…sei die Kapitalertragsteuer derjenigen Gesellschaft vorzuschreiben, an der der Gesellschafter (natürliche Person) unmittelbar beteiligt sei und zwar auch dann, wenn er Geschäftsführer der vorteilsgewährenden Gesellschaft sei (VwGH 14.12.2005, 2002/13/0022). Das sei im gegenständlichen Fall - wie auch im Rahmen der Betriebsprüfung dargestellt…
…Betriebskosten). Allerdings stellt das Zurverfügungstellen einer Wohnung (eines Hauses) an den Geschäftsführer eine unmittelbare Vorteilsgewährung an diesen dar und somit eine verdeckte Ausschüttung. Tz. 19 Aufwendungen H ***3*** (vA): Gemäß den genannten gesetzlichen Bestimmungen dürfen die für die private Lebensführung aufgewendeten Aufwendungen nicht abgezogen werden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Peter Waldhauser in der Beschwerdesache BGMBH, S, über die Beschwerde vom 27.08.2014 gegen die Bescheide des Finanzamtes Spittal Villach vom 24.07.2014, betreffend Körperschaftsteuer 2010 und 2011 sowie die Haftungs- und…
…lässt sich aus den Buchhaltungsdaten ersehen und wurde im ergänzenden Sachverständigengutachten vom 01.08.2017 (Tz 20-22) auch festgestellt. Nach Ansicht des Gerichts vermag diese Aussage daher die Vorteilsgewährungsabsicht der Bf. an den Gesellschafter ***Geser 3*** nicht zu stützen. Dass der Ankauf der Wohnungen…
…das Erkenntnis vom 22. Juli 2015 betreffend Körperschaftsteuer 2008 und 2009 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes auf. Das Bundesfinanzgericht habe dem Erfordernis einer subjektiven, auf Vorteilsgewährung gerichteten Willensentscheidung, die aus den Umständen erschließbar sein kann, keine Beachtung geschenkt und keine Feststellungen dazu getroffen. Auch bei der…
…Bundesfinanzgericht glaubwürdig dar, dass man auf Seiten der GmbH vom Bestehen einer Rückzahlungsverpflichtung ausgegangen ist und daher keine Vorteilsgewährungsabsicht hinsichtlich der Kreditrückzahlungen der GmbH in den Streitjahren vorgelegen hat. Von einer verdeckten Ausschüttung wäre erst dann (aber nicht rückwirkend für die Streitjahre) auszugehen, wenn es…
…eine Eigentums- oder Nahebeziehung zu einer Körperschaft vorliegt, - das objektive Tatbild der Bereicherung des Anteilsinhabers zu Lasten der Körperschaft und - das subjektive Tatbild einer auf Vorteilsgewährung gerichteten Willensentscheidung verwirklicht ist. Die bP ist wesentlich beteiligter Gesellschafter und Geschäftsführer der V-GmbH und der A-GmbH…
…dem Geschäftsführer HH einen Vermögensvorteil zugewendet hat, nämlich die Bezahlung diverser Kosten und im Anschluss daran ein Verzicht auf Rückzahlung der Verbindlichkeiten, den sie einem fremden Dritten versagt hätte. In dieser Vorteilsgewährung, durch den Forderungsverzicht der Bw. wird von der Betriebsprüfung eine verdeckte Ausschüttung im…
Zusätzlich wird vorgebracht, dass von der Firma MM Kassabelege August 2001 im Gesamtbetrag von 1.050.000,00 S vorgelegt wurden, die einen Geldfluss von der Bw. dokumentieren, die keinen Niederschlag in den Kassaaufzeichnungen anlässlich der Überprüfung gefunden hätten. Zu diesen Sachverhalten wird wie folgt…
…Fall ist der Geschäftsführer der Bw. ident mit dem Inhaber der Einzelfirma. Für das Vorliegen einer verdeckten Ausschüttung reicht es aus, wenn objektive Gesichtspunkte vorliegen, die auf eine subjektive Vorteilsgewährungsabsicht schließen lassen (vgl. VwGH 6.2.1990, 89/14/0034). Diese Absicht ist schlüssig aus…
