…Bf.) zur SN 2005/0371-001 ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass dieser im Amtsbereich des Finanzamtes Salzburg-Stadt vorsätzlich als Wahrnehmender der steuerlichen Angelegenheiten des Verein unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Nichtabgabe von Lohnsteueranmeldungen trotz bescheidmäßiger Verpflichtung am…
…werden können. Zum Tatvorwurf der Verkürzung von Lohnabgaben für den Monat Juli 2004 wendet der Beschuldigte ein, seit Jahren die Firma N mit der Lohnverrechnung betraut zu haben, die auch über die Verpflichtung zur Abgabe von Lohnsteueranmeldungen informiert gewesen und diesem Auftrag stets ordnungsgemäß und…
…bedingt vorsätzlich selbst zu berechnende Abgaben wie beispielsweise derartige Lohnabgaben, Dienstgeberbeiträge oder Zuschläge zu diesen nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet bzw. abführt (wenn nicht ohnehin der Vorgang infolge einer vorsätzlichen Verletzung der bescheidmäßig auferlegten Verpflichtung zur Einreichung von Lohnsteueranmeldungen als Abgabenhinterziehung nach …
…2 lit. a FinStrG (zu b) begangen. Zur Begründung des objektiven Tatbestandes verwies das Finanzamt auf Feststellungen im Zuge der Überprüfung des Abgabenkontos. Trotz der Verpflichtung zur Abgabe von Lohnsteueranmeldungen seien solche für die im Spruch genannten Monate erst verspätet eingereicht worden; mangels gleichzeitiger Entrichtung…
…63 zu verringern. Bezüglich der strafrelevanten Lohnabgaben hat der Erstsenat die am 6. August 2002 erteilte Verpflichtung der Nebenbeteiligten zur Abgabe von Lohnsteueranmeldungen und eine damit teilweise einhergehende Umqualifizierung der Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs.1 lit.a FinStrG auf vom Beschuldigten zu verantwortende Abgabenhinterziehungen nach…
…Abs 1 FinStrG durch Defizite beim Lohnkonto nicht erfüllt werden. Diese Fälle sind daher ausschließlich nach § 33 Abs 2 lit. b FinStrG zu beurteilen, es sei denn ein Arbeitgeber wäre bescheidmäßig zur Abgabe von Lohnsteueranmeldungen verpflichtet worden (vgl. Kotschnigg in Tannert/Kotschnigg, FinStrG, 11. Lfg…
…bedingt vorsätzlich selbst zu berechnende Abgaben wie beispielsweise derartige Lohnabgaben, Dienstgeberbeiträge oder Zuschläge zu diesen nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet bzw. abführt, wenn nicht ohnehin der Vorgang infolge der vorsätzlichen Verletzung einer bescheidmäßig auferlegten Verpflichtung zur Einreichung von Lohnsteueranmeldungen als Abgabenhinterziehung nach …
…Voranmeldungen festsetzen, sowie d.) 1998 und1999 unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) 1994 entsprechenden Voranmeldungen betreffend die Monate Jänner 1998 bis April 1999 eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt S 270.000,-- bewirkt, indem er…
…51 Abs.1 lit.a FinStrG schuldig gesprochen, weil er - nunmehr als abgabepflichtiger Unternehmer - vorsätzlich im Amtsbereich des Finanzamtes Linz a.) durch Nichtabgabe bzw. Abgabe unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen, somit unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen, betreffend die Voranmeldungszeiträume Jänner…
…400276/07), dass für diese Lohnzahlungszeiträume trotz bescheidmäßiger Verpflichtung zur Abgabe monatlicher Lohnsteueranmeldungen von der Beschuldigten Lohnabgaben (Lohnsteuern, Dienstgeberbeiträge [ergänze: und Zuschläge zu diesen]) in Höhe von € 3.059,46 [(L € 1.661,78 + DB, DZ € 1.397,68)] weder gemeldet noch…
