…der einjährigen Nutzung zu bewerten. Der Verwaltungsgerichtshof vertritt jedoch in ständiger Judikatur die Rechtsansicht, dass der Wert eines Nutzungsrechtes an einem Wirtschaftsgut nicht größer als der steuerliche Wert der genutzten Wirtschaftsgüter sein kann (erstmals im Erkenntnis vom 2.3.1972, 929/71, 19.9.2001…
…des Grundstückes, an welchem dieses Nutzungsrecht eingeräumt wurde, übersteigen. Es gilt nämlich bei Zuwendungen, dass der Wert eines Nutzungsrechtes nicht den für die Schenkungssteuer maßgeblichen Wert des Nutzungsgegenstandes übersteigen darf. Da bei Grundstücken der für die Schenkungssteuer maßgebliche Wert der dreifache Einheitswert ist, darf ein…
…Als Bemessungsgrundlage wurde dabei der Kapitalwert des Wohnrechtes (abzüglich des Entgeltes) herangezogen. Dagegen richtet sich die Berufung mit folgender Begründung: Der Wert eines Nutzungsrechtes dürfe nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht höher sein als der Wert des genutzten Wirtschaftsgutes selbst. Gegenständlich sei vom Hälfteanteil auszugehen…
…an einer Nutzfläche von lediglich rund 80 m², ergeben. Es kann daher im Gegenstandsfalle - im Hinblick auf die betriebene Fremdenpension - ohne nähere Überprüfung dem Finanzamt auch nicht entgegen getreten werden, wenn der Bemessung maximal der anteilige (hälftige) dreifache Einheitswert der Liegenschaft als Wert des Nutzungsrechtes…
…wenn ein Vertragsteil bereits eine Verpflichtung im Voraus erfüllt hat, z.B. wie im vorliegenden Fall eine Vorauszahlung auf das Nutzungsentgelt geleistet hat. Ein solcher Fall der Bewertung eines Nutzungsrechtes bei geleisteter Vorauszahlung liegt im Gegenstande vor. Der Wert wurde von der Wohnbauvereinigung mit €…
…der Barwertfaktor mit 15,730905 und im Ergebnis der Barwert des Wohnrechtes mit € 76.367,25 (siehe Beilage). Gemäß der ständige Judikatur des VwGH darf der Wert eines Nutzungsrechtes nicht größer sein als der steuerliche Wert des genutzten Wirtschaftsgutes selbst (Fellner,a.a.O.,…
…der Bewertung eines Nutzungsrechtes der Höhe nach mit dem dreifachen Einheitswert nicht den Bestimmungen des ersten Teiles des Bewertungsgesetzes entsprechen (vgl. UFSW 09.01.2007, RV/0567-W/05). In vorliegendem Fall hat das Finanzamt daher zu Recht die Grunderwerbsteuer vom gemeinen Wert der Gegenleistung…
…Da der VwGH im Erbschaftssteuerrecht die Meinung vertrete, dass der Wert eines Nutzungsrechtes nicht höher sein kann als der Wert des Wirtschaftsgutes selbst, werde der Wert des Fruchtgenussrechtes mit dem Dreifachen des Einheitswertes der Liegenschaft begrenzt. Nach der BFH- und VwGH-Rechtsprechung vermögen nach der…
…legen war. In der dagegen erhobenen Berufung wurde eingewendet, der Wert eines Nutzungsrechtes könne nie höher sein als der steuerliche Wert des genutzten Wirtschaftsgutes und wurde auf die bezughabende Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes und Literatur verwiesen. Der Einheitswert des gegenständlichen Einfamilienhauses betrage € 39.970,06…
…nur der Wert des Wohnrechtes auf diese Art ermittelt wurde. Der im Wege der Schätzung herangezogene Wert nach dem Richtwertgesetz kann daher der Besteuerung zugrundegelegt werden. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes darf der Wert eines Nutzungsrechtes nicht höher sein als der (steuerliche) Wert des…