…objektiven Tatseite im Bezug auf die erstinstanzlich der Bestrafung zugrunde gelegte fahrlässige Abgabenverkürzung an Kapitalertragsteuer Mai bis Dezember 2001 und Jänner bis Dezember 2002 zu überprüfen. Die Zugrundelegung einer verdeckten Gewinnausschüttung setzt eine Vorteilsgewährung der Gesellschaft an den Gesellschafter oder diesen nahe stehenden Personen voraus…
…nach nicht umittelbar als Einkommensverteilung erkennbar sind und ihre Ursache in den gesellschaftsrechtlichen Beziehungen haben. Subjektive Voraussetzung für eine verdeckte Gewinnausschüttung ist eine auf Vorteilsgewährung gerichtete Willensentscheidung der Körperschaft, wobei sich die Absicht der Vorteilsgewährung auch schlüssig aus den Umständen des betreffenden Falles ergeben kann…
…war. Es wird angenommen, dass der Gatte reiner Geschäftsführer und nicht Gesellschafter ist und dass keine wie immer geartete Nahebeziehung zu den Gesellschaftern besteht. Eine verdeckte Ausschüttung setzt begriffsnotwendig eine Vorteilsgewährung an den Gesellschafter der Körperschaft voraus ( KStR 2001 Rz 773 ). Da kein Gesellschaftsverhältnis vorliegt…
…diesbezüglichen Ausführungen in der Literatur (Wiesner/Schneider/Spanbauer/Kohler, KStG 1988 § 8 Rz 17) sowie in der ständigen Rechtsprechung des VwGH. Als Voraussetzung für das Vorliegen einer vGA müsse eine auf Vorteilsgewährung gerichtete subjektive Willensentscheidung der Kapitalgesellschaft gegeben sein (zB VwGH 23.11.1977, 410…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Thomas Neuber und die weiteren Mitglieder Hofrat Ing. Dr. Walter Faberski, Michael Haim und Christian Franz im Beisein der Schriftführerin FOI Ingrid Pavlik am 17. Dezember 2003 über die Berufungen der Bw., vertreten durch Finconsult…
Berichtigungen wurde vom Finanzamt bzw. vom Betriebsprüfer laut Stellungnahmen vom 23. Juni 2003 bzw. 11. Juni 2003 kein Einwand erhoben. Mit weiterem Vorhalt vom 9. September 2003 wurden der Bw. unter Hinweis auf die Eingabe betreffend lohnabhängige Abgaben vom 19. November 2002 vorgehalten, dass sie…
…des Verwaltungsgerichtshofes vom 20. März 1974, 1157/72). Hiezu ist gemäß Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 23. November 1977, 410, 618/77 ein auf Vorteilsgewährung gerichteter Willensentschluss der Körperschaft erforderlich, welcher gemäß Erkenntnissen des Verwaltungsgerichtshofes vom 14. September 1979, 1264/78, bzw. vom 10. Dezember 1985…
…herangezogen und überweist im September 2009 einen Betrag von 360.000 Euro und wird im Gegenzug durch die Bank von der Haftung zur Gänze entlassen. Fragestellung Die Haftungsübernahme der X-GmbH zugunsten ihres Gesellschafters A wird als Vorteilsgewährung an den Gesellschafter als verdeckte Ausschüttung gewürdigt…
…Vorstellungen der am Leistungsaustausch Beteiligten; daher sind sowohl die Bewertung der Zuwendung durch den Empfänger, als auch ein allfälliges Fehlen der Absicht der Vorteilsgewährung durch den Leistenden ohne Belang. Zur zeitlichen Erfassung siehe Rz 4601 ff. Rz 4010: Nicht entscheidend ist, ob auf die Einnahme…
…Sachverständigen vorgenommen worden. Somit könne niemals eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegen, da keine subjektive Absicht einer Vorteilszuwendung an Gesellschafter vorgelegen habe. Eine ausdrücklich auf die Vorteilsgewährung gerichtete Willensentscheidung (subjektives Element) sei Voraussetzung, um eine verdeckte Gewinnausschüttung annehmen zu können. Die Bw vermisse eine Begründung, worin die…