…vom 31. Dezember 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Steyr vom 8. November 2006 betreffend Umsatzsteuer 2004 und 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin war als Warenpräsentatorin tätig. Sie verzichtete auf die Kleinunternehmerbefreiung. Für das Jahr 2004 erklärte sie Umsätze…
…kurzer Zeit aufgegeben, da eine Gewinnerzielung nicht möglich sei. Die Tätigkeit als Warenpräsentatorin sei deshalb als steuerrechtliche Liebhaberei eingestuft worden und der erklärte Verlust aus Gewerbebetrieb nicht anerkannt worden. Mit Schreiben vom 1. September 2000 wurde gegen diesen Bescheid berufen und wurde ausgeführt. Das A…
…zu keiner Konkurrenzierung unter den Beraterinnen komme. Dies sei im Übrigen ein wesentlicher Unterschied zu so genannten "Schneeballsystemen", bei denen der Unternehmenserfolg auf einer möglichst hohen Anzahl von Warenpräsentatoren aufbaue und im Wesentlichen nur der Freundes-, Bekannten- und Verwandtenkreis "abgegrast" würde. Eine Art "Schneeballsystemeffekt" würde…
…angesetzt worden. Dazu werde eine ergänzende Begründung zum Bescheid gefordert. Der Bw. habe bis zuletzt über die Gewerbeberechtigung als Warenpräsentator und als Versicherungsvermittler/Agent verfügt, nachdem er mit 28. Dezember 2004 die damit obsolete Berechtigung als Geschäftsvermittler von Bausparverträgen für beendet erklärt hatte. Am Umfang…
…sich gezeigt, dass diese aus mehreren Gründen für eine Trafik dieser Größe unzweckmäßig seien, so beispielsweise aus dem Grund einer verkaufsfördernden Warenpräsentation. Unter diesem Aspekt sei die Anschaffung zu einem weitaus überhöhten Preis erfolgt. Als Nachweis für den Wert der Einrichtungsgegenstände legte der Bw. ein…
…September 2005 seine Tätigkeit der "Warenpräsentation unter ständiger Betrauung seitens eines Auftragsgebers". Er erklärte in den berufungsgegenständlichen Jahren 2005 bis 2009 folgende Ergebnisse: | Jahr | Erlöse aus Provisionen (Euro) | Verlust (Euro) | 2005 | 582,78 | -7.163,91 | 2006 |…
…3400 | 2012 | 5500 | 2000 | 3500 Mit Berufungsvorentscheidungen vom 9. Juni 2008 wurde die obige Berufung vom Finanzamt inhaltlich abgewiesen und zur Begründung ausgeführt: "Da ihre nebenberufliche Tätigkeit als Warenpräsentator objektiv gesehen auf Dauer ungeeignet ist einen Gesamtgewinn bzw. Gewinne zu erzielen…
…wurden vom Finanzamt vorläufig erlassen. In der Niederschrift vom 31. Juli 2008 (vom Abgabepflichtigen nicht unterzeichnet) über die Nachschau gemäß § 144 BAO beim Berufungswerber wird festgehalten: "Die Tätigkeit als Warenpräsentator führte im Zeitraum 2001 bis 2007 zu einem Gesamtverlust von 13.751.48 €. Gem. …
…WK Salzburg, betr. Warenpräsentation anlässlich der Fachgruppentagung am 23.10.2004 im Pinzgau 22.07.2004 - Schriftverkehr mit Fa. Ub**** betr. E****-Prospekt 11.10.2005 - Angebot an Herrn Vn**** 05.12.2005 - AR an Herrn Vn**** Neben obigen als Beispiele im Detail angeführten Schriftstücke…
…Mail vom 03.03.2011 Folgendes an: "Ende 2008 hat sich die Tätigkeit der F KG wesentlich geändert. Ab 2009 wurde anstatt der Warenpräsentation ein Warenhandel mit geändertem Arbeits- und Mitteleinsatz betrieben. Dementsprechend wurden Gewinn- und Verlustbeteiligungen sowie die Substanzbeteiligungen der Gesellschafter angepasst. Es wurde…
