…1988, sondern wohl schon mit dem Ankauf der Grundlagen für den Weinbaubetrieb (1979 oder 1980) beginne, blieben die negativen Ergebnisse ab dem ersten Streitjahr 1987 selbst bei Anerkennung eines Anlaufzeitraumes von höchstens fünf Kalenderjahren von den steuerlichen Auswirkungen der Beurteilung als Liebhaberei keinesfalls verschont. 3…
…von Liebhaberei nach den für die Streitjahre 1993 bis 1996 anzuwendenden Bestimmungen der L-VO II nicht zu verneinen wäre (gesetzt des Fall, es läge ernsthafte Betriebseröffnungsabsicht des Bw nachweislich oder glaubhaft vor), ergibt sich für den UFS zweifelsfrei. Da die Verluste nicht als Voraufwendungen…
…Berufung ein und führte aus: "Die Berufung richtet sich gegen die Nichtanerkennung eines einheitlichen land- und forstwirtschaftlichen Betriebes unter Annahme der Liebhaberei." Weinbaubetrieb: "Unter dieser Tz. behandelt die Betriebsprüfung sowohl den von ihr als solchen bezeichneten Weinbaubetrieb, als auch den verpachteten Betrieb und meint dazu…
…Ausgaben-Rechnungen iVm der fehlenden Prognoserechnung erwiesen, dass der Bw. seinen Weinbaubetrieb nicht als Erwerbsquelle konzipiert hat. Werbungskostenüberschüsse verursachende, in vergleichbaren Betrieben nicht eintretende und daher die Liebhabereivermutung widerlegende, "besondere Umstände" liegen nicht vor: Für den Bw. ist insb. der Traktorankauf die Ursache für die…
…Berufung ein und führte aus: "Die Berufung richtet sich gegen die Nichtanerkennung eines einheitlichen land- und forstwirtschaftlichen Betriebes unter Annahme der Liebhaberei." Weinbaubetrieb: "Unter dieser Tz. behandelt die Betriebsprüfung sowohl den von ihr als solchen bezeichneten Weinbaubetrieb, als auch den verpachteten Betrieb und meint dazu…
…Deshalb gehören auch so genannte Liebhabereibetriebe (Voluptuarbesitz) zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen (dieses gilt, im Gegensatz zum gärtnerischen Vermögen, auch für das Weinbauvermögen). Die Grundstücke 1 wurden zum Bewertungsstichtag land- und forstwirtschaftlich (weinbaumäßig) verwendet, weshalb eine Zurechnung dieser Grundstücke als Weinbaubetrieb zum land- und forstwirtschaftlichen…
…Der größte Teil an Vorsteuern sei für die Errichtung des Gebäudes, welches als Wirtschaftsgebäude deklariert worden sei, in Abzug gebracht worden. Die geltend gemachten Vorsteuern für den Weinbaubetrieb würden nur eine untergeordnete Rolle spielen. Aufgrund dessen sei die Einstufung für das Vorliegen einer Liebhaberei gem. …
…Betätigung (Art des Vertriebs, der Vermarktung und der Werbung des Weines, nebenberufliche Ausübung, fehlende Ausbildung) den Weinbaubetrieb des Bf. als Liebhaberei im Sinne des § 1 Abs. 2 LVO beurteilt und zur Begründung des Neuerungstatbestandes die im Zuge der Betriebsprüfung festgestellten Tatsachen herangezogen. Allerdings wurde keine…
…Berufungsverhandlung. Zur Begründung der Abänderungsanträge führte die Bw sodann aus: " Die umsatz- wie ertragsteuerliche Qualifizierung der Vermietung von Wohnraum als Liebhaberei lässt die im Laufe des Prüfungsverfahrens und der Schlussbesprechung erhobenen Einwendungen vollständig unberücksichtigt. Insbesondere hat sich das Finanzamt mit der vorgelegten Prognoserechnung nur unvollständig…
…Cafe in Wien, Weine des Weinbaubetriebes desBw erhältlich, Es ist richtig, dass sich auf der Liegenschaft S kein Weingarten befindet. Dieses Objekt dient der Lagerung der Weine im Keller. Rechtliche Würdigung Die Berufung wendet sich gegen die vorläufige Qualifikation als Liebhaberei. Im gegenständlichen Fall liegen…
