…Finanz Sachverhaltsdarstellung Anhand der eingesehenen Buchhaltungsunterlagen wurden Zahlungen an Personen für folgende Tätigkeiten festgestellt: - externes medizinisches Personal - Reinigungsaushilfen - Küchenaushilfen - Hol- und Bringdienst - Aushilfen Cafe - Instandsetzungsarbeiten - Essensboten - Verwaltungsaushilfen Bei dem externen medizinischen Personal handelt es sich nicht um "Poolschwestern" die von Dritten an das ***Bf*** verliehen…
…April 2004, Zeugenaussagen) sind die vom Finanzamt in der Berufungsvorentscheidung geäußerten Zweifel am Vorbringen der Berufungswerberin nicht berechtigt. Vielmehr ist davon auszugehen, dass tatsächlich Zahlungen der Berufungswerberin aus deren Vermögen an die Geschwister erfolgt sind, die der Gegenleistung gemäß § 5 Abs. 3 GrEStG 1987 hinzuzurechnen…
…von Wohnbauförderungsmittel durch die Gemeinde Wien kannte, aber über ein die technische Fertigung betreffendes Know-how nicht verfügte. Die Zahlungen an Systementwicklungskosten in Höhe von 1,4 Mio S entsprächen eben der damals schwachen Stellung der SFT. Der Umstand, dass in den Zeiträumen von 1984…
…Vertrag sind nur gültig, wenn sie in Schriftform und von beiden Seiten unterzeichnet werden. | 6.2 | Der Ausführende darf seine Rechte und Verpflichtungen laut Vertrag ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers nicht an Dritte übertragen. | 6.3 | Alle Vereinbarungen, Gespräche und Schriftverkehr…
…Rechtshilfeabkommen. Die Gesellschaft ist nicht gehalten, irgendwelche Erklärungen oder Informationen über ihre Vermögenslage abzugeben. Der Verwaltungsrat kann Generalvollmachten an Dritte ausstellen, ohne dass deren Inhaber in einem Register oder in den Gesellschaftsakten namentlich erwähnt werden müssen. Es besteht die Möglichkeit der Ausgabe von Inhaberaktien. Die…
…Jahren 1988 und 1989 und an ein Drittel der Provision iHv. 500.000,00 S, ausbezahlt von der Fa. Mt., St im Jahr 1992 und schließlich an einen Grundstücksverkauf seiner Gattin im Jahr 1992 erinnern konnte, nicht jedoch an Zahlungen aus dem Verkauf seiner Grundstücke…
…Buchungen in den Jahren 1988 bis 1990: " 1988 /DM (8xxx bzw. F.G.) Differenz zu F.A.-Aufstellungen gemäß beigelegten Auszügen - Zahlungen an Dritte: | Überweisungen an CTG sind: | DM | von F.G. Nr.: 5.xxx.xxx (28.04.88) | 14.959…
…die Höhe der Umsätze mit der Fa. Bt bzw. Zahlungen an die genannte Firma bekannt. Geben Sie ferner die Höhe der in diesem Zusammenhang geleisteten Provisionszahlungen bekannt und legen Sie die Zahlungs- oder Überweisungsbelege vor." Mit Schreiben vom 5. Mai 1997 gab die Fa. Mt…
…1989 und 1990 vor. Darin sind jeweils anhand der beigefügten Belege diverse Positionen angeführt, die im Gegensatz zu den von der Prüfungsabteilung dem Berufungswerber angelasteten Einnahmen tatsächlich Zahlungen an Dritte betrafen, welche unter keinen Umständen als Einnahmen des Berufungswerbers qualifiziert werden können. Gleich ob es…
…ihm vorgelegten Belegen und Unterlagen für die Jahre 1988 bis 1990. Davon wurden - soweit der Bw. Zahlungen an Dritte nachweisen oder glaubhaft machen konnte - diverse Beträge als Ausgaben steuerlich anerkannt. Dadurch, dass der Bw. über die von den Konten der GmbH abgehobenen Beträge frei verfügen…
