…Jänner 1995 hat B rund ATS 26.000,00 [umgerechnet € 1.889,50] aus der Handkassa entnommen und sich angeeignet. Um ihre Machenschaften zu verschleiern, erstellte sie eine fingierte Rechnung einer Y GmbH mit Sitz in A [über den entnommenen Betrag] und verbuchte [dieses…
…689,67), das von der Finanzabteilung des UKH auf Grund der falschen Bestätigungen der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit durch Z anstandslos ausbezahlt wurde. Um den wahren Zweck der finanziellen Beteiligung des Z am Ertrag dieser Malversationen zu verschleiern und diesen zu "legalisieren", wurden von der…
Dr.X übe seit 2007 keine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit aus. Sie habe zwar versucht, wieder beruflich tätig zu werden, sei mit diesem Ansinnen aber gescheitert. Sie ist studierte Medizinerin, habe aber nicht als Ärztin gearbeitet, sondern sei [lediglich] in der Branche der Medizintechnik tätig…
…auf den zugehörigen Liefer/Wiegescheinen, Anführung nicht den Gutschriftsempfängern zuzurechnender Kfz-Kennzeichen auf den Liefer/Wiegescheinen) wissen müssen, das bei den betroffenen Schrottlieferanten eine Verschleierungsabsicht über die tatsächliche Zurechnung der Liefergeschäfte vorliegt. Anhand dieser Umstände hätte der Leistungsempfänger wissen müssen, dass die Leistungserbringer wahrscheinlich ihren…
…Schädigung des Haushalts des Staates nachgewiesen sind, unangemessen (Rn 70).Die Mitgliedstaaten können die Verschleierung des Vorliegens eines innergemeinschaftlichen Umsatzes unter bestimmten Voraussetzungen als versuchte Mehrwertsteuerhinterziehung behandeln und in einem solchen Fall die nach ihrem nationalen Recht vorgesehenen Sanktionen wie Geldstrafe oder Geldbuße verhängen, vorausgesetzt…
…Arbeitsplatzes. Sowohl die Verräter von Diensterfindungen als auch die Erwerber derartiger Betriebsgeheimnisse haben daher offenkundig schon deshalb größtes Interesse, den strafrelevanten Sachverhalt vor dem Geschädigten verschleiern. Die Identität der verräterischen Diensterfinder darf daher tunlichst aus dem Belegwesen in der Buchhaltung des Erwerbs nicht erkennbar sein…
Die nunmehrigen weiteren Milderungsgründe, nämlich der eingetretene Zeitablauf, die Mitwirkung des Beschuldigten an der Aufklärung des Sachverhaltes, sowie seine eher schlechten finanziellen Verhältnisse ermöglichen jedoch eine Reduzierung der vom Spruchsenat verhängten Sanktionen, sodass eine zusätzliche Geldstrafe von lediglich € 30.000,-- (das sind 28,05…
…beabsichtigt hätte, durch die Abgabe der Zollanmeldung am 10. Jänner 2007 zu verschleiern (wofür es keine hinreichenden Beweise gibt), dass das darin angeführte Luftfahrzeug ohne Überführung in das Zollverfahren der aktiven Veredelung im Zollgebiet gewartet bzw repariert und bereits wieder ausgeführt worden ist, wäre dies…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Doris Schitter sowie die Laienbeisitzer Ing. Franz Junger und Dipl.Ing. Dr. Christoph Aigner als weitere Mitglieder des…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Meister sowie die Laienbeisitzer Dr. Walter Zisler und Mag. Gottfried Warter als weitere Mitglieder des Senates…
Beschwerdeentscheidung Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Graz 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der beim Finanzamt Oststeiermark, dieses vertreten durch HR Dr. Monika Rößler als Amtsbeauftragte, anhängigen Finanzstrafsache gegen Dr. Z wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.1 und 2…
…Beträge, dass er sie freiwillig anderen Kunden zur Verfügung stellte. Die Motivation dieses Vorgehens - Verschleierung einer zu großzügigen Kreditvergabepolitik - ist dabei nicht von Bedeutung. Gemäß § 20 Abs 1 Z 4 EStG dürfen bei den einzelnen Einkünften freiwillige Zuwendungen nicht abgezogen werden. Freiwillige Zuwendungen sind Leistungen…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw , vom 2. Dezember 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt, vertreten durch Fachvorstand Hofrat Dr. Gerhard Weinmann, vom 3. November 2010 betreffend Abweisung eines Antrages auf Vergabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer entschieden: Der angefochtene…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Leitner + Leitner GmbH & Co KEG, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, 4040 Linz, Ottensheimer Straße 30, 32 + 36, vom 10. Februar 2000 gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr vom 11. Jänner 2000 betreffend Gesellschaftsteuer entschieden: Die…
Im anhängigen Verfahren konnte sich das BFG wiederholt des Eindrucks einer bewussten Verschleierung abgabenrechtlich relevanter Verhältnisse durch den Bf nicht erwehren. Beginnend mit dessen Einkommensverhältnissen in der Zeit vor Gründung der P-GmbH/Ö (Angaben bei Betriebsanmeldung/Auslandverluste), über die nachfolgend eingereichten ESt-Erklärungen (Verschweigung…
…Rechnung gestellten Leistungen erbracht. Bei den Rechnungen der genannten Körperschaften handelt es sich durchwegs um Deckungs- bzw. Scheinrechnungen, die der Verschleierung der Tatsache dienen, dass die darin abgerechneten Leistungen tatsächlich von Personen erbracht wurden, die steuerlich nicht in Erscheinung treten wollen ("Schwarzarbeiter"). Die Beschwerdeführerin hatte…
…Es wurde daher ein Anteil von 23% vom betrügerischen Gesamtrechnungsbetrag, der für die Erhöhung des Materialaufwandes herangezogen wurde und ein Anteil von 77% der zur Verschleierung der tatsächlichen Lieferanten diente, bei der Schätzung angesetzt. Zahlenmäßige Darstellung der Schätzung: | Umsätze der Monate 1-12/2013…
…bis zum rechtskräftigen Abschluss der Abgabenverfahren zur ESt 2011 und 2012. Im anhängigen Verfahren konnte sich das BFG wiederholt des Eindrucks einer bewussten Verschleierung abgabenrechtlich relevanter Verhältnisse durch den Bf nicht erwehren. Beginnend mit dessen Einkommensverhältnissen in der Zeit vor Gründung der P-GmbH/Ö …
…der im Zusammenhang mit Umsatzsteuer festgestellt worden war, dass zur Verschleierung von ausbezahlten "Schwarzlöhnen" Rechnungen von dubiosen Subunternehmern ohne tatsächliche Leistungserbringung als Fremdleistungsaufwand verbucht worden seien und aus diesen Rechnungen zu Unrecht Vorsteuern geltend gemacht worden wären. Diese Vorsteuerabzüge wurden infolge der Betriebsprüfung rückgängig gemacht…
…Säule nicht erklärt wurde - dass also bei den Erklärungen penibel darauf geachtet wurde, lediglich eine Geldleistung/quelle steuerlich zu erklären. Die Verschleierung der vorher schon gezahlten Invalidenrente, nachweislich zumindest ab 2004, aus der ersten Säule ergeht auch klar aus der vorerst auf den o.a…