…2008 eine Treu und Glauben-Auskunft, u. a. mit der Stellungnahme, dass als Beurteilungseinheit für eine Liebhabereibeurteilung das einzelne Miethaus, bzw. die einzelne Eigentumswohnung anzusehen ist sowie dass der Veräußerungs-, Aufgabe- oder Liquidationsgewinn diesbezüglich in das Gesamtergebnis einzubeziehen ist, auch wenn das Verhalten des Steuerpflichtigen…
…Diese Schlussfolgerung hat zur Konsequenz, dass die Einnahmen und Ausgaben dem jeweiligen Betrieb direkt zuzuordnen sind. Weinbaubetrieb (Einkunftsquelle oder Liebhaberei?) Hinsichtlich des durch die Betriebsprüfung als Liebhaberei qualifizierten Weinbaubetriebes hat der Senat darüber zu befinden, ob dieser objektiv gesehen in einem absehbaren Zeitraum einen Gesamtüberschuss…
…Beim Bundesfinanzgericht sind mehrere Verfahren zur Frage, ob von Mitgliedern der Familie N***** ("Weingut N*****") vier Weinbaubetriebe als eigenständige Unternehmer (Steuerpflichtige) in Form von drei Gesellschaften nach bürgerlichem Recht (GesBR) und einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) - so die jeweiligen Beschwerdeführer Dipl.-Ing. Christine N****…
…5) Nicht als gewerbliche oder berufliche Tätigkeit gilt 1. die von Funktionären im Sinne des § 29 Z 4 des Einkommensteuergesetzes 1988 in Wahrnehmung ihrer Funktionen ausgeübte Tätigkeit; 2. eine Tätigkeit, die auf Dauer gesehen Gewinne oder Einnahmenüberschüsse nicht erwarten läßt (Liebhaberei). (6) Als Unternehmer gilt…
…2016/13/0031) bei der Ausübung der Tätigkeit eines Weinbaubetriebes kann unter diesen Umständen nicht die Rede sein, weshalb in den Beschwerdejahren nicht von einer unternehmerischen Tätigkeit auszugehen ist. Es liegt daher gemäß § 6 LVO auch umsatzsteuerlich Liebhaberei vor und war die Beschwerde auch btr…
…Deshalb gehören auch so genannte Liebhabereibetriebe (Voluptuarbesitz) zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen. Wie aus den dargestellten Erwägungen zu den Rechtsgrundlagen bzw. Rechtswirkungen des angefochtenen Wertfortschreibungsbescheides hervorgeht, haben hier Überlegungen aus dem Blickwinkel Voluptuarbesitz keinen Raum. Die Berufung gegen den Feststellungsbescheid war daher als unbegründet abzuweisen. …
…Deshalb gehören auch so genannte Liebhabereibetriebe (Voluptuarbesitz) zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen. Wie aus den dargestellten Erwägungen zu den Rechtsgrundlagen bzw. Rechtswirkungen des angefochtenen Wertfortschreibungsbescheides hervorgeht, haben hier Überlegungen aus dem Blickwinkel Voluptuarbesitz keinen Raum. Die Berufung gegen den Feststellungsbescheid war daher als unbegründet abzuweisen. …
…I***** KG aus Land- und Forstwirtschaft und keine Einkünfte des Johann und der Herty I***** als Gesellschafter festgestellt wurden. Die gesonderte Begründung zu diesen Bescheiden führt aus: Der Weinbaubetrieb - Rebanlagen wurde mit 1.1.2004 an die Reben I***** KG unbefristet verpachtet. Eine Betriebsaufgabe wurde…
…Deshalb gehören auch so genannte Liebhabereibetriebe (Voluptuarbesitz) zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen. Wie aus den dargestellten Erwägungen zu den Rechtsgrundlagen bzw. Rechtswirkungen des angefochtenen Wertfortschreibungsbescheides hervorgeht, haben hier Überlegungen aus dem Blickwinkel Voluptuarbesitz keinen Raum. Die Berufung gegen den Feststellungsbescheid war daher als unbegründet abzuweisen. …
…Voluptuarbesitz (Liebhabereibetrieb) und dem landwirtschaftlichen Betrieb, dem eine nachhaltige Ertragsfähigkeit zu kommt, fremd ist. Deshalb gehören auch so genannte Liebhabereibetriebe (Voluptuarbesitz) nach dem Bewertungsgesetz zum landwirtschaftlichen Vermögen. Die Zurechnungsfortschreibung setzt die Änderung der steuerlichen Zurechnung des Bewertungsgegenstandes voraus. Die Eigentumsverhältnisse an dem gegenständlichen Weinbaubetrieb haben…