…der VO (EG) 883/2004 bestimmt, dass in Falle der Beschäftigung beider Elternteile in verschiedenen Mitgliedsstaaten jener Staat vorrangig zur Zahlung von Familienleistungen verpflichtet ist, der auch Wohnortstaat des Kindes ist. Der andere Beschäftigungsstaat zahlt eine Ausgleichszahlung. Da außer der Hauptwohnsitzmeldung der Bf und ihres…
…883/2004 besagt, dass für die Familienleistungen der Wohnortstaat zuständig ist, wenn gleichzeitig eine Tätigkeit im Wohnortstaat und in einem anderen Mitgliedstaat ausgeübt wird und der wesentliche Teil der Tätigkeit in den Wohnortstaat fällt. Damit wollte das Finanzamt offenkundig zum Ausdruck bringen, dass die Bf…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf.***, Tschechien, über die Beschwerde vom 1. August 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 4. Juli 2023, Ordnungsbegriff: ***OB***, betreffend Rückforderung einer Ausgleichszahlung gemäß Verordnung (EG) 883/2004 (DZ…
…Art 76 der VO, wonach dann, wenn die Familienleistungen in dem einen Mitgliedstaat höher sind als in dem anderen, ein Anspruch auf Gewährung des Differenzbetrages besteht. Der Wohnortstaat der Kinder (Österreich) muss seine Familienleistungen zur Gänze bzw. teilweise bezahlen, wenn es im Beschäftigungsstaat der Eltern…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde der ***1*** ***2*** ***3***, MSc, ***4***, ***5***, Österreich, vom 14.10.2022 gegen den Bescheid des Finanzamts Österreich vom 4.10.2022, mit welchem zu Unrecht bezogene Beträge an Familienbeihilfe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde der ***1*** ***2***, ***3***, ***4***, Ungarn, vom 28.1.2020, eingebracht 29.1.2020, gegen den Bescheid des damaligen Finanzamts Bruck Eisenstadt Oberwart, nunmehr Finanzamt Österreich, 7001 Eisenstadt, Neusiedlerstraße 46…
…bestimmt Art 68 Abs. 1 lit. b der VO(EG) 883/2004 den Wohnortstaat der Kinder als den zuständigen Staat. Da Sie mit Ihrer Tochter in Slowenien leben, ist Slowenien für die Auszahlung der Familienbeihilfe zuständig. Beschwerde vom 25. Jänner 2021 Mit Schreiben vom 25…
…gewährleisten soll, dass die Empfänger von Familienleistungen entweder auf dem Niveau des Wohnsitzstaates oder des Beschäftigungsstaates erhalten-je nachdem, welches das höhere ist. Der Wohnortstaat der Kinder (hier Österreich) muss seine Familienleistungen zu Gänze bzw. teilweise bezahlen, wenn es im Beschäftigungsstaat der Eltern (hier I…
…Feld für ein Ersuchen nach einer medizinischen Prüfung zu einem zurückliegenden Zeitraum vorgesehen ist. Der Hinweis in Feld 4 "Beigabe aller aktuellen sachdienlichen medizinischen Unterlagen" weist den Arzt am Wohnortstaat ausdrücklich zur Beigabe aktueller medizinischer Unterlagen an. Das Formular E407 ist nur für Anträge geeignet…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde der A B, Adresse, Ungarn, vom 20.11.2018 gegen den Abweisungsbescheid des Finanzamts Bruck Eisenstadt Oberwart, 7001 Eisenstadt, Neusiedlerstraße 46, vom 9.11.2018, mit welchem der Antrag vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde des A B C, Adresse_PL, nunmehr Adresse_PL_neu, Polen, vom 2.11.2015, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22, 1220 Wien, Dr. Adolf Schärf…
…der Wanderarbeitnehmerverordnungen sowie davor durch Ausübung einer Beschäftigung in einem Mitgliedstaat in einem Zeitraum, als entweder der Wohnortstaat allein oder beide Staaten noch nicht Mitgliedstaaten der Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums waren, die Wortfolge "erforderlichenfalls ist ein Unterschiedsbetrag in Höhe des darüber hinausgehenden Betrags der…
…Frage 2: Ist Art 7 VO 883/2004, insbesondere dessen Überschrift "Aufhebung von Wohnortklauseln", dahingehend auszulegen, dass er das rechtswirksame Zustandekommen der die Indexierung von Familienleistungen an die Kaufkraftverhältnisse im Wohnortstaat regelnden generellen Normen § 8a Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) 1967, § 33 Abs 3 Ziffer 2 Einkommensteuergesetz (EStG…
…so hat sie mit Ungarn als Wohnortstaat und gegen Mitgliedstaat als Beschäftigungsstaat qua Unionsrecht ebenfalls einen Leistungsanspruch auf die dortigen Familienleistungen erworben. Am von beiden Elternteilen verwirklichten Sachverhalt wären diesfalls drei zuständige Mitgliedstaaten beteiligt, und zwar Ungarn als Wohnortstaat und zwei Mitgliedstaaten als Beschäftigungsstaaten qua…
…ob der Vater oder das Kind in Österreich oder in Slowenien wohnt. Familienleistungen bei zwei Rentenstaaten Die Auffassung des Finanzamts, dass im Fall eines Rentenbezugs auf Grund der Rechtsvorschriften zweier oder mehrerer Staaten der Wohnortstaat des Kindes zur Erbringung von Familienleistungen zuständig ist, ist zutreffend…
…Trapkowski; EuGH 26.11.2009, C-363/08, Romana Slanina). Hat ein Elternteil im Wohnortstaat nach dessen nationalen Recht keinen Anspruch auf Familienleistungen und der andere Elternteil nur im Beschäftigungsstaat Anspruch auf Familienleistungen, liegt kein Anwendungsfall des Art. 68 VO (EG) 883/2004 vor (vgl…
…ist gemäß Art. 6 Abs. 2 VO (EG) Nr. 987/2009 der Wohnortstaat zur vorläufigen Gewährung von Leistungen zuständig. In der am 28.5.2026 im Postweg von der Bf eingebrachten Säumnisbeschwerde wurde beantragt, der Abgabenbehörde, innerhalb einer vom Gericht festzusetzenden Frist, die Entscheidung über…
…Bei Personen, die zugleich mehrere Beschäftigungen in mehreren Mitgliedstaaten ausüben, ist grundsätzlich nur ein Mitgliedstaat zuständig, und zwar der Wohnortstaat dann, wenn in diesem ein wesentlicher Teil der Tätigkeit ausgeübt wird. Ihr Antrag auf Familienleistungen war daher abzuweisen." 4. Dagegen richtet sich die Beschwerde vom…
…dass im Wohnortstaat der Kinder kein Anspruch auf eine Familienleistung besteht. Schulbestätigungen von ***1*** und ***3*** ab dem Schuljahr 2017/2018 - laufend, Kindergartenbetätigung von ***5***, Einkommensnachweis des Gatten ab August 2018 - lfd." Mit 25.8.2024 wurden diverse Unterlagen vorgelegt. Darunter waren auch die Formulare…
…Abs. 2 VO (EG) Nr. 987/2009 der Wohnortstaat zur vorläufigen Gewährung von Leistungen zuständig. Der Wohnort des Kindes befindet sich in Ungarn, weshalb Ungarn bis zum Ende des Meinungsstreites zur vorläufigen Gewährung von Familienleistungen zuständig ist. ACHTUNG: Gegen diese Mitteilung ist keine Beschwerde zulässig…