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UFSL FSRV/0010-L/09Abgabenhinterziehungen einer Buchhalterin, welche zur Verschleierung jahrelanger Veruntreuungen fingierte Ausgangsrechnungen samt nicht zustehender Vorsteuerforderungen in das steuerliche Rechenwerk des Unternehmens eingebucht hat
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.03.2010

…Jänner 1995 hat B rund ATS 26.000,00 [umgerechnet € 1.889,50] aus der Handkassa entnommen und sich angeeignet. Um ihre Machenschaften zu verschleiern, erstellte sie eine fingierte Rechnung einer Y GmbH mit Sitz in A [über den entnommenen Betrag] und verbuchte [dieses…

UFSG FSRV/0002-G/13Abgabenhinterziehungen durch Geltendmachung von Vorsteuern aus leistungslosen Scheinrechnungen, welche zur Verschleierung von Betrugshandlungen gegenüber dem Geschäftspartner konstruiert wurden; Beginn der Verbandsverantwortlichkeit; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)28.05.2013Teil 1/2

…689,67), das von der Finanzabteilung des UKH auf Grund der falschen Bestätigungen der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit durch Z anstandslos ausbezahlt wurde. Um den wahren Zweck der finanziellen Beteiligung des Z am Ertrag dieser Malversationen zu verschleiern und diesen zu "legalisieren", wurden von der…

UFSG FSRV/0002-G/13Abgabenhinterziehungen durch Geltendmachung von Vorsteuern aus leistungslosen Scheinrechnungen, welche zur Verschleierung von Betrugshandlungen gegenüber dem Geschäftspartner konstruiert wurden; Beginn der Verbandsverantwortlichkeit; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)28.05.2013Teil 2/2

Dr.X übe seit 2007 keine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit aus. Sie habe zwar versucht, wieder beruflich tätig zu werden, sei mit diesem Ansinnen aber gescheitert. Sie ist studierte Medizinerin, habe aber nicht als Ärztin gearbeitet, sondern sei [lediglich] in der Branche der Medizintechnik tätig…

BFG RV/5101299/2017Vorsteuerabzug bei Übergang der Steuerschuld aus Altmetall- und Schrottlieferungen (reverse charge) gemäß Schrott-Umsatzsteuerverordnung (Schrott-UStV) bzw. Umsatzsteuerbetrugsbekämpfungsverordnung (UStBBKV) auch bei formal unrichtiger Abrechnung und Verschleierung der Unternehmereigenschaft der Lieferanten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.05.2018Teil 1/2

…auf den zugehörigen Liefer/Wiegescheinen, Anführung nicht den Gutschriftsempfängern zuzurechnender Kfz-Kennzeichen auf den Liefer/Wiegescheinen) wissen müssen, das bei den betroffenen Schrottlieferanten eine Verschleierungsabsicht über die tatsächliche Zurechnung der Liefergeschäfte vorliegt. Anhand dieser Umstände hätte der Leistungsempfänger wissen müssen, dass die Leistungserbringer wahrscheinlich ihren…

BFG RV/5101299/2017Vorsteuerabzug bei Übergang der Steuerschuld aus Altmetall- und Schrottlieferungen (reverse charge) gemäß Schrott-Umsatzsteuerverordnung (Schrott-UStV) bzw. Umsatzsteuerbetrugsbekämpfungsverordnung (UStBBKV) auch bei formal unrichtiger Abrechnung und Verschleierung der Unternehmereigenschaft der Lieferanten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.05.2018Teil 2/2

…Schädigung des Haushalts des Staates nachgewiesen sind, unangemessen (Rn 70).Die Mitgliedstaaten können die Verschleierung des Vorliegens eines innergemeinschaftlichen Umsatzes unter bestimmten Voraussetzungen als versuchte Mehrwertsteuerhinterziehung behandeln und in einem solchen Fall die nach ihrem nationalen Recht vorgesehenen Sanktionen wie Geldstrafe oder Geldbuße verhängen, vorausgesetzt…

UFSS FSRV/0003-S/03Abgabenhinterziehungen eines Steuerberaters durch Geltendmachung von Vorsteuern aus dunklen Geschäften ohne Rechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)18.09.2003Teil 1/2

…Arbeitsplatzes. Sowohl die Verräter von Diensterfindungen als auch die Erwerber derartiger Betriebsgeheimnisse haben daher offenkundig schon deshalb größtes Interesse, den strafrelevanten Sachverhalt vor dem Geschädigten verschleiern. Die Identität der verräterischen Diensterfinder darf daher tunlichst aus dem Belegwesen in der Buchhaltung des Erwerbs nicht erkennbar sein…

UFSS FSRV/0003-S/03Abgabenhinterziehungen eines Steuerberaters durch Geltendmachung von Vorsteuern aus dunklen Geschäften ohne Rechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)18.09.2003Teil 2/2

Die nunmehrigen weiteren Milderungsgründe, nämlich der eingetretene Zeitablauf, die Mitwirkung des Beschuldigten an der Aufklärung des Sachverhaltes, sowie seine eher schlechten finanziellen Verhältnisse ermöglichen jedoch eine Reduzierung der vom Spruchsenat verhängten Sanktionen, sodass eine zusätzliche Geldstrafe von lediglich € 30.000,-- (das sind 28,05…

BFG RV/4200313/2011Keine Beteiligung an der Entziehung aus zollamtlicher Überwachung durch Abgabe einer Zollanmeldung nach Wiederausfuhr der Ware
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.05.2014

…beabsichtigt hätte, durch die Abgabe der Zollanmeldung am 10. Jänner 2007 zu verschleiern (wofür es keine hinreichenden Beweise gibt), dass das darin angeführte Luftfahrzeug ohne Überführung in das Zollverfahren der aktiven Veredelung im Zollgebiet gewartet bzw repariert und bereits wieder ausgeführt worden ist, wäre dies…

UFSS FSRV/0005-S/03Steuerhinterziehungen und nachträgliche Deckungshandlungen eines Wirtschaftstreuhänders
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)26.04.2004Teil 1/6

BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Doris Schitter sowie die Laienbeisitzer Ing. Franz Junger und Dipl.Ing. Dr. Christoph Aigner als weitere Mitglieder des…

UFSS FSRV/0019-S/09International tätiger Baugerüstehändler als steuerliches U-Boot; britische Limited in Verbindung mit Liechtensteinscher Anstalt als Instrument zur rechtswidrigen Steuervermeidung; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)21.12.2009Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Meister sowie die Laienbeisitzer Dr. Walter Zisler und Mag. Gottfried Warter als weitere Mitglieder des Senates…

UFSG FSRV/0017-G/08Hausdurchsuchung bei einem Rechtsanwalt, Voraussetzungen zur Beschlagnahme auch der Klientenakten und der Daten über angelegte Anderkonten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Vorsitzender)27.01.2010Teil 1/3

Beschwerdeentscheidung Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Graz 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der beim Finanzamt Oststeiermark, dieses vertreten durch HR Dr. Monika Rößler als Amtsbeauftragte, anhängigen Finanzstrafsache gegen Dr. Z wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.1 und 2…

UFSW RV/2865-W/08Veruntreute Kundengelder als Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.08.2009

…Beträge, dass er sie freiwillig anderen Kunden zur Verfügung stellte. Die Motivation dieses Vorgehens - Verschleierung einer zu großzügigen Kreditvergabepolitik - ist dabei nicht von Bedeutung. Gemäß § 20 Abs 1 Z 4 EStG dürfen bei den einzelnen Einkünften freiwillige Zuwendungen nicht abgezogen werden. Freiwillige Zuwendungen sind Leistungen…

UFSW RV/2594-W/11Einfache Montage- und Verspachtelungsarbeiten durch einen einzigen Arbeiter sind keine unternehmerische Tätigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid16.02.2012Teil 1/2

Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw , vom 2. Dezember 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt, vertreten durch Fachvorstand Hofrat Dr. Gerhard Weinmann, vom 3. November 2010 betreffend Abweisung eines Antrages auf Vergabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer entschieden: Der angefochtene…

