…EStG 1988) die Bilanz zu berichtigen. Vorher kommt ggf. eine Rückstellung in Betracht. 6.9.4 Besserungsverpflichtungen Rz 2452: Bei Besserungsverpflichtungen handelt es sich um zunächst erlassene oder gestundete Verbindlichkeiten, die bei Eintritt gewisser vereinbarter Voraussetzungen (anteilig) wieder aufleben bzw. zu tilgen sind (zB bei…
…den Übergeber bezüglich dieser Verbindlichkeit schad- und klaglos zu halten. Nach dem Inhalt des Vertrages erklären die Übernehmer bezüglich des Darlehens des Landes Niederösterreich in das Schuldverhältnis anstelle der Übergeberin einzutreten und dieses zur schuldscheingemäßen Selbst- und Alleinzahlung unter Schad- und Klagloshaltung der Übergeberin zu…
…Sachkapitals (Wirtschaftsgüter iSd § 27 EStG 1988). Unbeachtlich ist die Häufigkeit des Zuflusses (laufende oder nicht laufende Entrichtung). Da unter Fremden von der Verzinslichkeit von Forderungen auszugehen ist, stellen Einkünfte aus der Einlösung bzw. Realisierung von Forderungen stets Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen dar. Dies gilt unabhängig…
…ab April 2002 war einer der Söhne der Vermieters Geschäftsführer der Bw) entwickelten Grundsätze die fehlende Schriftlichkeit des Vertrages, die fehlende Besicherung des hingegebenen Betrages in Millionenhöhe, die fehlende Verzinslichkeit, sowie die nicht vorhandenen, jeden Zweifel ausschließenden Angaben über die Höhe und Fälligkeit der Tilgungsraten…
…2018/15/0097; vgl Ritz/Koran7 § 303 BAO Rz 21). Solche Tatsachen sind zB das Unterbleiben einer Vereinbarung über die Verzinslichkeit oder über einen allfälligen Vorteilsausgleich (vgl VwGH 20.11.1996, 96/15/0015, betreffend verdeckte Gewinnausschüttung). Maßgebend ist, ob der Abgabenbehörde in dem wiederaufzunehmenden…
…war, die Rechtslage verkannt." Mit unserer Rechtsmeinung, dass es sich bei Besserungsvereinbarungen um aufschiebend bedingte Verbindlichkeiten handelt, irren wir daher ganz eindeutig nicht - so wie dies von der Finanzverwaltung festgehalten wird. In diesem Zusammenhang darf auch noch die Entscheidung des UFSG vom 22.11.2007…
…Abs. 1 BewG sind Kapitalforderungen und Schulden mit den Nennwert anzusetzen, sofern nicht besondere Umstände einen höheren oder niedrigeren Wert begründen. Außergewöhnlich geringe Verzinslichkeit und lange Laufzeit seien Gründe, nach denen von der Bewertung mit dem Nennwert abgewichen werden kann (VwGH vom 12. Oktober 1989…
…Gesellschafterdarlehen von Anfang an und kontinuierlich verzinst und damit sowohl den Fremdkapitalcharakter, als auch die Verzinslichkeit ebenso nach außen hin durch die jeweils gesonderten Ausweise in den Jahresabschlüssen eindeutig dokumentiert wie kommuniziert. Was die Rückzahlbarkeit betreffe, so seien ähnliche Vereinbarungen (Überziehungsrahmen bzw revolvierende Kredite, sogenannte…
…steigen werde". Auch hier sei mit keinem Wort davon die Rede, dass die Überleitung des "ßu" in ein "ßv" nur bei Verzinslichkeit des Fremdkapitals stattzufinden hätte. Zur für die Überleitung des "ßu" in ein "ßv" anzuwendenden Formel, -ßu = ßu + ßu x [(1-s) x…
…Im Jahr 2013 habe das ***17*** Finanzamt überprüft, ob Schenkungen oder Fremdkapital (an die ***1***) vorliegen würden. Dort seien in den Bilanzen immer noch die Verbindlichkeiten ausgewiesen. Mittlerweile sei ein Konkursverfahren eingeleitet worden, doch bis 2014 habe die Beschwerdeführerin_1 immer noch Bilanzbestätigungen erhalten. Die…
