlungserleichterungen im Finanzstrafverfahren ist zu berücksichtigen, dass die mögliche Uneinbringlichkeit der Geldstrafe ohnehin unter der zusätzlichen Sanktion des Vollzuges der gerade für diesen Fall ausgesprochenen Ersatzfreiheitsstrafe steht (VwGH 24.9.2003, 2003/13/0084), sodass, abgesehen…
…Vertretung der Stadt Wien Buchhaltungsabteilung 33 getroffen, welche erst Ende Oktober 2024 erledigt sein wird. Mit Bescheid des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 29. Juli 2024 wurde das Ansuchen um Bewilligung einer Zahlungserleichterung der Geldstrafe und Geldansprüche abgewiesen und der Bestrafte aufgefordert, bis 5…
…zwangsläufig eine gewisse Härte verbunden, doch soll diese Härte nicht den Ruin der wirtschaftlichen Existenz des Bestraften nach sich ziehen. Die Behörde kann für die Entrichtung der Geldstrafe Raten in einer solchen Höhe gestatten, mit der sowohl das Strafübel wirksam zugefügt, als auch die wirtschaftliche…
…der den Gegenstand des Ansuchens bildenden Abgaben zusammengefasst verbucht wird (§ 213). Grundsätzlich ist festzustellen, dass sich, mangels einer eigenen finanzstrafgesetzlichen Regelung, (auch) die Gewährung von Zahlungserleichterungen für die Entrichtung von Geldstrafen nach der Bestimmung des § 212 Abs. 1 BAO richtet (vgl. zB. VwGH vom 25…
…Abstattung der Geldstrafe schon das unrealistisch lange Zahlungsziel einer (Gesamt)Einbringlichkeit entgegensteht (vgl. VwGH vom 21. Jänner 2004, Zl. 2001/16/0371), besteht, da diesfalls nicht (bloß) eine (abstrakte) Gefährdung der Einbringlichkeit, sondern die (faktische) Uneinbringlichkeit gegeben ist, für die Gewährung einer Zahlungserleichterung kein Raum…
…Das Finanzamt für den 4., 5. und 10. Bezirk hat als Finanzstrafbehörde erster Instanz mit Bescheid vom 27. November 2003, Strafnummer 004/2002/00299-001, aufgrund des Antrages des Bw. auf Gewährung einer Zahlungserleichterung von monatlich € 100,00 zur Entrichtung der Geldstrafe monatliche Raten…
…8.850 Euro aus; die Kosten des Strafverfahrens sowie Nebengebühren in der Höhe von insgesamt 1.013,62 Euro haften ebenfalls unberichtigt aus (Rückstandsaufgliederung vom 04.12.2018). Die Gewährung von Zahlungserleichterungen für die Entrichtung von Geldstrafen nach dem Finanzstrafgesetz richtet sich nach § 212 BAO…
… 212 Abs. 2 BAO, wonach bei Gewährung einer Zahlungserleichterung für Geldstrafen Stundungszinsen zu entrichten sind. Diese stellen nicht eine Art Strafe für eine Säumnis dar, sondern ein wirtschaftliches Äquivalent für den Zinsenverlust, den der Fiskus dadurch erleidet, dass er die geschuldete Leistung nicht bereits am…