…Gesellschafter in Deutschland ansässig, dann sind alle Gesellschafter berechtigt, unter Verwendung des Vordruckes ZS-D2 eine Herabsetzung der österreichischen Kapitalertragsteuer von 25% auf 15% im Rückerstattungsweg zu beantragen. Zuständig für das Rückerstattungsverfahren ist seit 1.1.2000 das Finanzamt Eisenstadt. Nach der Durchführungsverordnung BGBl. Nr…
…der geltenden Rechtslage einem 22%igen KESt-Abzug unterworfen werden. Die Entlastung wird im Rückerstattungsweg auf dem Vordruck ZS-D2 geltend zu machen sein. Die Vordrucke können jedoch erst nach Inkrafttreten des Änderungsabkommens aufgelegt werden, da darin eine Bezugnahme auf die Publikation im Bundesgesetzblatt erforderlich…
…der Ansässigkeitsbescheinigung (Vordruck ZS-D1) in Österreich KESt-frei ausgezahlt werden kann; die Gewinnausschüttungen an die beiden mit je 16,67% beteiligten deutschen Staatsbürger unterliegen der 22-prozentigen KESt, die jedoch gemäß Art. 10a DBA-Deutschland im Rückerstattungsweg auf 15% herabzusetzen ist (Vordruck ZS-D2).…
…Antragsteller ein Beförderungsmittel angekreuzt, dann ist im Grundlagenbescheid auch über das sonstige Übersiedlungsgut abzusprechen. Diese Erklärung ist nicht erforderlich für Übersiedlungen nach einer anderen Rechtsgrundlage als der ZBefrVO, dh. für andere Verfahrenszusatzcodes als C01. Ist der Vordruck nicht vom Antragsteller unterschrieben, hat er keinerlei Funktion.
…nur die besonderen Basisanforderungen für die Verwendung von Vordrucken in Papierform. Werden die Förmlichkeiten für das Versandverfahren durch den Austausch von EDI-Nachrichten erfüllt, so finden die Anmerkungen in dieser Anlage Anwendung, sofern in den Anlagen C2 und D2 nichts anderes angegeben ist. In einigen…
5.10. Formular "CAD FORM ONE" (Ministerium für Zivilluftfahrt - Hongkong) [Grafik]
5.2. Formular "FAA Form 8130-3" (US-Luftfahrtbundesamt) [Grafik]
5. Muster der Bescheinigungen 5.1 Formular "EASA-Formblatt 1" (Gemeinsame Luftfahrtbehörden - Europa) [Grafik]
5.7. Formular "CASA FORM 1" (Behörde für die Sicherheit der Zivilluftfahrt - Australien) [Grafik]
5.8. Formular "Form 18" (Japanische Zivilluftfahrtbehörde) [Grafik]
5.14. Formular "DAAO Form 21-18" (Generaldirektion für Zivilluftfahrt - Indonesien) [Grafik]
5.12. Formular "CAAC Form AAC-038" (Zivilluftfahrtbehörde Chinas) [Grafik]
Anhang 33-05 Muster für Verfahrensübernahmeerklärung zur Mitteilung über die erfolgte Geltendmachung des Anspruchs gegenüber dem bürgenden Verband in dem Mitgliedstaat, in dem die Zollschuld im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA entstanden ist Briefkopf der Zentralstelle des zweiten Mitgliedstaats, der den Anspruch erhebt Empfänger…
5.6. Formular "SHGM FORM 1" (Generaldirektion für Zivilluftfahrt - Türkei) [Grafik]
…nbsp; Hinweise zu Seite 1: Der Vordruck ist zur Verwendung für alle in Kapitel 11 behandelten Fälle vorgesehen und wird bei persönlichen Privilegien entweder vom Begünstigten oder in seinem Namen von einer besonderen Stelle der Internationalen Organisation ausgefüllt. Wird die Eingangsabgabenbefreiung für ein Kraftfahrzeug beantragt…
5.11. Formular "CAA FORM 8110-3" (Zivilluftfahrtbehörde Neuseelands) [Grafik]
5.15. Formular "CAAP FORM 1" (Zivilluftfahrtbehörde der Philippinen) [Grafik]
5.17. Formular "AW FORM 1" (Allgemeine Zivilluftfahrtbehörde - Vereinigte Arabische Emirate) [Grafik]
… Anhang 10AT Muster für das Nachprüfungsersuchen TC21 [Grafik] Anhang 10AU Muster für das Nachprüfungsersuchen TC21A [Grafik] Anhang 10AV derzeit frei Anhang 10AW NATO-Vordruck 302 CD [Grafik] [Grafik] Anhang 10AX "Anhang 72-01 und 72.02" Verfahren im Postverkehr [Grafik]  …
11. Vordrucke 11.1. Mustervordrucke der Anhänge der EU-Verordnungen | Anhang Nr. | Gegenstand | Verordnung | 33-03 | Mitteilung an den bürgenden Verband | UZK-DA | 33-04 | Berechnungsvordruck | UZK-DA | 33-05 | Verfahrensübernahmeerklärung | UZK-DA…