…war. Nach Ansicht der erkennenden Behörde bedarf es keiner bescheidmäßigen Verwarnung um den Bw. in Zukunft von der Begehung derartiger Finanzvergehen abzuhalten, zumal er sich seit Begehung der Tat im Jahr 2005 wohlverhalten hat. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Salzburg, am 27. Juli 2011
…Es war daher zu Gunsten des Bw. amtswegig der weitere Milderungsgrund des zwischenzeitigen Wohlverhaltens des Bw. im Bezug auf die dem gegenständlichen Finanzstrafverfahren nachfolgenden Voranmeldungszeiträume bei der Strafbemessung durch den unabhängigen Finanzsenat zu berücksichtigen. Nach Aussage seines Verteidigers in der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungssenat…
…Notlage gelegen ist und weiters auch, dass der Milderungsgrund des langen Zurückliegens der Taten bei zwischenzeitigem Wohlverhalten gegeben ist. Demgegenüber blieb nach Ansicht des Berufungssenates der Erschwerungsgrund des oftmaligen Tatentschlusses über einen längeren Tatzeitraum ebenfalls unberücksichtigt. Das vom Bw. vor der Finanzstrafbehörde erster Instanz im…
… 34 Z. 18 StGB für sich, dass einzelne Finanzvergehen bereits vor längerer Zeit begangen worden seien und seither Wohlverhalten zu bejahen sei. Es dürfe nicht übersehen werden, dass der Deliktszeitraum zu Punkt a) des Erkenntnisses mehr als 5 bzw. 4 Jahre zurückliege. Bei entsprechender Berücksichtigung…
…reumütiges Geständnis, das er sofort bei Betretung abgelegt hat, sowie durch die umgehende Abgabenentrichtung die gänzliche Schadensgutmachung. Dazu kommt noch das seit Betretung vom Beschuldigten an den Tag gelegte Wohlverhalten, sohin ausschließlich Faktoren, die einen positiven Einfluss auf die Festsetzung der Strafe haben. Zusätzlich ist…
…ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand nur gering durch die Aufforderung zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung für Mai 2011 entstanden ist. Besonders ist das Wohlverhalten der Bw bezüglich ihrer steuerlichen Verpflichtungen zu berücksichtigen. Sie hat sofort nach Erkennen ihrer Umsatzsteuerpflicht aufgrund der Verringerung der Lieferschwelle auf 35.000 Euro…
…die Restschuld erteilt. Im Anschluss daran wurde vom Gericht die Restschuldbestätigung ausgestellt. Die gerichtlich erklärte Restschuldbefreiung gemäß § 213 IO bewirkt, dass natürliche Personen auf Antrag und nach einer Phase des Wohlverhaltens von ihrer Schuld befreit werden. Neben den Tilgungstatbeständen der BAO (Entrichtung, Nachsicht, Entlassung aus…
…war, kann ein solches konkretes Vorbringen nicht ersetzen, weil es auf ein Wohlverhalten bezüglich der Entrichtung bzw. Abfuhr anderer Abgaben - wie im Übrigen auch auf die sofortige Nachholung der Zahlung - nicht ankommt. Da der Beschwerdeführer die Voraussetzungen für eine Herabsetzung des Säumniszuschlages nicht dargetan hat…
Nach der Aktenlage ist steuerliches Wohlverhalten sowohl des Bf.1 als auch des Verbandes in Bezug auf die Meldung und Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen in nachfolgenden Zeiträumen ersichtlich, die Selbstberechnungsabgaben werden seither bei Fälligkeit gemeldet und entrichtet. Es wurden daher offensichtlich wesentliche Schritte der künftigen Verhinderung…
mittlerweile schon lange Zurückliegen der Taten bei zwischenzeitigem Wohlverhalten, als erschwerend hingegen der oftmalige Tatentschluss über einen längeren Tatzeitraum berücksichtigt wurde. Unter Zugrundelegung dieser Strafbemessungserwägung erscheint die aus dem Spruch ersichtliche Geldstrafe tätergerecht und schuldangemessen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 13. September…