…Geschäftsfälle sowie die Kontobewegungen (Ein- bzw. Ausgänge) aufzuzeichnen und Belege aufzubewahren. Diese Aufbewahrungspflicht gilt insbesondere auch für Belege über Zahlungen an Dritte. Aus welchem Grund sich sämtliche Geschäftsunterlagen über durchgeführte Geschäftsvermittlungen - wie der Bw. beispielsweise in seiner Vorhaltsbeantwortung vom 7. Juli 2006 behauptet hat - bei…
…Verhandlung geht das BFG von folgendem Sachverhalt aus: Im Zuge einer Außenprüfung für die Jahre 2011 bis 2013 wurden unter Tz 2 des Bp-Berichtes Honorare an Dritte nicht als Betriebsausgaben anerkannt und als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet (2011 in Höhe von € 28.530,00…
…162,00 | 10.637,00 | Abzugssteuer daher | 1.063,00 | 8.513,00 | 34.875,00 | 58.162,00 | 10.637,00 Tz 2 Honorare an Dritte Beim Konto "7541" wurden unter anderem Zahlungen an Herrn E F…
…die dem Arbeitnehmer dadurch erwachsen, dass er einen Teil seiner dienstlichen Obliegenheiten von einem Dritten erfüllen lässt, sind nur in Ausnahmefällen (zB bei Vertretern, Hausbesorgern) Werbungskosten (VwGH 27.6.1989, 88/14/0112). Handelt es sich dabei um Zahlungen an Familienangehörige, stehen sie aG des…
…Entgelt für die Vermietung an die CGesmbH an den Bw heraus gibt und mit der Vereinnahmung des Vergleichsbetrages die Istbesteuerung ausgelöst wird. Bei anderer zivilrechtlicher Würdigung könnte die Zahlung auch im Leistungsaustausch (zB.: Vertragsübernahme durch Bank AG) oder als Entgelt von dritter Seite (Bank hat…
…eingeräumte Recht, Grund und Boden für eine Datenfunkantenne zu nutzen, sind daher von § 107 EStG 1988 erfasst. Nicht erfasst sind Zahlungen im Zusammenhang mit einer Leitungserrichtung, die an Dritte erfolgen, die von der Rechtseinräumung selbst nicht unmittelbar betroffen sind. Das betrifft zB Grundstückseigentümer, die von…
…die Gesellschaft eine solche Wohnung auch für einen Fremden angeschafft hätte. Da die Bw mehrere Wohnungen besitze, die sie vermiete und auch die gegenständliche Wohnung mittlerweile an Dritte vermiete, müsse eine solche Prüfung ergeben, dass der Erwerb der Wohnung ausschließlich durch den Betrieb der Kapitalgesellschaft…
…000, über 1000 Folien immer € 2.500 - wohl mit keinem Dritten so abgeschlossen würde. Zuletzt ist noch anzuführen, dass der UFS bereits bei einem fast identischen Sachverhalt (Zahlungen an Angehörige für die Erstellung von PowerPoint-Folien) in seiner Entscheidung vom 22.05.2012, RV…
…die Beschwerde in diesem Punkt abzuweisen. (Nicht-)Berücksichtigung von Provisionen an Dritte als Betriebsausgaben: Nach Ansicht des Finanzamtes seien die Zahlungen für die in den Honorarnoten angeführten (Hilfs-)Tätigkeiten des Sohnes des Beschwerdeführers als Mitarbeit im Rahmen eines rein familienhaften Verhältnisses anzusehen und daher gemäß…
…die Zahlungen oder eine vertragliche Vereinbarung liegen nicht vor. Auf die Beweisvorsorgepflicht und erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten wird verwiesen. Es wäre dem Interesse der Gleichmäßigkeit der Besteuerung abträglich und nicht sachgerecht, könnte sich jemand bei einem derartigen (ungewöhnlichen) Sachverhalt wie dem behaupteten - Zahlung an Dritte…