…Die Abgrenzungsfrage stellt sich in erster Linie bei den Finanzierungs-Leasingverträgen. Diese ersetzen die herkömmliche Form der Investitionsfinanzierung. Die Finanzierungs-Leasingverträge sind entweder Vollamortisationsverträge (Full-Pay-Out-Leasing), dh. während der Mietdauer (= Grundmietzeit) hat der Leasingnehmer für die Investitionskosten und einen Gewinn des Leasinggebers…
6.8 Rechnungsabgrenzungsposten 6.8.1 Allgemeines Rz 2395: Rechnungsabgrenzungsposten dienen dazu, Einnahmen und Ausgaben jenem Wirtschaftsjahr zuzuordnen, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Der Anwendungsbereich besteht vor allem in Zusammenhang mit (schwebenden) Dauerschuldverhältnissen, also zeitraumbezogenen Schuldverhältnissen vor ihrer vollständigen Erfüllung. Rz 2396: Demgegenüber versteht man…
Ein Leasingnehmer wird nach Überzeugung des Unabhängigen Finanzsenates im Rahmen von Vollamortisationsverträgen nicht bereit sein, während der Grundmietzeit den vollen Kaufpreis zuzüglich Zinsen für das Leasinggut zu bezahlen, wenn nicht in irgendeiner Form Einvernehmen darüber besteht, dass er das Leasinggut danach um einen wirtschaftlich nicht…
…die Zurechnung eines Leasingfahrzeuges zum Leasinggeber bzw. zum Leasingnehmer beeinflusst (siehe dazu Rz 135 ff). Bei einem Vollamortisationsvertrag ist das Erfordernis, dass die Grundmietzeit mindestens 40% der Nutzungsdauer betragen muss (siehe Rz 135 ff) an der Mindestnutzungsdauer zu messen. Handelt es sich beim Leasinggut um…
…den vertraglichen Vereinbarungen mit den Leasinggesellschaften sei ableitbar, dass es sich bei der "sale and lease back" - Maßnahme und eine reine Finanzierungsmaßnahme handle. Bei sämtlichen Verträgen handle es sich um Vollamortisationsverträge, wobei die Leasingvertragslaufzeit (Grundmietzeit) unter der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer liege, jedoch "Übereinkommen" mit den Leasinggesellschaften…
…aaO, 345). Die Kautionszahlungen können bei entsprechender Vertragsgestaltung die Höhe des kalkulierten Restwertes erreichen. Die vom Leasingnehmer aufgewendeten Zahlungen können dann gleich hoch sein wie die Leasingraten eines Vollamortisationsvertrages. Am Ende der Grundmietzeit hat der Leasingnehmer in der Regel die Möglichkeit, das Leasinggut gegen Rückgewährung…
…Grundmietzeit betrug zwischen 30% und 50% und sprach daher auch diese Tatsache gegen eine Zurechnung an die Leasingnehmerin. Nach der Rechtsprechung erfolgt im Fall eines Vollamortisationsvertrages eine Zurechnung zum Leasingnehmer nur dann, wenn die Mietdauer (mindestens) der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer entspricht (vgl VwGH 29.6.1995…
…auch Stoll § 24, 294). Dies gilt auch dann, wenn die Leasingraten in ihrer Summe dem üblichen Kaufpreis des Gegenstandes entsprechen. b) Die Leasingdauer entspricht bei allen Leasinggütern den Regeln des Vollamortisationsvertrages, d.h. die Grundmietzeit entspricht annähernd der Nutzungsdauer. c) "Andienungsrecht" nicht explizit vereinbart; aber…
…Der gesetzlich vorgeschriebenen Nutzungsdauer von 8 Jahren für Personenkraftwagen stehe eine Leasingvertragsdauer (Grundmietzeit) von 4 Jahren gegenüber, wobei es sich bei den vorliegenden Leasingverträgen um Vollamortisationsverträge handle. Hieraus resultiere zwangsläufig im Jahr des Ablaufes der Grundmietzeit ein Verlust in Höhe der Differenz zwischen dem Buchwert…
…der geleasten Wirtschaftsgüter im Sinne der Rz 136 ff EStR gelte. Bei den strittigen Leasingverträgen hinsichtlich der Wirtschaftsgüter "LKW DAF samt Aufbau" und "Telefonanlage" handle es sich in beiden Fällen um so genannte Vollamortisationsverträge. So etwa sei bei der in Streit stehenden Telefonanlage die Grundmietzeit…
