…Februar 2001 von Tschechien nach Österreich durchgeführten Heuexporte sowie Einsichtnahme in die in diesem Zeitraum vom Zollamt Wullowitz ausgestellten Abfertigungsbefunde) einen entsprechenden Tatverdacht ergeben hätten, wobei in jenen Fällen, in denen keine detaillierten Empfängerangaben hinsichtlich Mehrmengen/Mehrpreise vorlägen, hinsichtlich lit. b) bzw. c) von an…
…ließ, diesmal habe er erstmals auch Meerestiere gekauft, von deren Einfuhrverbot er nichts wusste, da man sie in Ägypten in Geschäften und auf der Straße ohne Probleme kaufen kann. Der Umstand, dass er für einen Teil der Waren der Mehrmenge wie Kelims, Messingwaren u.ä…
…mit einem etwas höheren Wert, der immer noch um ein Vielfaches unter dem tatsächlichen Warenwert lag. So lassen sich auch die bei drei von den Zollbehörden beschlagnahmten Containerlieferungen festgestellten Mehrmengen erklären. ... Es waren somit weder die genauen Waren, noch ihre Bezeichnung, noch die Werte pro…
…Hasenöhrl, durchgeführter mündlicher Verhandlung zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde des Amtsbeauftragten wird teilweise stattgegeben und das im Übrigen unverändert bleibende Erkenntnis hinsichtlich des Faktums Hinterziehung von Umsatzsteuer betreffend das Veranlagungsjahr 2005 dahingehend abgeändert, dass es zu lauten hat: A und B sind schuldig, es…
…habe als Abgabepflichtiger im angeführten Finanzamtsbereich vorsätzlich A) durch die Einreichung unrichtiger Abgabenerklärungen für die Jahre 2000, 2001, 2002 und 2003, nämlich durch die Nichtbekanntgabe von bezogenen Vermittlungsprovisionen (2000) und erzielter Mieteinnahmen (2000, 2001, 2002 und 2003), somit unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht…
…Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht, nämlich der rechtzeitigen Anzeige des Beginnes der betrieblichen Tätigkeit und damit im Zusammenhang der Abgabe wahrheitsgemäßer Steuererklärungen, eine Verkürzung von a) Umsatzsteuer und b) Einkommensteuer für die Jahre 2004 bis 2006, in jeweils noch zu bestimmender Höhe, bewirkt…
…ihn als Beschuldigten beim genannten Finanzamt unter der StrNr. 12 mit Einleitungsbescheid vom 27. November 2012 anhängig gemachten (verwaltungsbehördlichen) Finanzstrafverfahren für schuldig erkannt, 1) als Abgabepflichtiger vorsätzlich durch (die) Abgabe von unrichtigen Einkommensteuererklärungen [ergänze: zur StNr. 34 ], somit unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht…
…wird das Finanzstrafverfahren ausgedehnt, weil der Verdacht besteht, dass er vorsätzlich im Bereich des Finanzamtes Linz als Abgabepflichtiger durch Abgabe von unrichtigen Steuererklärungen, somit unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Einkommensteuer für 1997 bis 2000 iHv. insgesamt 1.920,00…
…dass ***Bf1*** für die Kalenderjahre 2012 und 2013 (im Zusammenhang mit der ungerechtfertigten Geltendmachung von Betriebsausgaben für den Zigarettenautomaten und mit der Verschweigung von Einkünften Privatverkäufen der von der Firma ***26*** erworbenen Getränke) Verkürzungen an Einkommensteuer in der im Schuldspruch angeführten Höhe vorsätzlich bewirkt hat…
…allein die vorangegangenen Ausführungen zur öffentlichen Berichterstattung samt Rechtslage zum Thema Bankgeheimnis/Kapitalflucht waren der Beweis dafür, dass der Unrechtsgehalt der Verschweigung von CH-Einkünften eines in Österreich unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Abgabepflichtigen gegenüber dem inländischen Finanzamt dem Durchschnittsmenschen leicht, das heißt ohne weiteres erkennbar gewesen war…
…die Rechtsmeinung vertrat, dass schon infolge der festgestellten Geschäftsbeziehungen zwischen dem des Finanzvergehens des § 33 Abs. 1 FinStrG durch die Verschweigung von Umsätzen im betrieblichen Rechenwerk bzw. in den eingereichten Steuererklärungen Beschuldigten des angeführten Finanzstrafverfahrens und den Kunden der Bf. (Karteninhaber) bzw. der jeweils festgestellten…
…vom 28. Mai 2002, 11 Os 27/02, ÖStZB 2003/50) und dem aus den dargestellten objektiven Verkürzungen eine (zusätzliche) nicht bloß unerhebliche Einnahmequelle zur Bestreitung seines Lebensunterhaltes erwuchs, durch die (mehrmalige) Verschweigung von Umsätzen gegenüber der Abgabenbehörde (vgl. VwGH vom 16. April 1980, 2775…
…Auskunftsersuchens gegen den abgabenrechtlich Verantwortlichen des von einzelnen Kunden der Bf. unter Verwendung der Kreditkarte (als Zahlungsmittel für im Einzelnen bestimmte konsumierte Leistungen) aufgesuchten Unternehmens wegen des Verdachtes der Begehung eines (vorsätzlichen) Finanzvergehens iSd. § 33 Abs. 1 FinStrG durch die Verschweigung von (betrieblichen) Umsätzen in…
…mit einem etwas höheren Wert, der immer noch um ein Vielfaches unter dem tatsächlichen Warenwert lag. So lassen sich auch die bei drei von den Zollbehörden beschlagnahmten Containerlieferungen festgestellten Mehrmengen erklären. ... Es waren somit weder die genauen Waren, noch ihre Bezeichnung, noch die Werte pro…
…war zwischen der ersten genannten Berichterstattung 1983 und der letzten 2004 zwischen x und y Jahre alt, sodass der Unrechtsgehalt der Verschweigung von ausländischen Kapitaleinkünften eines in Österreich unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Abgabepflichtigen gegenüber dem inländischen Finanzamt dem Durchschnittsmenschen und somit auch der Mutter leicht, das heißt…
…Unrechtsgehalt der Verschweigung von ausländischen Kapitaleinkünften eines in Österreich unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Abgabepflichtigen gegenüber dem inländischen Finanzamt dem Durchschnittsmenschen leicht, das heißt ohne weiteres erkennbar gewesen war. Bei der im Beschwerdefall gegebenen Sachlage gibt es daher nach dem Gesamtbild der Verhältnisse eine Mehrzahl von Anhaltspunkten dafür…
…beruht nach Auffassung des BFG auf einer bewussten Entscheidung, diese Einkünfte in Österreich nicht offen zu legen. Der Entschluss der Verschweigung von ausländischen Einkünften wird für das BFG dadurch augenscheinlich, dass der Bf seinen steuerlichen Vertreter vom Anbeginn seiner Bevollmächtigung im Jahr 2006 bis zum…
…2014 € 16.598,21 und im Jahr 2015 € 19.800,78, vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs oder Wahrheitspflicht durch die Abgabe von inhaltlich unrichtigen Einkommensteuererklärungen unter Verschweigung von Einkünften aus Kapitalvermögen im Ausland eine Abgabenverkürzung bewirkt zu haben. 2. Beweiswürdigung Gem. …
…um die pflichtwidrige Verschweigung von für die Bemessung der Steuerschuld wesentlichen Angaben und dem damit einhergehenden Effekt der Abgabenverkürzung im dargestellten Ausmaß, sondern auch der darauf gerichtete Wille des Beschuldigten und seine gewerbsmäßige Absicht sinnfällig. Dass der Beschuldigte gegenüber seinem Vertreter die von ihm vorgenommene…
…von der Qualifikation der Gewerbsmäßigkeit der Hinterziehungen iSd. § 38 Abs. 1 lit. a FinStrG abzugehen. Insbesondere die sich angesichts der näheren Tatumstände (zeit-, aktions- und wohl auch subjektiver Zusammenhang durch die fortlaufende und ununterbrochene Verschweigung von Umsätzen aus der laufenden Geschäftstätigkeit der KEG) als fortgesetztes…