…mit Kunden, 4.3 Beschwerde und Reklamation; 5. Servicebereich Kasse: 5.1 Kassieren, 5.2 Kassenabrechnung; 6. Marketinggrundlagen 6.1 Werbemaßnahmen, 6.2 Warenpräsentation, 6.3 Kundenservice, 6.4 Preisbildung; 7. Warenwirtschaft: 7.1 Grundlagen der Warenwirtschaft, 7.2 Bestandskontrolle, 7.3 Wareneingang, Warenlagerung; 8…
…könne, die Kundenakquisition und Warenpräsentation von seinen persönlichen Wohnräumen aus vorzunehmen. Es werde daher die ersatzlose Aufhebung des angefochtenen Bescheides vom 10 Oktober 2011 und die Erstattung der für 1-12/2010 geltend gemachten Vorsteuern begehrt. In der Folge erließ das Finanzamt am 27. Dezember…
…Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Bw. erzielte in den Streitjahren Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit als Bürgermeister sowie Einkünfte aus Gewerbebetrieb als Warenpräsentator. Für den Zeitraum 2000 bis 2004 fand eine Außenprüfung statt, wobei unter anderem die im Rahmen der Einkünfte aus Gewerbebetrieb für…
…12. September 2005 wurde durch die Amtspartei folgender Ergänzungsvorhalt an Bw. abgefertigt: Es werde ersucht, folgende Fragen zu beantworten bzw. Unterlagen einzureichen: - Vertrag mit dem Auftraggeber (Warenpräsentation) - Würde ein Gebietsschutz vorliegen? - Könne dieser Subvertreter beschäftigen? - Müsse der Berufungswerber Schulungen und Vorführmaterial auf eigenen Kosten erwerben…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 4, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen HS, Warenpräsentator, geb. 31. Oktober 1963, L, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 5. August 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes…
…Am 16. Dezember 2005 erhob der Abgabepflichtige fristgerecht Berufung gegen den Bescheid vom 30. November 2005 betreffend Abweisung eines Antrages auf Veranlagung der Umsatzsteuer für das Jahr 2004. Bei der A-Warenpräsentationstätigkeit handle es sich um keine Betätigung iSd § 1 Abs. 2 LVO, sondern es…
…"in der Zeit vom BEGINN-DV bis Ende-DV-Ö im Unternehmen als Kassierin tätig. Ihr waren folgende Hauptaufgaben übertragen: Kassatätigkeit, Produkt- und Warenpräsentation, Kundenservice. Vorgelegt wurde eine Abrechnung über die Auszahlung einer Urlaubsersatzleistung für 14 Tage (laut Abgabeninformationssystem für die Zeit vom ZEITANGABE in…
…fertiggestellt und laut Mietanbot vom 10.1.2010 an den Ehemann der Bf für den Betrieb seiner Drogerie vermietet. Dort befindet sich die für Kunden zugängliche Warenpräsentation. Die Bf hatte in den Streitjahren die Räumlichkeiten des Kellers (Lager 42,4 m² sowie Stiegenhaus 17,1…
…Marke & Image", "Verkauf & Kommunikation", "Preis & Kalkulation" sowie "Warenpräsentation". Entgegen der abgabenbehördlichen Auffassung stellen die dargelegten Thematiken der besuchten Veranstaltungen derart zielgerichtet auf das Berufsbild der Beschwerdeführerin ab, dass diese nicht der privaten Lebensführung zuzuordnen sind. Der Beschwerdeführerin unterliefen bei der Berechnung obig geltend gemachter Reisekosten…
…wurde auch auf den Artikel "Lustbarkeitsabgaben (Vergnügungssteuer) - steuerbefreite Wirtschaftswerbung, abrufbar auf der Homepage des Städtebundes verwiesen, der eine Steuerpflicht der "X****" aus dem Gesichtspunkt heraus unmöglich mache, dass sich die Veranstaltung ja als Wirtschaftswerbung (Warenpräsentation, Werbeeffekt, Umsatzerzielung) darstelle. Der Artikel führt aus, dass z.B…