…Die Anschaffungen wurden als laufender Leasingaufwand verbucht. Die Leasingverträge wurden als Vollamortisationsverträge (Full-Pay-Out-Leasing) abgeschlossen. Die Firma V hat die Verfügungsmacht über diese Fahrzeuge und nutzt diese als wirtschaftlicher Eigentümer zur Erzielung von Einkünften. Die Wirtschaftsgüter sind aufgrund der Vertragsgestaltung dem Leasingnehmer der…
…die in den ESt-Richtlinien ersichtlich sind: Zurechnungsfall des Vollamortisationsvertrages (RZ 136ff EStR) Zurechnung beim Leasingnehmer in den Fällen der RZ 137ff EStR Sale and lease back RZ 147ff EStR Daraus folgend ergibt sich die steuerliche Konsequenz: Einstufung als Kreditvertrag aus folgenden Gründen: Für Maschinen…
…vorlagen. Während diese beiden Fahrzeuge mittels Kreditfinanzierung angeschafft worden waren, hatte die Bw. die restlichen sieben LKW geleast. Der Prüfer ging bei den Leasingverhältnissen von einem Finanzierungsleasing mit Vollamortisationsverträgen aus, durch welche die Bw. kein wirtschaftliches Eigentum an den betreffenden Wirtschaftsgütern erlangt habe. Die Bw…
…Ende der Leasingdauer an die Leasinggeberin zurückzustellen. Nebenabreden habe es weder in mündlicher noch schriftlicher Form gegeben. Es seien Vollamortisationsverträge vereinbart worden, bei welchen durch die Leasingraten in der Grundmietzeit die vollständigen Investitionskosten der Leasinggeberin "fast vollständig" abgedeckt würden. Sowohl das zivilrechtliche als auch das…
…Teilamortisationsvertrag mit einer Grundmietzeit von 20 Jahren. Das Verhältnis unkündbare Grundmietzeit zu betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer (40 Jahre) betrage 50% und liege innerhalb der von Rechtsprechung und Literatur geforderten Grenzen für Leasingverträge. De facto handle es sich aber um einen Vollamortisationsvertrag. Die Leasingnehmerin habe umfangreiche Verpflichtungen übernommen…
…bei der 'sale and lease back' - Maßnahme und eine reine Finanzierungsmaßnahme handelte, ist auch aus den vertraglichen Vereinbarungen mit den Leasinggesellschaften ableitbar. Bei sämtlichen Verträgen handelt es sich um Vollamortisationsverträge, wobei die Leasingvertragslaufzeit (Grundmietzeit) unter der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer liegt, jedoch "Übereinkommen" mit den Leasinggesellschaften bestehen…
…bei der 'sale and lease back' - Maßnahme und eine reine Finanzierungsmaßnahme handelte, ist auch aus den vertraglichen Vereinbarungen mit den Leasinggesellschaften ableitbar. Bei sämtlichen Verträgen handelt es sich um Vollamortisationsverträge, wobei die Leasingvertragslaufzeit (Grundmietzeit) unter der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer liegt, jedoch "Übereinkommen" mit den Leasinggesellschaften bestehen…
…Leasingtätigkeit war ein Gesamtgewinn bzw. Gesamtüberschuss von vornherein auszuschließen. Bei den als Vollamortisationsverträge (bzw. in einem einzigen Fall als Teilamortisationsvertrag) mit Andienungsrecht gestalteten Mobilienleasingverträgen wurden die Leasinggüter mit Ende der Vertragslaufzeiten an die Leasinggesellschaften um einen wirtschaftlich nicht ausschlaggebenden Betrag bzw. den vereinbarten Restwert verkauft…
…gewählten Bewirtschaftungsart der Leasingtätigkeit war ein Gesamtgewinn von vornherein auszuschließen. Bei den als Vollamortisationsverträge mit Andienungsrecht gestalteten Mobilienleasingverträgen wurden die Leasinggüter mit Ende der Vertragslaufzeiten an die Leasinggesellschaften um einen wirtschaftlich nicht ausschlaggebenden Betrag verkauft. Da die Anschaffung der Leasinggüter überwiegend fremdfinanziert wurde und die…
…hat. Bei der gewählten Bewirtschaftungsart der Leasingtätigkeit war ein Gesamtgewinn von vornherein auszuschließen. Bei den als Vollamortisationsverträge (bzw. in einem einzigen Fall als Teilamortisationsvertrag) mit Andienungsrecht gestalteten Mobilienleasingverträgen wurden die Leasinggüter mit Ende der Vertragslaufzeiten an die Leasinggesellschaften um einen wirtschaftlich nicht ausschlaggebenden Betrag bzw…