UFSL RV/0296-L/061) Erster Erwerb von Gesellschaftsanteilen anlässlich des Zusammenschlusses zu einer GmbH & Co KG 2) Einbeziehung eines "Zuschusses" des Treugebers des Gesellschafters in die Gegenleistung 3) Einbeziehung eines "Großmutterzuschusses" in die Gegenleistung 4) Umgehung der Gesellschaftsteuer durch missbräuchliche Vertragsklauseln
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.05.2008Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Leitner + Leitner GmbH & Co KEG, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, 4040 Linz, Ottensheimer Straße 30, 32 + 36, vom 10. Februar 2000 gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr vom 11. Jänner 2000 betreffend Gesellschaftsteuer entschieden: Die…

BFG RV/2101381/2014Marketinghonorare an slowakisches Unternehmen und Handelsvertreterpauschale als Betriebsausgaben eines GmbH-Geschäftsführers mit Aufgaben auch im operativen Bereich der Gesellschaft
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis11.12.2022Teil 3/3

Im anhängigen Verfahren konnte sich das BFG wiederholt des Eindrucks einer bewussten Verschleierung abgabenrechtlich relevanter Verhältnisse durch den Bf nicht erwehren. Beginnend mit dessen Einkommensverhältnissen in der Zeit vor Gründung der P-GmbH/Ö (Angaben bei Betriebsanmeldung/Auslandverluste), über die nachfolgend eingereichten ESt-Erklärungen (Verschweigung…

BFG RV/7103010/2017Vorsteuerabzug für Gebäudereparaturen und Schein- bzw. Deckungsrechnungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.01.2023Teil 2/2

…Rechnung gestellten Leistungen erbracht. Bei den Rechnungen der genannten Körperschaften handelt es sich durchwegs um Deckungs- bzw. Scheinrechnungen, die der Verschleierung der Tatsache dienen, dass die darin abgerechneten Leistungen tatsächlich von Personen erbracht wurden, die steuerlich nicht in Erscheinung treten wollen ("Schwarzarbeiter"). Die Beschwerdeführerin hatte…

BFG RV/7103423/20201. Bindungswirkung gem. §116 BAO an ein Strafurteil 2. Schätzungsberechtigung gem. §184 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis18.04.2025Teil 2/2

…Es wurde daher ein Anteil von 23% vom betrügerischen Gesamtrechnungsbetrag, der für die Erhöhung des Materialaufwandes herangezogen wurde und ein Anteil von 77% der zur Verschleierung der tatsächlichen Lieferanten diente, bei der Schätzung angesetzt. Zahlenmäßige Darstellung der Schätzung: | Umsätze der Monate 1-12/2013…

BFG RV/2100012/2014Marketinghonorar eines slowakischen Unternehmens und Handelsvertreterpauschale als Betriebsausgaben eines GmbH-Geschäftsführers mit Aufgaben auch im operativen Bereich des Gesellschaft
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis11.12.2022Teil 3/3

…bis zum rechtskräftigen Abschluss der Abgabenverfahren zur ESt 2011 und 2012. Im anhängigen Verfahren konnte sich das BFG wiederholt des Eindrucks einer bewussten Verschleierung abgabenrechtlich relevanter Verhältnisse durch den Bf nicht erwehren. Beginnend mit dessen Einkommensverhältnissen in der Zeit vor Gründung der P-GmbH/Ö …

BFG RV/7102029/2017BFG Erkenntnis: keine neue Tatsache iSd § 303 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.03.2021

…der im Zusammenhang mit Umsatzsteuer festgestellt worden war, dass zur Verschleierung von ausbezahlten "Schwarzlöhnen" Rechnungen von dubiosen Subunternehmern ohne tatsächliche Leistungserbringung als Fremdleistungsaufwand verbucht worden seien und aus diesen Rechnungen zu Unrecht Vorsteuern geltend gemacht worden wären. Diese Vorsteuerabzüge wurden infolge der Betriebsprüfung rückgängig gemacht…

BFG RV/1100119/2015Schweizer Invalidenrente aus der ersten und zweiten Säule, teilweise Nichterklärung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.01.2018Teil 2/2

…Säule nicht erklärt wurde - dass also bei den Erklärungen penibel darauf geachtet wurde, lediglich eine Geldleistung/quelle steuerlich zu erklären. Die Verschleierung der vorher schon gezahlten Invalidenrente, nachweislich zumindest ab 2004, aus der ersten Säule ergeht auch klar aus der vorerst auf den o.a…