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EAS 1360Schweizer als Vorstandsmitglied einer österreichischen Privatstiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 13/3-IV/4/9804.11.1998

…Ecolex 1996, 565) vertretene Auffassung, dass Einkünfte eines Stiftungsvorstandes im Regelfall Einkünfte aus selbständiger Arbeit darstellen, deren Subsumtion unter die Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit (Verwaltung fremden Vermögens; § 22 Z 2 EStG 1988) zu erfolgen hat. Nur wenn einerseits die Weisungsfreiheit stark eingeschränkt und vor…

BFG RV/7101459/2023Einstufung der Spekulation mit Optionen über einen Online-Broker als Gewerbebetrieb oder Vermögensverwaltung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis13.07.2026

…werden. …" Die Gehälter und sonstigen Vergütungen im Sinne des zweiten Teilstriches (Spiegelstriches) können hier nicht relevant sein. Mit Einkünften "aus einer vermögensverwaltenden Tätigkeit" im Sinne des ersten Teilstriches ist die Verwaltung fremden Vermögens gemeint (vgl. Büsser in Hofstätter/Reichel (Ehrke-Rabel et al.), EStG…

EStR 2000 Rz 526616.2.9a Vermögensverwaltende Tätigkeiten
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…einer vermögensverwaltenden Tätigkeit gilt die uneingeschränkte Vervielfältigungstheorie (vgl. Rz 5293). Rz 5266b: Die Verwaltung fremden Vermögens muss Hauptzweck der Tätigkeit sein, Vermögensverwaltung, die bloß Nebenzweck ist, fällt nicht unter § 22 Z 2 EStG 1988 (VwGH 7.3.1984, 82/13/0180). Keine selbständige Vermögensverwaltung liegt…

UFSW RV/0220-W/06Absolute Verjährung bei der Erbschaftsteuer - "Anzeige" des Erwerbsvorganges durch Versicherungsmitteilung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.07.2009

…vor BGBl. I Nr. 42/2000 lautete wie Folgt: "(1) Wer sich geschäftsmäßig mit der Verwahrung oder Verwaltung fremden Vermögens befaßt, ist verpflichtet, Vermögen des Erblassers, das sich in seinem Gewahrsam befindet, und Vermögen, das bei ihm zur Verfügung des Erblassers hinterlegt ist, binnen einem…

UFSW RV/0322-W/06Zuordnung der Einkünfte eines Obmannes einer Kreditgenossenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.08.2007

…diesen Verein und dessen Wirtschaftsbetriebe geschäftsführend tätig gewesen ist, festgestellt, dass damit eine Tätigkeit entfaltet wurde, die das Tatbestandsmerkmals des Verwaltens fremden Vermögens erfüllt. Es lag damit nach höchstgerichtlicher Rechtsprechung eine unter § 22 Z 2 EStG fallende Tätigkeit vor. Gemäß § 23 der Statuten der Rx.…

BFG RV/1100364/2019Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder selbständiger Arbeit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.10.2023Teil 1/3

…ist (!) - dann würde die Einordnung unter eine vermögensverwaltende Tätigkeit nach § 22 Z 2 erster Teilstrich möglich sein. Da der Beschwerdeführer jedoch nicht Geschäftsführer war, ist eine Einordnung seiner selbständigen Tätigkeit nicht unter § 22 Z 2, 1. Teilstrich EStG möglich, weil keine Verwaltung fremden Vermögens vorliegt…

BFG RV/1100282/2021Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder selbständiger Arbeit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.10.2023Teil 2/4

…ist (!) - dann würde die Einordnung unter eine vermögensverwaltende Tätigkeit nach § 22 Z 2 erster Teilstrich möglich sein. Da der Beschwerdeführer jedoch nicht Geschäftsführer war, ist eine Einordnung seiner selbständigen Tätigkeit nicht unter § 22 Z 2, 1. Teilstrich EStG möglich, weil keine Verwaltung fremden Vermögens vorliegt…