…Forderungen des Umlaufvermögens sind idR mit dem Nennwert (Anschaffungskosten) anzusetzen. Ergibt sich am Bilanzstichtag ein niedrigerer Vergleichswert, so ist eine Abschreibung vorzunehmen. Faktoren, die das Ausmaß der Wertberichtigung im Wesentlichen beeinflussen, sind die Einbringlichkeit und die Verzinslichkeit (vgl. Zib/Dellinger, Unternehmensgesetzbuch Großkommentar, 1. Aufl. 2013…
…Gesellschaft § 27 Abs. 3 und 6 EStG 1988. Entscheidend ist, ob ein Wirtschaftsgut beim konkreten Steuerpflichtigen Einkünfte aus der Überlassung von Kapital erwirtschaften kann, weshalb Verbindlichkeiten nicht von § 27 Abs. 3 EStG 1988 umfasst sind. Daher fallen zB Konvertierungsgewinne von Darlehen nicht unter § 27 Abs…
…Herr ***G1*** den Geschäftsanteil des ***VNG2*** ***G2*** mit allen Rechten und Pflichten übernimmt. Herr ***G1*** hat demnach zusammen mit dem Geschäftsanteil auch die Verbindlichkeiten des Herrn ***G2*** gegenüber der Beschwerdeführerin - also auch das Verrechnungskonto - übernommen. Herr ***G1*** hat die Formulierung auch in diesem Sinne verstanden…
…25.10.1994, 94/14/0067). In wirtschaftlicher Betrachtungsweise könnte ein Darlehen dann angenommen werden, wenn sich eine Verzinslichkeit des zugezählten Betrages ergibt oder wenn losgelöst vom Fortbestand des Mietvertrages ein Recht des Darlehensnehmers auf vorzeitige Rückzahlung besteht (vgl. VwGH 23.5.2000, 2000/14…
…bildet. 15.3. Die diesem Vertrag beigehefteten Beilagen ./A bis ./D stellen einen integrierenden Bestandteil desselbigen dar. 15.4. Die Mieter haften für sämtliche Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag zur ungeteilten Hand. 15.5. Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages…
… 279 Abs. 1 BAO). Für die Bewertung von Forderungen sind die Anschaffungskosten bzw der niedrigere Teilwert maßgeblich, der sich nach Fälligkeit, Verzinslichkeit und Einbringlichkeit richtet (Jakom/Laudacher, § 6 Rz 86 mit Verweis auf VwGH 11.5.2005, 2002/13/0021). Behauptet der Steuerpflichtige eine…
…unbegründet abzuweisen (§ 279 Abs. 1 BAO). Für die Bewertung von Forderungen sind die Anschaffungskosten bzw der niedrigere Teilwert maßgeblich, der sich nach Fälligkeit, Verzinslichkeit und Einbringlichkeit richtet (Jakom/Laudacher, § 6 Rz 86 mit Verweis auf VwGH 11.5.2005, 2002/13/0021). Behauptet der Steuerpflichtige…
…Forderungen gehören grundsätzlich zum Umlaufvermögen und sind damit mit den Anschaffungskosten zu bewerten, das ist idR der Nennwert der Forderung (bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entspricht dies dem Fakturenbetrag). Der Teilwert richtet sich nach der Fälligkeit, Verzinslichkeit und der Einbringlichkeit (vgl. Doralt/Mayr, EStG14, …
…anzusetzen. Ist der Teilwert niedriger, so kann dieser angesetzt werden. Der Teilwert richtet sich nach der Fälligkeit, Verzinslichkeit und Einbringlichkeit der Forderung. Eine pauschale Wertberichtigung für Forderungen ist nicht zulässig. Nach § 224 UGB gehören zum Umlaufvermögen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen verbundene Unternehmen…
…von Aufzeichnungen (VwGH 24.09.1996, 95/13/0018; VwGH 26.05.1998, 93/14/0233), das Unterbleiben einer Vereinbarung über die Verzinslichkeit oder über einen allfälligen Vorteilsausgleich (VwGH 20.11.1996, 96/15/0015, 0016, betreffend verdeckte Gewinnausschüttung), Mangel der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung (VwGH…