…BAO iVm. § 303 Abs. 1 lit. a BAO) hätten diese Wiederaufnahmeverfügungen schon deshalb nicht mit Recht gestützt werden können, weil sie bereits in den Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2005 bis 2007 die zur Anspruchsüberprüfung der damals geltend gemachten außergewöhnlichen Belastungen iSd. § 34 Abs. 8 EStG…
…2010", die der Bw. nach zweitinstanzlichen Ermittlungsergebnissen an einem datumsmäßig nicht mehr genau feststellbar gewesenen Tag Ende September 2010 zugegangen sind. Ausfertigungen von den "Wiederaufnahmeverfügungen für Einkommensteuer 2005, 2006 und 2007 vom 31. August 2010" waren dieser Finanzamtssendung nicht beigeschlossen und sind der Bw. nach…
…sind die von den "Wiederaufnahmeverfügungen für Einkommensteuer 2005, 2006 und 2007 vom 31. August 2010" betroffen gewesenen ursprünglichen Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2005, 2006 und 2007 vom 3. Mai 2007, 19. Oktober 2007 bzw. 20. Oktober 2008 mangels wirksamer Erlassung dieser Wiederaufnahmeverfügungen im Rechtsbestand verblieben.…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 7. August 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 13. Juli 2011 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer für 2006 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die RichterinRi betreffend den Wiederaufnahmeantrag des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vom 13. Mai 2022 in Bezug auf das Erkenntnis BFG vom 30. März 2021, Zahl RV/Zahl1/2021, auf Grund des Straferkenntnisses der belangten Behörde, Magistrat der Stadt Wien, vom 19…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen den Bf., vertreten durch Dr. S. Gessler Ges.m.b. h. Steuerberatungsgesellschaft, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 23. November 2000 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. über die Eingabe des Bf., Wien, vom 22. März 2019, beschlossen: Die Eingabe wird hinsichtlich des Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens GZ. RV/7500058/2017 als unbegründet abgewiesen; soweit sie sich auf den Antrag auf Nachsicht bezieht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. A in der Beschwerdesache des VN NN, Str 19, 9999 H, vertreten durch die D Steuerberatungs gmbH, E Straße 41, PlZl F, gegen den Bescheid des Finanzamtes F über die Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen den Bf., vertreten durch Dipl.-Vw. Dr. Wilfried Plank - Dr. Manfred Kasper, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 30. November 2000 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. R.M. gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung, Gruppe Gebühren und Verkehrsteuern, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. A in der Beschwerdesache B, vertreten durch die C gmbH, XX, gegen den Bescheid des Finanzamts D mit Ausfertigungsdatum 14.05.2013 über die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend die Einkommensteuer 2007 zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter AAA in der Beschwerdesache des Herrn Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz – Stadt vom 28. Februar 2011, betreffend die Abweisung des Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Einkommensteuer 2005, zu Recht erkannt: Die…
Aignerstraße 10 5026 Salzburg-Aigen www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Johann Tamsweg Zell am See vom 21.05.2012 betreffend Wiederaufnahme des…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat über den Antrag der Frau N.N., Adresse1, vom 26.3.2016 gerichtet an den Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6, Referat Parkometerabgabe und Abgabenstrafsachen, auf Wiederaufnahme des mit Berufungsbescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 20.2.2013, GZ: UVS-********, abgeschlossenen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch Kittl & Co Wirtschaftstreuhand KG, 5020 Salzburg, Kaiser-Karl-Straße 3, vom 1. Juni 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 4. Mai 2012 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer 2008 entschieden…
In diesem Zusammenhang ist auch die Judikatur des Bundesfinanzgerichtes vom 7.5.2019, RV/7101420/2019, zu erwähnen, die im Zusammenhang mit Wiederaufnahmen von Amts wegen über die herrschende Meinung hinaus grundsätzlich in Zweifel zieht, dass - ähnlich wie im gegenständlichen Fall - im Fall einer ersten…
Bescheid Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Linz 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen H wegen Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs.1 lit.a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über dessen Antrag vom 18. August 2009 auf Wiederaufnahme des beim Finanzamt…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Dr. Alfred Sorger, 8010 Graz, Steyrergasse 89, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO hinsichtlich Umsatzsteuer für das Jahr 2004 entschieden: Der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der EK, gegen den die Wiederaufnahme des das Jahr 1999 betreffenden Einkommensteuerverfahrens zurückweisenden Bescheid des Finanzamtes für den 9., 18., und 19. Bezirk und Klosterneuburg vom 9. Februar 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 1. Oktober 2019, eingebracht mit Mail vom 3. Oktober 2019, gegen den Bescheid des Magistrats der Stadt Wien vom 2. September 2019, zugestellt…