…Wertberichtigung der Forderungen der Bw. gegen die C-Kft zum Bilanzstichtag 31. Dezember 1996 vorgelegen sind. Die Nichtanerkennung der Abschreibung der geleisteten Anzahlung in Höhe von S 680.594,94 (€ 49.460,76) wegen Uneinbringlichkeit durch die BP ist daher zu Recht erfolgt. Forderungswertberichtigung…
…dass die von Seiten der Bw. zu erwerbenden Forderungen gegenüber der PSH AG entsprechend vermindert würden. Dies fand offensichtlich in der Wertberichtigung ihren Niederschlag. Die Beantwortung dieser Frage erfolgte trotz meiner Überzeugung, dass 2002 nicht mehr geprüft werden durfte (Begründung Verjährung). Die weiteren Abschreibungen (WB…
…nicht unterstellen könnte, bezog sich auf die zu Anlaufverlusten ergangene Judikatur und führte die steigende Umsatztätigkeit der Tochtergesellschaft an, die dagegen spreche, dass es sich um eine Fehlmaßnahme gehandelt habe. Zum Berufungspunkt der Wertberichtigung zu Forderungen an verbundene Unternehmen führte das Finanzamt aus, solche seien…
…als zu Recht anerkannt. Am 16.2.2001 wurde der deutschen Firma von EF trotz des Urteiles des OLG I in einem Vergleichsgespräch ein Angebot zur Zahlung von S 3,000.000,- unterbreitet. In den Bilanzen der Firma X- GmbH erfolgten folgende Wertberichtigungen zu Forderungen…
…Wertberichtigungen zu Forderungen in Höhe von ATS 2,250.000,00 im Jahr 1996 und in Höhe von ATS 750.000,00 im Jahr 1998 liegen aus bereits angeführten Gründen Betriebsausgaben im Sinne des § 4 Abs. 4 EStG 1988 vor. Insgesamt ist daher spruchgemäß zu…
…erwartenden Forderungsausfall auf einem Interimskonto im Soll zu erfassen oder einfachheitshalber bei der Berechnung des Delkredere vom dubiosen Forderungsbetrag ohne Umsatzsteuer auszugehen. Beispiel: Eine dubiose Forderung von 100.000 S zuzüglich 20.000 S Umsatzsteuer = 120.000 S ist zur Hälfte wertzuberichtigen; diese Wertberichtigung…
…31.12.1995 scheint nun anstatt der Forderung Gx*** U*** eine Forderung Ip.**** Invest & Trade SA mit einem Betrag von ATS 111.208.121,86 auf sowie Wertberichtigungen zu Forderungen von rund ATS 33,5 Mio (Die Forderung wurde mit ATS 4.277.235,46…
…der im Übrigen auch die Beschwerdeführerin nicht entgegentritt. Die Feststellungen zu den weiteren finanziellen Unterstützungsleistungen der ***A GmbH*** für die ***B*** GmbH sowie zur Wertberichtigung und Verrechnung von Forderungen gründen sich auf die im Schreiben der belangten Behörde vom 15.4.2024 auszugsweise wiedergegebenen Konten…
…die Position Wertberichtigungen zu Forderungen hinsichtlich der Jahre 1989 bis 1994 aufzugliedern. Weiters wurde eine Betriebsprüfung hinsichtlich der Jahre 1991 bis 1995 angeordnet. Von dieser wurden u.a. die folgenden Forderungen, die bereits zu 100% wertberichtigt waren ausgebucht und die Wertberichtigungen in gleicher Höhe korrigiert…
…mit ATS 4,650.000,00 aktiviert. Auf der Passivseite waren unter den "Sonstigen Verbindlichkeiten" Wertberichtigungen zu Forderungen mit dem Betrag von ATS 4,649.998,00 angesetzt sowie die Position "Haftung ***A-GmbH***" mit ATS 4,650.000,00. Die Gewinn- und Verlustrechnung im…
…somit in diesem Punkt nicht gefolgt werden. TZ 07 Wertberichtigung zu Kundenforderungen 2004 Der Berufungswerber begehrt eine Wertberichtigung der offenen Kundenforderungen zum 31.12:2005 in Höhe von 50%. Er behauptet dazu, die offenen Forderungen würden laufend überwacht und das Mahnwesen sei in den letzten…
…selbst mit wirtschaftlichen Problemen zu kämpfen hatten. Viele von ihnen hatten zu hohe wirtschaftliche Erwartungen und konnten dann die Mieten nicht mehr be- zahlen oder wurden überhaupt zahlungsunfähig. In der Bilanz 2007 sind nach wie vor Euro 155.600,00 als Wertberichtigungen zu Forderungen ausgewiesen. …
…bzw. "Unternehmensbeteiligungen" angeführt. Dass auch tatsächlich keine anderen Tätigkeiten ausgeführt worden seien, lasse sich aus den Gewinn- und Verlustrechnungen ablesen. Darin seien hauptsächlich Wertberichtigungen zu Forderungen, Beteiligungsabschreibungen, Rechts- und Beratungskosten sowie Zinsen enthalten. Dass der Aufbau einer internationalen Vertriebsstruktur ohne Einsatz von Personal vonstattengehen sollte…
…EStG Forderungen ertragswirksam abgeschrieben werden, wenn ihr Teilwert (und damit ihre Werthaltigkeit) nicht dem Buchwert entspricht. Diese Teilwertabschreibung ist grundsätzlich auch als Sonderbetriebsausgabe im Bereich der Mitunternehmerschaften zulässig. Voraussetzung für diese Teilwertabschreibung ist jedoch, dass der abschreibende Unternehmer die fehlende Werthaltigkeit nachweist. Wertberichtigungen zu Forderungen…
…auch echte Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungsposten und Wertberichtigungen zu Forderungen umfassen. Dabei sehe § 81i Abs. 1 VAG vor, dass versicherungstechnische Rückstellungen insoweit zu bilden seien, wie dies nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sei, um die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtung aus den Versicherungsverträgen zu gewährleisten. Das dabei anzuwendende…
…die Bw. aus, dass keine verdeckte Ausschüttung vorliege, demnach keine Kapitalertragsteuer vorzuschreiben sei und in beiden Jahren die Wertberichtigungen zu Forderungen als Aufwand anzuerkennen seien. Sie wies weiters darauf hin, dass gegen den Aufhebungsbescheid der Finanzlandesdirektion eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof erhoben worden sei. Der…
…Teil auch echte Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungsposten und Wertberichtigungen zu Forderungen. Dabei sehe § 81i Abs. 1 VAG vor, dass versicherungstechnische Rückstellungen insoweit zu bilden seien, wie dies nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sei, um die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen zu gewährleisten. Das dabei anzuwendende…
…Teil auch echte Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungsposten und Wertberichtigungen zu Forderungen. Dabei sehe § 81i Abs. 1 VAG vor, dass versicherungstechnische Rückstellungen insoweit zu bilden seien, wie dies nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sei, um die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen zu gewährleisten. Das dabei anzuwendende…
…auch echte Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungsposten und Wertberichtigungen zu Forderungen umfassen. Dabei sehe § 81i Abs. 1 VAG vor, dass versicherungstechnische Rückstellungen insoweit zu bilden seien, wie dies nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sei, um die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtung aus den Versicherungsverträgen zu gewährleisten. Das dabei anzuwendende…
…auch echte Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungsposten und Wertberichtigungen zu Forderungen umfassen. Dabei sehe § 81i Abs. 1 VAG vor, dass versicherungstechnische Rückstellungen insoweit zu bilden seien, wie dies nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sei, um die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtung aus den Versicherungsverträgen zu gewährleisten. Das dabei anzuwendende…