…wesentliche Erschwerung der Einbringung der Abgabe kann zB bei drohendem Insolvenzverfahren, bei Exekutionsführung von dritter Seite, bei Auswanderungsabsicht, bei Vermögensverschleppung, bei Vermögensverschiebung ins Ausland oder an Verwandte oder bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung vorliegen (VwGH 24.2.2000, 96/15/0217; VwGH 26.6.2000…
…der damit einhergehenden hohen Verschuldung von einer gefährdeten, jedenfalls aber erschwerten Einbringung der Haftungsschuld auszugehen war, wurde diese Annahme zusätzlich also auch noch durch diese im Laufe des Jahres 2000 vorgenommene Vermögensverschleppung zugunsten der Tochter des Bw. verdichtet (VwGH 20.5.1987, 86/13/0117)…
…Auswanderungsabsicht, Vermögensverbringung ins Ausland, verschwenderisches Verhalten, Vorhaben einer weitgehenden Vermögensbelastung oder Vermögensentäußerung, Vermögensverschleppungen oder -verschiebungen. Im Übrigen siehe auch Rz 1570 bis Rz 1573. Rz 1469: Abgaben, bezüglich derer einer Beschwerde an den VfGH (gemäß § 85 VfGG) oder einer Revision an den VwGH (gemäß § 30…
…17.12.1996, 95/14/0130) vor allem vor bei drohendem Konkurs -oder Ausgleichsverfahren, bei Exekutionsführung von dritter Seite, bei Auswanderungsabsicht, bei Vermögensverschleppung, bei Vermögensverschiebung ins Ausland oder an Verwandte und bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung gegeben, wobei allerdings letzteres allein, d.h. ohne Bedachtnahme…
…jedenfalls bei drohendem Konkurs- oder Ausgleichverfahren, bei Exekutionsführung von dritter Seite, bei Auswanderungsabsicht, Vermögensverschleppung ins Ausland oder an Verwandte oder bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung gegeben. Auch schwerwiegende Mängel in den Büchern und Aufzeichnungen, welche die Annahme begründen, dass sich der Abgabepflichtige auch der Vollstreckung…
…bei einem drohendem Insolvenzverfahren, - bei Exekutionsführung von dritter Seite, - bei Auswanderungsabsicht, - bei Vermögensverschleppung, - bei Vermögensverschiebungen ins Ausland oder an Verwandte, - bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung. Der Bf bringt zum Kriterium der Besorgnis der Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung der Abgabe vor, dass dieses Kriterium…
…Rz 5 zu § 232) - bei einem drohendem Insolvenzverfahren, - bei Exekutionsführung von dritter Seite, - bei Auswanderungsabsicht, - bei Vermögensverschleppung, - bei Vermögensverschiebungen ins Ausland oder an Verwandte, - bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung. Den zuletzt genannten Umstand hat die Bf in ihrem abschließenden Vorbringen vom 19. Juli 2012 - warum…
…Erschwerungen werden u.a. bei drohendem Insolvenzverfahren, bei Exekutionsführung von dritter Seite, bei Auswanderungsabsicht, Vermögensverschleppung, bei Vermögensverschiebung ins Ausland oder an Verwandte oder bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung gegeben sein. Auch schwerwiegende Mängel in den Büchern und Aufzeichnungen, welche die Annahme begründen, dass sich der…
…2012/15/0174) vor allem vor: bei drohendem Insolvenzverfahren, bei Exekutionsführung von dritter Seite, bei Auswanderungsabsicht, bei Vermögensverschleppung, bei Vermögensverschiebung ins Ausland oder an Verwandte, bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung. Abgabenhinterziehung und Mängel der Buchführung allein reichen ohne Bedachtnahme auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des…
…§ 232 BAO Tz 5). Solche Umstände lägen laut Judikatur vor bei: - drohendem Insolvenzverfahren - Exekutionsführung von dritter Seite - Auswanderungsabsicht - Vermögensverschleppung - Vermögensverschiebungen - bei dringendem Verdacht der Abgabenhinterziehung Die abstrakte Möglichkeit von Vermögensverminderungen reiche nicht (OGH 3.9.1986). Es bedürfe entsprechender Tatsachenfeststellungen, die die Annahme der Gefährdung…
