…den Antrag des Bf, in B, vom 13. Jänner 2014 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der mündlichen Verhandlung am 4. Dezember 2013 gemäß § 308 Bundesabgabenordnung (BAO) zu Recht erkannt: Dem Antrag wird Folge gegeben. Die Berufungsentscheidung des UFS, RV/0686-S/11…
…über die Beschwerde vom 29. Oktober 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 13. August 2020 betreffend Abweisung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 308 BAO bezüglich Vorlagefrist zu den Beschwerdevorentscheidungen vom 2. März 2018 betreffend Feststellungsbescheid Gruppenträger 2013…
…der Kanzlei befindlichen Kopie sei die Erklärung am 2.1.2006 abgeschickt worden. Gleichzeitig wurde die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt. Mit Bescheid vom 14.2.2006 wurde die Behebung der Mängel aufgetragen. Im Antwortschreiben vom 3.3.2006 wurde vom steuerlichen Vertreter festgehalten…
…durch ***4***, ***3***, über die Beschwerde vom 19. Jänner 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 20. Dezember 2022 betreffend Wiedereinsetzung gemäß § 308 BAO zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision…
…Bundesfinanzgerichtes allerdings ohnehin bereits aus der Versäumung der Frist des § 308 Abs 3 BAO. Nach Ansicht der belangten Behörde hat die Beschwerdeführerin den verfahrensgegenständlichen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht innerhalb der in § 308 Abs 3 BAO vorgesehenen Frist von drei Monaten nach…
…vom 1. März 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 1. Februar 2005 betreffend Abweisung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem. § 308 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Am 20.5.2005 brachte der Vertreter des…
…gemäß § 299 Abs. 1 BAO, • Frist für Antrag auf Festsetzung einer Selbstberechnungsabgabe (§ 201 Abs. 2 Z 2 BAO), • Frist zur Stellung eines Wiederaufnahmsantrages (§ 303 Abs. 2 BAO), • Fristen zur Stellung eines Wiedereinsetzungsantrages (§ 308 Abs. 3 BAO, § 309 BAO), • Zahlungsfristen (zB Fälligkeitsfrist gemäß § 210 Abs. 1…
…Abgabenbehörde eingelangt ist, sodass die Rechtzeitigkeit der Beschwerde fraglich sei. Am 17.10.2025 habe die Beschwerdeführerin einen Antrag auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Beschwerdefrist eingebracht, der mit Bescheid der belangten Behörde vom 14.11.2025 als verspätet zurückgewiesen worden sei, weil die Beschwerdeführerin…
…Lazarettgasse 29 Tür 12, 1090 Wien gegen den Bescheid des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 28. Jänner 2026 über die Abweisung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 7. Mai 2026 sowie der fortgesetzten mündlichen Verhandlung am…
…8010 Graz, über die Beschwerde vom 9. Februar 2026 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 9. Jänner 2026 betreffend Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem. § 308 BAO hinsichtlich der Frist zur Erstattung einer Meldung nach § 13 Abs 1 UmgrStG nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung…
…Kanzleikraft in einer Stresssituation durch übersenden der ordentlichen Revision an den falschen Adressaten übersteigt in ihrer Gesamtheit nicht den Grad eines minderen Versehens. Die Frist für den Wiedereinsetzungsantrag von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses mit 14.04.2026 wird mit der heutigen Einbringung gewahrt…
…FinStrG) über die Beschwerde der Beschuldigten vom 15. Jänner 2026 gegen den Bescheid des Zollamtes Österreich als Abgabenbehörde vom 11. Dezember 2025, mit dem ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vom 19. November 2025 gemäß § 167 Abs. 1 und 2 FinStrG abgewiesen wurde…
…Vertreter***, über die Beschwerde vom 30. November 2021, gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 15. November 2021 betreffend des Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 308 BAO hinsichtlich Feststellung der Einkünfte nach § 188 BAO für das Jahr 2019, Steuernummer ***BF1StNr1***, nach Durchführung…
…nicht um ein von außen einwirkendes Ereignis, das jegliche Einflussmöglichkeit genommen hätte. Die Wiedereinsetzung wurde erst am 18.10.2021 beantragt, also viele Monate nach Einreichung der Erklärung am 15.01.2021 und Bescheiderlassung am 20.01.2021. In dieser Zeit hätte der Fehler bei…
…über die Beschwerde vom 21. Oktober 2025 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 17. Oktober 2025, mit dem der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand betreffend die Beschwerdefrist abgewiesen wurde, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet…
…Wien, über die Beschwerde vom 29. August 2019 gegen den Finanzamt Wien 2/20/21/22 vom 22. Juli 2019 betreffend Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 308 Abs 1 BAO nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 19. Dezember 2025 zu Recht erkannt: I. Der…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Mit Antrag vom 5. August 2023 brachte der BF einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 308 BAO betreffend die Meldefrist des § 8 EU-MPfG ein. Er sei als Intermediär verpflichtet…
…Fischerstiege 9, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 17. Februar 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 28. November 2024 betreffend Abweisung des Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 308 BAO, Steuernummer ***BF1StNr1***, nach Abhaltung einer mündlichen Verhandlung am 18. Juni 2025…
… 167 Abs. 1 FinStrG: Gegen die Versäumung einer Frist oder einer mündlichen Verhandlung ist auf Antrag des Beschuldigten oder der Nebenbeteiligten eines anhängigen oder abgeschlossenen Finanzstrafverfahrens die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn der Antragsteller durch die Versäumung einen Rechtsnachteil erleidet und glaubhaft…
…Beschwerde vom 1. Dezember 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 25. Oktober 2022, Ordnungsbegriff: ***OB***, betreffend Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 308 BAO (Versäumung der Beschwerdefrist) zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses…