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EAS 497Vermögensteuerliche Behandlung eines Schürfrechtes und der Kapitalforderung der daraus abreifenden Tonnagegebühr
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 30/73/1-IV/4/9419.09.1994

…ein in Deutschland ansässiger und in Österreich beschränkt steuerpflichtiger deutscher Staatsbürger über ein österreichisches Schürfrecht, welches er einer österreichischen Kapitalgesellschaft gegen eine quartalsweise im nachhinein abzurechnende "Tonnagegebühr" überlässt, so steht aus vermögensteuerlicher Sicht das Besteuerungsrecht an diesem Schürfrecht entsprechend der Belegenheitsregel gem. Art. 14 Abs…

UFSF RV/0006-F/02Vermögensteuerbescheid als abgeleiteter Bescheid eines Einheitswertbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.11.2003

…des Bw., vertreten durch Dr. Wolfram Simma, gegen den Bescheid/e des Finanzamtes Bregenz betreffend Vermögensteuer ab 1. Jänner 1987 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen…

UFSF RV/0008-F/02Vermögensteuerbescheid wird mit Argumentation gegen rechtskräftigen Einheitswertbescheid bekämpft.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.11.2003

…Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Wolfram Simma, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz betreffend Vermögensteuer ab 1. Jänner 1987 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen…

UFSF RV/0007-F/02Vermögensteuerbescheid wird mit Argumentation gegen rechtskräftigen Einheitswertbescheid bekämpft.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.11.2003

…Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Wolfram Simma, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz betreffend Vermögensteuer ab 1. Jänner 1987 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen…

UFSF RV/0006-F/02Vermögensteuerbescheid wird mit Argumentation gegen rechtskräftigen Einheitswertbescheid bekämpft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.11.2003

…des Bw., vertreten durch Dr. Wolfram Simma, gegen den Bescheid/e des Finanzamtes Bregenz betreffend Vermögensteuer ab 1. Jänner 1987 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen…

UFSF RV/0005-F/02Vermögensteuerbescheid wird mit Argumentation gegen rechtskräftigen Einheitswertbescheid bekämpft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.11.2003

…des Bw., vertreten durch Dr. Wolfram Simma, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz betreffend Vermögensteuer ab dem 1. Jänner 1987 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen…

EAS 277Vermögensteuerpflicht des Gewinnanspruches eines ausländischen stillen Gesellschafters
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3202/2-IV/4/9323.06.1993

  Der Begriff "Beteiligungen als stiller Gesellschafter" im Sinn von Artikel 22 des österreichisch-liechtensteinischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 5. November 1969, BGBl. Nr. 24/1971, ist inhaltsgleich mit dem Begriff der "stillen Beteiligungen" im Sinn von Art. 4 Abs. 4 des Vorgängerabkommens vom 7. Dezember 1955…

EAS 511Vermögensteuerpflicht für Hypothekarforderungen nach dem revidierten DBA-Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3307/14/1-IV/4/9412.10.1994

…beide Staaten; ob beide Staaten das Einkommensbesteuerungsrecht auch wahrnehmen, ist unerheblich. Das Bundesministerium für Finanzen hat sich bereit erklärt, allfällige vermögensteuerliche Doppelbesteuerungen, die im Zeitraum 1.1.1992 bis 31.12.1993 bei in Österreich ansässigen Abgabepflichtigen auftreten könnten, über Antrag auf der Grundlage von §…

EAS 599Vermögensteuerpflicht schweizerischer stiller Beteiligungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 896/3/1-IV/4/9516.03.1995

Eine schweizerische Aktiengesellschaft, die an einer österreichischen Kapitalgesellschaft als stiller Gesellschafter beteiligt ist, unterlag bis Ende 1993 mit dieser Beteiligung gemäß § 79 Abs. 1 Z. 7 BewG i.V. mit Artikel 22 Abs. 2 letzter Satz DBA-Schweiz der österreichischen Vermögensbesteuerung. Dies gilt nicht nur…

EAS 553Deutsche Vermögensteuerpflicht für österreichische Pfandbriefe
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 1471/4/1-IV/4/9419.12.1994

Werden von in Deutschland ansässigen Investoren österreichische Pfandbriefe von einer österreichischen Landeshypothekenbank gekauft, so unterliegen die hiefür bezogenen Zinsen gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland der Besteuerung in Deutschland. In dieser Beurteilung ist durch das mit 1.1.1992 wirksam gewordene Revisionsprotokoll zum DBA-Deutschland keine…

EAS 560Keine Vermeidung der deutschen Vermögensteuer durch österreichische Immobilienbesicherung von Kapitalvermögen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2415/1/1-IV/4/9412.01.1995