BFG RV/1100067/2019Einkünfte gemäß Art 14 DBA-FL oder Art 15 DBA-FL
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis03.10.2023Teil 2/5

…ist (!) - dann würde die Einordnung unter eine vermögensverwaltende Tätigkeit nach § 22 Z 2 erster Teilstrich möglich sein. Da der Beschwerdeführer jedoch nicht Geschäftsführer war, ist eine Einordnung seiner selbständigen Tätigkeit nicht unter § 22 Z 2, 1. Teilstrich EStG möglich, weil keine Verwaltung fremden Vermögens vorliegt…

EStR 2000 Rz 526616.2.9b Hausverwalter
geltende FassungRichtlinien01.02.2007

…eines Hausverwalters besteht in der eigenverantwortlichen Verwaltung fremden Vermögens. Werden selbst keine Liegenschaften verwaltet, sondern besteht der Aufgabenbereich überwiegend in der Kontrolle von Objekten hinsichtlich Sauberkeit, Funktionieren der technischen Einrichtungen etc, liegt darin keine Tätigkeit, deren Hauptzweck in der Verwaltung fremden Vermögens besteht. Rz 5266e…

BFG RV/3100236/2020Nichtabzugsfähige Werbungskosten und Vorsteuern bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.02.2026Teil 2/2

…sein eigenes Vermögen. Die Verwaltung fremden Vermögens - und in diesem Zusammenhang ausdrücklich auch die Tätigkeit als Hausverwalter - führt gemäß § 22 Z 2 EStG 1988 zu sonstigen Einkünften aus selbständiger Arbeit (und nicht, wie die belangte Behörde ausführte, zu Einkünften aus Gewerbebetrieb). Die Verwaltung der eigenen…

UFSL RV/0123-L/03Verdeckte Gewinnausschüttung dadurch, dass bei Kauf von Grundstücken von der Gesellschaft und von den Gesellschaftern vom gleichen Verkäufer, wobei die von der Gesellschaft ins Betriebsvermögen übernommene Grundstücke zu hoch bewertet und die von den Gesellschaftern privat erworbenen Grundstücke zu niedrig bewertet wurden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.02.2008Teil 4/4

…ausschließlich, aber nach seinem Hauptzweck) die entgeltliche Überlassung von Gebäuden ist, oder die Verwaltung fremden Vermögens ist und das Vermieten von Gebäuden daher der Sicherung dieses Vermögens dient (insbesondere Banken und Versicherungen). Es stellt sich somit die Frage, was der Hauptzweck des Betriebes der Bwin…

LStR 2002 Rz 981–98415.4.5.12 Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder, Stiftungsvorstände
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

…13/0234). Rz 983: Einkünfte eines Stiftungsvorstandes stellen im Regelfall Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit gemäß § 22 Z 2 EStG 1988 dar (Verwaltung fremden Vermögens). Ist allerdings die Weisungsfreiheit stark eingeschränkt und der Vorstand bei Ausübung seiner Tätigkeit organisatorisch in die Stiftung eingegliedert (zB wenn…

UFSI RV/0266-I/05Investitionsfreibetrag für ein vermietetes Gebäude bei einem Kreditinstitut
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.03.2006

…der Unternehmensgegenstand ... die Verwaltung fremden Vermögens ist und das Vermieten von Gebäuden daher der Sicherung dieses Vermögens dient (insbesondere Banken und Versicherungen)." Aufgrund dieser Rechtslage sei ab der Änderung des Einkommensteuergesetzes bei vermieteten Gebäuden von Banken der Investitionsfreibetrag geltend gemacht worden. Diese Vorgangsweise sei bei…

UFSW RV/4250-W/02Voraussetzungen für eine Berichtigung gemäß § 293 b BAO, Was ist ein Nebenerwerb/eine Nebentätigkeit in der Landwirtschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.05.2005Teil 1/2