…jedenfalls bei drohenden Konkurs- oder Ausgleichsverfahren, bei Exekutionsführung von dritter Seite, der Auswanderungsabsicht, Vermögensverschleppung ins Ausland oder an Verwandte oder bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung gegeben ist. Auch schwerwiegende Mängel in den Büchern und Aufzeichnungen, welche die Annahme begründen, dass sich der Abgabepflichtige der Vollstreckung…
…0131). Wie nun aus dem Sicherstellungsauftrag zu ersehen ist, wurden keine Umstände (z.B. dringender Verdacht einer Abgabenhinterziehung, Vermögensverschleppung, Exekutionsführung von dritter Seite usw.) dargelegt, welche in Verbindung mit der wirtschaftlichen Lage (Einkommens - und Vermögensverhältnisse; zu welcher keine Feststellungen getroffen wurden) auf eine Gefährdung oder…
…einem drohendem Insolvenzverfahren, - bei Exekutionsführung von dritter Seite, - bei Auswanderungsabsicht, - bei Vermögensverschleppung, - bei Vermögensverschiebungen ins Ausland oder an Verwandte, - bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung. Der Bf bringt zum Kriterium der Besorgnis der Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung der Abgabe im Wesentlichen vor, dass dieses…
…3.7.2003, 2000/15/0042) vor allem vor: bei drohendem Konkurs- oder Ausgleichsverfahren, bei Exekutionsführung von dritter Seite, bei Auswanderungsabsicht, bei Vermögensverschleppung, bei Vermögensverschiebung ins Ausland oder an Verwandte, bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung. Im gegenständlichen Fall sprach für die Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung…
…werden u.a. bei drohendem Konkursverfahren oder Ausgleichsverfahren, bei Exekutionsführung von dritter Seite, bei Auswanderungsabsicht, Vermögensverschleppung, bei Vermögensverschiebung ins Ausland oder an Verwandte oder bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung gegeben sein. Auch schwerwiegende Mängel in den Büchern und Aufzeichnungen, welche die Annahme begründen, dass sich…
…der Abgaben wäre zu befürchten, weil von den (gemeint wohl: vom) Abgabepflichtigen Handlungen gesetzt worden wären, welche den begründeten Verdacht einer Vermögensverschleppung rechtfertigen würden. So wären die Betriebsgrundstücke im Grundbuch mit einer Anmerkung der Rangordnung für eine beabsichtigte Veräußerung versehen worden. Da die Möglichkeit einer…
…der Abgaben wäre zu befürchten, weil von den (gemeint wohl: vom) Abgabepflichtigen Handlungen gesetzt worden wären, welche den begründeten Verdacht einer Vermögensverschleppung rechtfertigen würden. So wären die Betriebsgrundstücke im Grundbuch mit einer Anmerkung der Rangordnung für eine beabsichtigte Veräußerung versehen worden. Da die Möglichkeit einer…
…dafür wären sehr gering gewesen, der Rohbau sei unbewohnbar. Eine Auswanderung dorthin sei aufgrund der kanadischen Einwanderungsbestimmungen für den Bw. unmöglich, eine Vermögensverschleppung ebenso, denn es sei ja kein Vermögen mehr vorhanden. Was der Bw. an Geld und Geldeswert gehabt habe, sei vom Finanzamt aus…
…Auswanderungsabsicht, Vermögensverbringung ins Ausland, verschwenderisches Verhalten, Vorhaben einer weitgehenden Vermögensbelastung oder Vermögensentäußerung sowie Vermögensverschleppungen oder -verschiebungen die Annahme einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung begründet erscheinen lassen [Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO3 § 232 Anm 29 (Stand 1.6.2012, rdb.at)]. Auch der…
…oder Erschwerungen der Einbringung vorliege. Als Gründe dafür nenne die geltende Lehre und Rechtsprechung etwa ein drohendes Insolvenzverfahren, Exekutionsführung von dritter Seite, Vermögensverschleppungsabsicht, Vermögensverlagerung ins Ausland oder an Verwandte oder schwerwiegende Buchführungsmängel, die erkennbar auf Vermögensverschleierung oder verdeckt vorgenommene Vermögensverschiebungen abzielten. Im gegenständlichen Fall habe…