…Pfandbriefe (die auch vor der Abkommensrevision stets unter Artikel 11 und nicht unter Artikel 3 des Abkommens fielen) noch durch Anschaffung anderer Werte, die durch österreichischen Grundbesitz besichert sind, vermögensteuerfreies Kapitalvermögen erwerben. 12. Jänner 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

UFSW RV/0094-W/02Wiederaufnahme von Amtswegen, Vermögensteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.12.2007Teil 1/2

…Wirtschaftstreuhänder, 1070 Wien, Schottenfeldgasse 71/1/9, vom 2. August 1996 gegen die Bescheide des Finanzamtes Scheibbs vom 3. Juli 1996 betreffend Wiederaufnahme der Einkommensteuerverfahren 1986 - 1991, Einkommensteuer 1986 - 1991, Vermögensteuer ab 1. Jänner 1988, 1. Jänner 1989, 1. Jänner 1990, 1. Jänner 1991 und…

UFSW RV/0094-W/02Wiederaufnahme von Amtswegen, Vermögensteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.12.2007Teil 2/2

…von unbeschränkt steuerpflichtigen, natürlichen Personen ist der Vermögensbetrag, der nach Abzug der Freibeträge vom Gesamtvermögen verbleibt (§ 7 leg.cit.). Die allgemeine Veranlagung der Vermögensteuer wird für drei Kalenderjahre vorgenommen; das BMF kann bestimmen, dass die Hauptveranlagung für einen kürzeren oder längeren Zeitraum vorgenommen wird (§ 12…

UFSF RV/0004-F/02Anerkennung des Freibetrages gemäß § 69 Abs. 2 BewG bei der Vermögensteuerbemessungsgrundlage auch für DM-Guthaben bei Steuerpflichtigen, die ihren Wohnsitz im Zollausschlussgebiet haben.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.03.2003

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 22.1.1987 betreffend Vermögensteuer ab dem 1.1.1986entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches…

UFSF RV/0011-F/02Anerkennung des Freibetrages gemäß § 69 Abs. 2 BewG bei der Vermögensteuerbemessungsgrundlage auch für DM-Guthaben bei Steuerpflichtigen, welche im Zollausschlussgebiet wohnen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.03.2003

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 29. Jänner 1988 betreffend Vermögensteuer ab dem 1. Jänner 1986 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen.   Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO…

UFSF RV/0036-F/02Der Berufungswerber behauptet, dass beim Käufer seiner Liegenschaft kein wirtschaftliches Eigentum vorliege und somit bei ihm die Kapitalforderung noch kein sonstiges Vermögen ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.06.2004

…von Grundbesitz praktische Bedeutung, da dadurch ermöglicht werde, dem Erwerber eines Grundbesitzes diesen bereits steuerlich zuzurechnen, obwohl dieser mangels Eintragung in das Grundbuch noch nicht als zivilrechtlicher Eigentümer angesehen werden könne (Wolfs Steuer-Leitfäden zur Vermögensteuer, Tz 40). Daraus folge aber, dass im Vermögen des…

BFG RV/7105647/2016Ausländische Einkünfte
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.05.2020

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Mag. Bf., vertreten durch Vertreter, über die Beschwerde gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt vom 05.08.2015, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2014 zu Recht erkannt: Der Beschwerde…

EAS 3357Mittelbare Besicherung im Fall von outbound-Zinsen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0750-VI/8/201421.11.2014

Deckt ein in Saudi-Arabien ansässiger Investor den Finanzbedarf seiner im Inland errichteten und mit inländischer Immobilienakquisition befassten Kapitalgesellschaft durch ein verzinsliches Finanzdarlehen ab, unterliegen die Zinsen nach der vor dem AbgÄG 2014 geltenden Rechtslage der beschränkten Steuerpflicht, wenn die Darlehensforderung durch inländischen Grundbesitz unmittelbar…

EAS 3179Cost allocation to a Saudi permanent establishment (Kostenweiterbelastung an eine saudische Betriebstätte)
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2098-IV/4/201020.08.2010

Where an Austrian enterprise carries on its business through a permanent establishment in Saudi Arabia the attribution of profits to the permanent establishment has to be determined in accordance with Article 7 of the Double Taxation Convention between Austria and Saudi Arabia. Pursuant to paragraph…

EAS 3131Gastprofessur an einer saudi-arabischen Universität
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0321-IV/4/201017.02.2010

Ist ein in Österreich ansässiger Professor für einen zwei Jahre nicht übersteigenden Zeitraum als Gastprofessor an einer saudi-arabischen Universität im Angestelltenverhältnis tätig, so dürfen die hierfür bezogenen Gehälter gemäß Artikel 21 des mit Saudi-Arabien abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens in Saudi-Arabien nicht besteuert werden. Dies…