…habe keine Lohnsteueranmeldungen abgegeben, ist schon durch die Feststellungen aus dem Akteninhalt widerlegt. Es ist daher auch hier davon auszugehen, dass ein Verdacht hinsichtlich der subjektiven Tatseite immer nur aufgrund von Schlussfolgerungen aus Tatsachen möglich ist. Der Bf ist seinen Verpflichtungen zur Abgaben von Umsatzsteuervoranmeldungen…
…ATS 1.139,--) bewirkt, indem er die Entrichtung bzw. Abfuhr der Lohnabgaben und die Einreichung entsprechender Lohnsteueranmeldungen jeweils spätestens am Fälligkeitstag unterlassen hat, I.1.bb. vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen betreffend die Voranmeldungszeiträume April, Mai…
…beharrlich geweigert, seiner Verpflichtung zur Abgabe von Lohnsteueranmeldungen nachzukommen. Er habe gewusst, dass die aus dem Spruch ersichtlichen lohnabhängigen Abgaben nicht spätestens am 5. Tag nach Fälligkeit entrichtet würden und habe dies billigend in Kauf genommen. Da der Bw. keine Lohnsteueranmeldungen vorgenommen habe, sei das…
…Lohnkonto nicht erfüllt werden. Diese Fälle sind daher ausschließlich nach § 33 Abs 2 lit b FinStrG zu beurteilen, es sei denn ein Arbeitgeber wäre - für den vorliegenden Fall nicht zutreffend - bescheidmäßig zur Abgabe von Lohnsteueranmeldungen verpflichtet worden (vgl Kotschnigg in Tannert/Kotschnigg, FinStrG, 11. Lfg…
…Abs.1 FLAG zu entrichten. Gemäß § 80 Abs.1 EStG 1988 kann - wie im gegenständlichen Fall - das Finanzamt den Arbeitgeber, der die Lohnsteuer nicht ordnungsgemäß abführt, bescheidmäßig zur Abgabe von Lohnsteueranmeldungen verpflichten, in welchen die obigen Lohnabgaben darzulegen waren. Derartige Anmeldungen sind spätestens am 15…
…März 2000 zur Abgabe von Lohnsteueranmeldungen für den Zeitraum ab einschließlich März 2000 bis auf weiteres verpflichtet (Arbeitgeberakt Bl. 15). Die beiden Beschuldigten (zur Würdigung der subjektiven Tatseite betreffend E siehe unten) haben daher als Wahrnehmende der steuerlichen Interessen der X GmbH betreffend Februar 2000…
…ob diese auch an die Abgabenbehörde abgeführt worden ist oder nicht. Hat eine derartige Verpflichtung des Arbeitgebers zur Abgabe von Steuererklärungen in Form von Lohnsteueranmeldungen stattgefunden und wird diese Verpflichtung von Wahrnehmenden des Arbeitgebers vorsätzlich verletzt bei gleichzeitiger vorsätzlicher Nichtentrichtung der Lohnabgaben (eine Abgabenverkürzung nach…
…Das bedeutet, dass eine fahrlässige Beeinträchtigung der Umsatzsteuer im Voranmeldungsstadium oder von Lohnsteuer, sofern eine Verpflichtung zur Abgabe von Lohnsteueranmeldungen nicht besteht, nicht strafbar ist. Der dem Bw im angefochtenen Erkenntnis zur Last gelegte Tatvorwurf erfüllt daher nicht den Tatbestand eines finanzstrafrechtlichen Deliktes, sodass spruchgemäß…
…des Finanzamtes Feldkirch im Rahmen seiner Tätigkeit als abgabenrechtlich verantwortlicher Geschäftsführer der MM und Mitges. in wiederholter Tatbegehung I. im Zeitraum Dezember 1999 bis Dezember 2001 vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen, nämlich durch die Nichteinreichung bzw…
…GV für schuldig erkannt, im Bereich des Finanzamtes Feldkirch im Rahmen seiner Tätigkeit als abgabenrechtlich verantwortlicher Geschäftsführer der LTG in wiederholter Tatbegehung an den jeweiligen monatlichen Fälligkeitszeitpunkten vorsätzlich I.) im Zeitraum von Juni 2001 bis Juni 2002 unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem …