…Verbesserung ergeben hat, sei die Bw nach wie vor erwerbsunfähig. Dies lasse sich auch weiters durch die Tatsache belegen, dass die Bw eine Vollwaisenrente seitens der Pensionsversicherungsanstalt bezieht. Voraussetzung für diese Pension sei, dass eine Person in Folge Krankheit oder Gebrechen erwerbsunfähig ist. Diese Voraussetzung…
…Familienbeihilfe. Gemäß § 5 Abs. 1 FLAG bleiben Waisenpensionen bei der Einkommensanrechnung unberücksichtigt..." Über die Berufung wurde erwogen: Folgender Sachverhalt steht fest. Die Bw. ist Vollwaise. Sie ist am 27.4.1966 geboren. Sie war auf Grund ihrer seit Geburt bestehenden Erkrankung nie berufstätig. Die Bw…
…wurde: Voraussetzung für den Anspruch auf Familienbeihilfe nach § 6 Abs. 2 lit. d FLAG 1967 ist es (unter anderem), dass der Vollwaise wegen dieser Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Aus dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 8. April 1987, Zl…
…bestünde kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Im vorliegenden Fall läge eine gänzliche Kostendeckung durch Land und Bund vor. In dem gegen die Berufungsvorentscheidung eingebrachten Vorlageantrag wird Folgendes ausgeführt: Da der Bw. Vollwaise im Sinne des FLAG 1967 sei, richte sich sein Beihilfenanspruch nicht nach § 6 Abs…
…Gemäß § 6 Abs. 2 lit. d Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) in der bis 30. Juni 2011 gültigen Fassung haben volljährige Vollwaisen und ihnen gleichgestellte Kinder, die wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 27. Lebensjahres…
…haben Kinder, deren Eltern ihnen nicht überwiegend Unterhalt leisten und die sich nicht auf Kosten der Jugendwohlfahrtspflege oder der Sozialhilfe in Heimerziehung befinden, unter denselben Voraussetzungen unter denen eine Vollwaise Anspruch auf Familienbeihilfe hat (Abs. 1 - 3). Volljährige Vollwaisen haben gemäß § 6 Abs. 2 lit…
…weil die Bestimmung des § 6 Abs.5 FLAG 1967 auf eine Gleichstellung von Kindern, deren Eltern ihnen nicht überwiegend Unterhalt leisten, mit Vollwaisen, für die niemand unterhaltspflichtig ist und die deshalb einen eigenen Anspruch auf Familienbeihilfe haben, abziele. Der Gesetzgeber wolle mit dieser Bestimmung in…
…allerdings nur für Zeiträume, für die die Familienbeihilfe noch nicht bezogen wurde. Der Verzicht kann widerrufen werden. § 6 FLAG 1967 lautet auszugsweise: (2) Volljährige Vollwaisen haben Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn auf sie die Voraussetzungen des Abs. 1 lit. a bis c zutreffen und wenn sie…
…überweise er monatlich circa 200 US-Dollar an die beiden Kinder seines Bruders, der vor Jahren mit seiner Frau tödlich verunglückt sei. Die Kinder seien seither Vollwaisen. Ihre Großeltern (außer seiner Mutter) lebten nicht mehr, sodass er als nächster Angehöriger für ihren Unterhalt - soweit es…
…wenn sie vor Vollendung des 24. Lebensjahres einmalig in der Dauer von acht bis zwölf Monaten eine freiwillige praktische Hilfstätigkeit bei einer von einem gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrtspflege zugewiesenen Einsatzstelle im Inland ausgeübt haben; Vollwaisen, die eine in § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 genannte Einrichtung…
…auf Gewährung der Familienbeihilfe ab Mai 2000 mit folgender Begründung ab: "Gemäß § 6 Abs. 2 lit.d FLAG 1967 haben volljährige Vollwaisen Anspruch auf (erhöhte) Familienbeihilfe, wenn wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 27…
…ist der Anspruch auf den Bezug der Familienbeihilfe durch § 6 Abs 5 FLAG 1967 einem Kind, das weder im Haushalt der Eltern wohnt noch von diesen überwiegend Unterhalt erhält und auch nicht Vollwaise ist, nur eingeräumt, wenn dem Kind zivilrechtlich noch ein Unterhaltsanspruch gegen die…
…Finanzsenat zu Entscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 6 Abs. 2 lit. d Familienlastenausgleichsgesetz 1967 haben volljährige Vollwaisen Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn auf sie die Voraussetzungen des Abs. 1 lit. a bis c zutreffen und wenn sie wegen einer vor Vollendung des 21…
…unter denselben Voraussetzungen Anspruch auf Familienbeihilfe, unter denen eine Vollwaise Anspruch auf Familienbeihilfe hat (Abs 1 bis 3). Da die Eltern bzw konkret der Vater der Bf ihren Unterhalt überwiegend bezahlt, hat die Bf keinen Eigenanspruch auf Familienbeihilfe und ist daher die Beschwerde abzuweisen. Das…
…wenn sie vor Vollendung des 24. Lebensjahres einmalig in der Dauer von acht bis zwölf Monaten eine freiwillige praktische Hilfstätigkeit bei einer von einem gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrtspflege zugewiesenen Einsatzstelle im Inland ausgeübt haben; Vollwaisen, die eine in § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 genannte Einrichtung…
…auf Kosten der Jugendwohlfahrtspflege oder der Sozialhilfe in Heimerziehung befinden, haben unter denselben Voraussetzungen Anspruch auf Familienbeihilfe, unter denen eine Vollwaise Anspruch auf Familienbeihilfe hat (Abs. 1 bis 3)." Sachverhaltsmäßig steht Folgendes fest: Die Tochter der Bf. hat jedenfalls ab Juli 2012 mit der Bf…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde der Mag. ***1*** ***2*** ***3***, ***4***, ***6***, vom 24.9.2019, beim Finanzamt eingelangt am 4.10.2019, gegen den Bescheid des damaligen Finanzamts Wien 2/20/21/22, nunmehr…
…wenn sie vor Vollendung des 24. Lebensjahres einmalig in der Dauer von acht bis zwölf Monaten eine freiwillige praktische Hilfstätigkeit bei einer von einem gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrtspflege zugewiesenen Einsatzstelle im Inland ausgeübt haben; Vollwaisen, die eine in § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 genannte Einrichtung…
…nach Abs. 1 Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, hinaus um ein weiteres Semester oder um ein weiteres Ausbildungsjahr, bei einem vor Erreichung der Altersgrenze begonnenem Studium infolge der COVID-19-Krise, c) für volljährige Vollwaisen, die eine Berufsausbildung beginnen oder fortsetzen möchten (Abs. 1 lit. c…
d) für volljährige Vollwaisen, die eine in § 3 des Studienförderungsgesetzes genannte Einrichtung besuchen möchten (Abs. 1 lit. c bis f), abweichend von lit. a über die Altersgrenze und die Studiendauer, für die nach Abs. 1 Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, hinaus um ein Semester oder um…