…dass zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit gemäß § 22 Z 2 EStG Einkünfte aus einer vermögensverwaltenden Tätigkeit (zB für eine Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied) gehören. Einkünfte aus der Verwaltung fremden Vermögens würden auch die Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft beziehen, die diese Tätigkeit außerhalb eines Dienstverhältnisses ausüben. In…

UFSG RV/0157-G/04Investitionsfreibetrag für ein Gebäude ohne konkrete Zweckbestimmung im Zeitpunkt der Anschaffung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2004

…ua. dann zu, wenn der Unternehmensgegenstand die Verwaltung fremden Vermögens sei und die Vermietung daher der Sicherung dieses Vermögens diene (insbesondere Banken und Versicherungen). In der abweisenden Berufungsvorentscheidung vom 18. März 2004 wiederholte das Finanzamt seine bereits im Prüfungsbericht geäußerte Rechtsansicht und führte ergänzend aus…

UFSW RV/1840-W/02Merkmale eines Dienstverhältnisses
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2003

…Berufung im Wesentlichen mit der Begründung, dass es sich bei den Bezügen ihres Geschäftsführers um Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit gemäß § 22 Z 2 Teilstrich 1 EStG 1988 (Verwaltung fremden Vermögens) handle. Ein Dienstverhältnis zur Bw. sei nicht begründet worden. Gesellschaftsvertraglich bestehe keine Sperrminorität oder…

BFG RV/6100105/2020I. Prüfung einer Vereinbarung zwischen einer GmbH und ihrem Alleingesellschafter gemäß der Angehörigenjudikatur II. Tätigkeit als Rechtsanwalt und als Stiftungsvorstand als einheitlicher Betrieb
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.01.2026Teil 2/3

…Tätigkeit als Rechtsanwalt (§ 22 Z 1 EStG 1988) gestanden ist, dass eine getrennte Erfassung in der Form von zwei separaten Betrieben nicht in Frage kommt. Die Verwaltung fremden Vermögens [Anmerkung: durch einen Rechtsanwalt] wird, gestützt auf ältere Rechtsprechung (VwGH 20.03.1959, 1161/58 Masseverwalter…

UFSW RV/0225-W/06Absolute Verjährung bei der Erbschaftsteuer - Kontrollmitteilung der Kapitalverkehrsteuerabteilung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.07.2009

…vor BGBl. I Nr. 42/2000 lautete wie Folgt: "(1) Wer sich geschäftsmäßig mit der Verwahrung oder Verwaltung fremden Vermögens befaßt, ist verpflichtet, Vermögen des Erblassers, das sich in seinem Gewahrsam befindet, und Vermögen, das bei ihm zur Verfügung des Erblassers hinterlegt ist, binnen einem…

UFSW RV/3794-W/02Nichtabzugsfähigkeit von Aufwendungen bei endbesteuerten Kapitalerträgen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.04.2003

…Arbeit auch Einkünfte aus einer vermögensverwaltenden Tätigkeit, wobei im Gesetz beispielsweise Einkünfte für die Tätigkeit als Hausverwalter oder als Aufsichtsratsmitglied angeführt sind. In jedem Fall umfasst die sonstige selbständige Tätigkeit im Sinne des § 22 Z 2 EStG 1988 jedoch nur die Verwaltung fremden Vermögens (vgl…

BFG RV/6100105/2020I. Prüfung einer Vereinbarung zwischen einer GmbH und ihrem Alleingesellschafter gemäß der Angehörigenjudikatur II. Tätigkeit als Rechtsanwalt und als Stiftungsvorstand als einheitlicher Betrieb
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.01.2026Teil 1/3

…diese Einkünfte aus sonstiger selbständiger Tätigkeit dar. Diese Rechtsansicht, dass die Verwaltung fremden Vermögens durch einen Rechtsanwalt im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeit seiner freiberuflichen Tätigkeit zuzuordnen ist, ist auch in der Literatur zu finden (Kovacs in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg), Kommentar zum EStG (8…