…dass nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes der Wert eines Nutzungsrechtes nicht höher sein kann als der steuerliche Wert des genutzten Wirtschaftsgutes selbst. Ein Nutzungsrecht an einer Wohnung kann also höchstens mit dem auf die Wohnung entfallenden Anteil am (dreifachen) Einheitswert in die Erbschaftssteuerbemessungsgrundlage einfließen…
…z.B. Wohnung) mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen. Der nach § 16 BewG ermittelte Wert eines Nutzungsrechtes an einer Wohnung darf für den Bereich des ErbStG nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH vom 2.3.1972, 929/71, vom 27.5.1999, 96…
…Auffassung des VwGH der Wert des Nutzungsrechtes nicht größer sein als der steuerliche Wert des genutzten Wirtschaftsgutes selbst (VwGH 17.5.2001, 98/16/0311 und VwGH 19.9.2001, 2001/16/0100). Die Fruchtnießung ist gem. § 509 ABGB das Recht, eine fremde Sache mit…
…und vom 19. September 2001, 2001/16/0100) der Wert eines Nutzungsrechtes nicht größer sein kann als der steuerliche Wert (hier der dreifache Einheitswert) des genutzten Wirtschaftsgutes selbst. Die Schenkungssteuer ist - wie bereits oben ausgeführt - im Sinne der Tatbestände des § 3 Abs. 1 ErbStG vom…
…und vom 19. September 2001, 2001/16/0100) der Wert eines Nutzungsrechtes nicht größer sein kann als der steuerliche Wert (hier der dreifache Einheitswert) des genutzten Wirtschaftsgutes selbst. Die Schenkungssteuer ist - wie bereits oben ausgeführt - im Sinne der Tatbestände des § 3 Abs. 1 ErbStG vom…
…Liegenschaft in einer kleinen Gemeinde des Bezirkes Murau befindet, der nach dem Immobilien-Preisspiegel generell geringere Mieten aufweist, und unter Berücksichtigung des eingeschränkten Umfanges des Wohnungsrechtes noch als realistisch angesehen werden. Der Verwaltungsgerichtshof hat mehrfach ausgesprochen, dass der Wert eines Nutzungsrechtes an einem Wirtschaftsgut nicht…
…Liegenschaft in einer kleinen Gemeinde des Bezirkes Murau befindet, der nach dem Immobilien-Preisspiegel generell geringere Mieten aufweist, und unter Berücksichtigung des eingeschränkten Umfanges des Wohnungsrechtes noch als realistisch angesehen werden. Der Verwaltungsgerichtshof hat mehrfach ausgesprochen, dass der Wert eines Nutzungsrechtes an einem Wirtschaftsgut nicht…
…vom 23.02.2006 verwiesen werde. Zutreffend sei zwar, dass nach ständiger Rechtsprechung des VwGH der Wert eines Nutzungsrechtes an einem Wirtschaftsgut nicht größer sein kann als der steuerliche Wert des genutzten Wirtschaftsgutes selbst. Diese Rechtsprechung sei aber im Zusammenhang mit der unentgeltlichen Einräumung von…
…und somit der Wert des Schenkungsgegenstandes vermindert. Diesem Umstand hat das Finanzamt dadurch Rechnung getragen, dass zunächst der Kapitalwert des Wohnrechtes für unbestimmte Dauer ermittelt wurde. Nach Auffassung des VwGH kann allerdings der Wert eines Nutzungsrechtes nicht größer sein als der steuerliche Wert des genutzten…
…Einräumung eines Vollrechtes (unbelastetes Eigentum). Der Wert eines Nutzungsrechtes eines Wirtschaftsgutes würde höher bemessen als dessen steuerlicher Wert selbst. Einer solchen Auslegung sei der VwGH in Erkenntnissen zum Erbschaftssteuergesetz entgegengetreten.Die Grunderwerbsteuer müsse daher nach dem dreifachen Einheitswert bemessen werden. Außerdem sei der Wert des…