…Es habe ausreichend Zeit bestanden, den Vertreterwechsel zu einem früheren Zeitpunkt und nicht erst am letzten Tag der Frist vorzunehmen. Wenn in der Beschwerde auf das bisherige abgabenrechtliche Wohlverhalten der Bf verwiesen werde, so sei dem zu entgegnen, dass die Bf mit der Meldung gemäß…
…einen abgrenzbaren Zeitraum handelt und davon auszugehen war, dass die Nichtentrichtung auf besondere wirtschaftliche Schwierigkeiten zurückzuführen war, ansonsten Wohlverhalten bei anhaltenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten und bei den Meldungen in den Folgejahren vorliegt. Es liegt keine zu berücksichtigende Vorstrafe mehr vor, die im angefochtenen Straferkenntnis vom 5…
…Buchungen auf dem Steuerkonto der Bf. der letzten sechs Jahre zeigen, dass die beschwerdegegenständliche Zwangsstrafe die erste Zwangsstrafe (Abgabenart "ZO") ist. Dies lässt auf ein regelmäßiges Wohlverhalten der Bf. in Bezug auf die Einhaltung von Fristen schließen. Das Verschulden der Bf. ist daher gering. Nach…
…es unterlassen, jene Gründe zu berücksichtigen, die zu einer niedrigeren Zwangsstrafe geführt hätten. Dabei wäre insbesondere das bisherige abgabenrechtliche Wohlverhalten der Bf, vor allem in Bezug auf die Einhaltung von Fristen sowie das Nichtbestehen allfälliger Abgabennachforderungen, zu beachten gewesen. Die Bf habe die Meldung gemäß §…
…bemessen, wobei als mildernd ihre geständige Verantwortung und der Umstand eines laut Aktenlage zollrechtlichen Wohlverhaltens der Erstbeschuldigten nach dem Einschreiten der Finanzstrafbehörde im August 2014 gewürdigt wurden. Ein ebenfalls als mildernd berücksichtigtes zollrechtliches Wohlverhalten vor den gegenständlichen Finanzstraftaten liegt hingegen wohl nicht wirklich vor, bedenkt…
…bemessen, wobei als mildernd ihre geständige Verantwortung und der Umstand eines laut Aktenlage zollrechtlichen Wohlverhaltens der Erstbeschuldigten nach dem Einschreiten der Finanzstrafbehörde im August 2014 gewürdigt wurden. Ein ebenfalls als mildernd berücksichtigtes zollrechtliches Wohlverhalten vor den gegenständlichen Finanzstraftaten liegt hingegen wohl nicht wirklich vor, bedenkt…
…dass sein weiteres Handeln lediglich aus dem Fokus der finanzstrafbehördlichen Ermittlungen geraten ist, ist im Zweifel zu seinen Gunsten ein nachfolgendes finanzstrafrechtliches Wohlverhalten als Argument zu seinen Gunsten zu vermerken. Aus diesem Grund besteht auch keine Notwendigkeit zur Verhängung einer primären Freiheitsstrafe. Im Ergebnis erweist…
…eine 10 % Schadensgutmachung, erschwerend: der lange Deliktszeitraum. Als Milderungsgrund ist festzuhalten, dass die Taten schon vor einem längeren Zeitraum begangen wurden und sich der Beschuldigte seither wohlverhalten hat. Der Erschwerungsgrund des langen Deliktszeitraumes ist angesichts der Einschränkung der Delikte weggefallen. Die Schadensgutmachung für Abgaben der…
…begangen wurde (siehe Ausführungen zum Bf. 1) und ein Vorteil im Zeitgewinn bei einer verspäteten Zahlung liegt. Nach der Aktenlage ist steuerliches Wohlverhalten des Verbandes im Bezug auf die Meldung und Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen in nachfolgenden Zeiträumen ersichtlich, die Selbstberechnungsabgaben wurden 2018 bei Fälligkeit gemeldet…
…wenn eine Schadensgutmachung erfolgt ist, wenn ein reumütiges Geständnis abgelegt oder zur Wahrheitsfindung wesentlich beigetragen wurde oder die Tat vor längerer Zeit begangen wurde und sich der Täter seither wohlverhalten hat. Die Einkommens- und Vermögensverhältnisse und allfällige Sorgepflichten des Beschuldigten sind bei der Bemessung von…