…Rz 1018: Depotgebühren: Die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren durch Banken für die folgenden Institutionen und Einrichtungen ist befreit: Wohlfahrtsfonds der Ärztekammern, Wohlfahrtseinrichtungen der Österreichischen Dentistenkammer, Wohlfahrtseinrichtungen der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten, Versorgungs- oder Unterstützungseinrichtungen von Orden und Kongregationen, Pensionsfonds von Kammern (zB Wirtschafts-…
…Erforderlich ist jedenfalls, dass die spezifischen und wesentlichen Funktionen einer Vermittlung neben der Qualitätsverbesserung für den Kunden (weiterhin) erfüllt werden. 6.1.8.7.2. Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren Rz 767: Die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren sind Leistungen iSd § 3a Abs. 14 Z…
………. g) die Verwaltung von durch die Mitgliedstaaten als solche definierten Sondervermögen; (27) Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie 85/611/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) (ABl…
…aus dem Verkauf von Wertpapieren (des Umlaufvermögens) als Einkünfte aus Gewerbebetrag einen Verlust in der Höhe von S 923.415,-, welchem das Finanzamt die steuerliche Anerkennung versagte. Das Finanzamt begründete dies dahingehend, dass bei der Verwaltung von Wertpapierbesitz die Umschichtungen von Wertpapieren noch zur privaten…
…weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Der Frage des Vorsteuerabzuges aus Eingangsumsätzen im Zusammenhang mit der Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren kommt grundsätzliche…
…erzeugt wird, das der privaten Vermögensverwaltung fremd ist. Bei der Verwaltung von Wertpapierbesitz gehören die Umschichtungen von Wertpapieren, somit Kauf und Verkauf durch Einschaltung von Banken, grundsätzlich noch zur privaten Vermögensverwaltung. Bei Wertpapieren liegt es in der Natur der Sache, den Bestand zu verändern, schlechte…
…vom 19. März 2002, 2000/14/0018). Bei der Verwaltung von Wertpapierbesitz gehören die Umschichtungen von Wertpapieren, somit Kauf und Verkauf durch Einschaltung von Banken, grundsätzlich noch zur privaten Vermögensverwaltung; bei Wertpapieren liegt es in der Natur der Sache, den Bestand zu verändern, schlechte Papiere…
… das Inkasso von Handelspapieren, f) die Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren und die Vermittlung dieser Umsätze, ausgenommen die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren, g) die Umsätze und die Vermittlung von Anteilen an Gesellschaften und anderen Vereinigungen, h) die Übernahme von Verbindlichkeiten, von Bürgschaften und anderen…
…Leistung eines außenstehenden Verwalters als steuerfreie Verwaltung von Sondervermögen durch Kapitalgesellschaften zu qualifizieren sei. Auch hinsichtlich der Frage der umsatzsteuerlichen Behandlung der Vermögensverwaltung sei auf die Rechtsprechung des BFH zu verweisen, nach dessen Ansicht Leistungen einer Bank, die Wertpapiere im Namen und für Rechnung ihrer…
…lit. f UStG 1994 seien Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren und die Vermittlung dieser Umsätze (ausgenommen die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren) unecht steuerbefreit. Dazu gehörten auch die sonstigen Leistungen im Emissionsgeschäft, wie die Übernahme und Placierung von Neuemissionen und die Börseneinführung von Wertpapieren. Nach…
…führte unter Tz. 49 aus, kennzeichnend für die Dienstleistung sei die Sammlung und Verwertung von Markterkenntnissen in Verbindung mit vorhandenem Wissen und Sachkunde, um fundierte Entscheidungen über die Verwaltung jedes Wertpapierportfolios nach Maßgabe der gewählten Strategie treffen zu können. Unstrittig bestehe keine Möglichkeit, diesen letztgenannten…
…dass die Subsumption des hier strittigen Wertpapierhandels unter dem Begriff "Verwalten unkörperlicher Wirtschaftsgüter" iSd § 2 Abs. 2 EStG richtig ist. ad 2., Missbrauch Gem. § 22 Abs. 1 BAO kann durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts die Abgabepflicht nicht umgangen oder gemindert werden…
…1998, 93/14/0166). Der Bf ist auch kein gewerblicher Wertpapierhändler. Bei der Verwaltung von Wertpapierbesitz gehören die Umschichtungen von Wertpapieren, somit Kauf und Verkauf durch Einschaltung von Banken, (grundsätzlich) noch zur privaten Vermögensverwaltung; bei Wertpapieren liegt es in der Natur der Sache, den Bestand…
…dass bei Übernahme eines Wertpapiers zur Verwahrung und Verwaltung von einer kuponauszahlenden Stelle eine Gutschrift an Kapitalertragsteuer zu erfolgen hat, wenn für die Kapitalerträge ein Kapitalertragsteuerabzug vorzunehmen ist. Durch diese Regelung wird erreicht, dass, soweit ein Wertpapier bei einer kuponauszahlenden Stelle verwahrt oder verwaltet wird…
…dass bei Übernahme eines Wertpapiers zur Verwahrung und Verwaltung von einer kuponauszahlenden Stelle eine Gutschrift an Kapitalertragsteuer zu erfolgen hat, wenn für die Kapitalerträge ein Kapitalertragsteuerabzug vorzunehmen ist. Durch diese Regelung wird erreicht, dass, soweit ein Wertpapier bei einer kuponauszahlenden Stelle verwahrt oder verwaltet wird…
…im Jahr 2001 mit dem Restbetrag abgeschrieben worden. Der Bw habe das Darlehen durch den Verkauf von Wertpapierdepots finanziert. Im Jahr 1998 habe der Bw 26 % der Anteile an der C-GmbH) erworben und die Geschäftsführung übernommen. Noch im selben Jahr sei es wegen Streitigkeiten…
…nicht in Abrede gestellt, dass der Bf über besondere Kenntnisse im Wertpapierbereich verfüge und einen hohen Aufwand treibe. Dem sei allerdings zu entgegnen, dass der üblicherweise mit der Verwaltung von Vermögen in Zusammenhang stehende Aufwand proportional mit dem Ausmaß des Vermögens anwachse. Das Gesamtbild der…
…Ausgelagerte Verwaltungsleistungen im Wertpapierfonds" drei unterschiedliche Fallkonstellationen angeführt. Fall 1 beziehe sich auf das Sammeln finanzwirtschaftlicher Informationen. Solche Dienstleistungen seien laut EuGH keine befreiten Umsätze, da sie nicht die Verwaltung eines Investmentvermögens zum Inhalt hätten. Fall 2 beziehe sich auf die Erarbeitung von Kauf- und…
…führte unter Tz. 49 aus, kennzeichnend für die Dienstleistung sei die Sammlung und Verwertung von Markterkenntnissen in Verbindung mit vorhandenem Wissen und Sachkunde, um fundierte Entscheidungen über die Verwaltung jedes Wertpapierportfolios nach Maßgabe der gewählten Strategie treffen zu können. Unstrittig bestehe keine Möglichkeit, diesen letztgenannten…
…Leistung eines außenstehenden Verwalters als steuerfreie Verwaltung von Sondervermögen durch Kapitalgesellschaften zu qualifizieren sei. Auch hinsichtlich der Frage der umsatzsteuerlichen Behandlung der Vermögensverwaltung sei auf die Rechtsprechung des BFH zu verweisen, nach dessen Ansicht Leistungen einer Bank, die Wertpapiere im Namen und für Rechnung ihrer…